Dienstplan - wann fertig?

opjutti

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Hallo Community!

Ich habe schon die Suchfunktion genutzt, aber zu meiner Frage nix Aussagekräftiges gefunden.

Gibt es irgendwelche rechtliche Bestimmungen, wann ein Dienstplan geschrieben sein muss?
Ist das im Ermessen der PDL oder gibt es dazu ein Gesetz und wenn ja, wo?

Bei uns ist es so, dass der Dienstplan erst am 15. des Vormonates oder oft sogar später offiziell aushängt.
Dienstplanschreiben fällt nicht in mein Aufgabengebiet, aber unsere Mitarbeiter sind immer sehr enttäuscht, weil der DP so spät offiziell wird. Meine Vorgesetzte sieht das aber anders und meint, dass es reicht, wenn der DP ab dem 15. fertig ist.

Wie seht ihr das?
An die Rechtsexperten im Forum hätte ich die Bitte, mir, falls vorhanden, einen Link hineinstellen könntet. Danke schon mal.

LG opjutti
 
Hallo

In der Ausbildung habe ich mal gelernt, dass er 6 Wochen vor Wirksamkeit fertig sein muss. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, wenn ich mich richtig erinnere. Ich schaue gleich mal, ob ich da was offizielles zu finde.

Die Erfahrung zeigt aber, dass sich nicht jede Abteilung dran hält.
 
Hallo

...dass er 6 Wochen vor Wirksamkeit fertig sein muss. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, wenn ich mich richtig erinnere. Ich schaue gleich mal, ob ich da was offizielles zu finde.


Das würde mich auch interessieren, weil bei uns gibt es extra eine Betriebsvereinbarung mit den 6 Wochen, wenns gesetzlich vorgeschrieben wäre, bräuchte es die ja nicht. Bei uns ist es so, dass er 6 Woche vorher fertig sein muss, aber erst 4 Wochen vor Monatsbeginn verbindlich ist.
 
Hallo

Vielleicht habe ich mich geirrt. Vielleicht sind das Vorgaben, die aber nicht verpflichtend sind. Kann zumindest keinen Gesetzestext finden. Nur in verschiedenen Foren die Aussage, dass sie auch diese 6-Wochen-Vorher-Frist kennen. Quellen waren aber Fehlanzeige. Sorry.
 
Hallo,

bei uns ist der Dienstplan sehr fürh fertig.
Z.B. wird jetzt Dienstag der Dienstplan für April fertig sein und dann hängt auch gleich der Wunschplan für Mai aus.
 
Hallo!
Ich schreib den Dienstplan erst um den 15, da ich vorher die Dienste von den Aushilfskräften noch nicht habe.
 
Meines Wissens gibt es keine gesetzliche Regelung. Als Richtwert wurde hier schon ein paar Mal ein Gerichtsurteil erwähnt, bei dem der Arbeitnehmer vier (!) Tage vorm Dienst erfahren muss, wie er arbeitet. Alle größeren Zeiträume sind wohl Dienstvereinbarungen oder Regelungen aus Tarifverträgen.
 
Dito zu Claudia.

Habe mich da auch schon öfter mit beschäftigt. Gibt keine klaren regelungen. Urteile gibt es verschiedene die man heranziehen kann; lauten auch ganz unterschiedlich.

Bei uns ist er so Ende 1. Drittel/Hälfte des Monats vorher fertig. Hat mich nie gestört.
 
Wir haben auch so ein Problem. Unsere PDL genehmigt den Dienstplan gern mal in der letzten Woche vor Beginn des neuen Monats. Planungssicherheit gleich Null :(
Laut Betriebsrat lässt sich da leider nicht viel machen, außer betteln :/
 
Der BR kann da schon was machen. Da geht es um die tägliche Arbeitszeit und da gibt es eine erzwingbare Mitbestimmung!
 
Der BR könnte da ganz sicher eine Dienstvereinbarung aushandeln wenn er denn wollte! Einfach 6 Wochen fordern und sich dann mit 3 zufrieden geben, oder so ;)
 
In meinem Haus muss der Dienstplan am 27. des Vormonats aushängen, was natürlich sehr spät ist und normalerweise nie vorkommt. Meist wird er Mitte des Monats ausgehangen.
 
in der Regel liegt er, noch abänderbar, zu Beginn des Vormonates auf der Station, zur Ansicht
am 11. des Vormonates muss er verbindlich sein.
Warum, damit kann ich nicht dienen, leider.
Probleme mit Wünschen? Rechtzeitig ins "Wunschbuch" eintragen, wird berücksichtigt. Gut.
 
Laut Betriebsrat lässt sich da leider nicht viel machen, außer betteln :/

Ich habs ja oben schon erwähnt - unser Betriebsrat hat eine Betriebsvereinbarung rausgehandelt, nach der der Vorplan 6 Wochen vorher fertig sein muss, der endgültige Dienstplan ist dann 4 Wochen vor Monatsbeginn gültig.
 
Ich habs ja oben schon erwähnt - unser Betriebsrat hat eine Betriebsvereinbarung rausgehandelt, nach der der Vorplan 6 Wochen vorher fertig sein muss, der endgültige Dienstplan ist dann 4 Wochen vor Monatsbeginn gültig.

Das werd ich auf jeden Fall mal bei der nächsten Teambesprechung vorschlagen, danke für den Tipp! (Gilt auch an Joerg, danke!)
 
Hallo.ich bin neu hier und hab das hier gerade gelesen.ich hab HEUTE erfahren wie ich im august arbeiten muss.ganz große klasse.gibt es kein gesetz?:evil1:
 
Hallo.ich bin neu hier und hab das hier gerade gelesen.ich hab HEUTE erfahren wie ich im august arbeiten muss.ganz große klasse.gibt es kein gesetz?
Wennn Du diesen Thread gelesen hast wundere ich mich jetzt doch sehr über Deine Frage.
 
Sind wir wieder lustig! Da die letzten beiträge schon länger her waren,hätte es auch sein können,dass sich was geändert hat.

Ich dachte,hier bekommt man hilfe und keine klugen sprüche!
 
Sind wir wieder lustig! Da die letzten beiträge schon länger her waren,hätte es auch sein können,dass sich was geändert hat.

Ich dachte,hier bekommt man hilfe und keine klugen sprüche!
Na gut, dann ausführlich: Nein, in den letzten 5 Monaten wurde kein neues Gesetz diesbezüglich verabschiedet.
 
Ab August der 1.Dienst nach der langen Pause, bei einem neuen AG?
Dann im 1.Dienst die betriebsinternen Vereinbarungen zeigen lassen. Minimum 4 Tage vorher - wär schon vor paar Tagen gewesen.
Der Gesetzgeber hat im TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) §12 Abs.2 festgelegt
"Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."
Bist jetzt TZ und musst schon ab morgen arbeiten - könntest das verweigern bis einschl. Freitag - aber ob das klug wär?
 

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