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Alt 15.03.2005, 12:11   #11
billybatty
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Marry86
Ist schon blöd das sich mit dem neuen Gesetz auch das Ausbildungsgehalt geändert hat!!!
Das Gesetz hat sich zum Guten geändert, denn du bekommst nun mehr. Du wirst scheinbar untertariflich bezahlt, denn im 1. Lehrjahr würdest du 729 € brutto (West) bekommen.
 
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Alt 15.03.2005, 12:34   #12
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Benutzerbild von flexi
 
Registriert seit: 11.02.2002
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Ort: Grossraum Hannover
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Beruf: Krankenpfleger
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Hallo zusammen,
zwischen dem Krankenpflegegesetz und der Ausbildungsvergütung besteht kein direkter Zusammenhang.
Die Ausbildungsvergütung wird zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer ausgehandelt.
Aussserdem werden zur Zeit auch einige sogenannte "Haustarife" ausgehandelt, so daß die Arbeitgeber (Ausbildungsbgeber) nur die von Ihnen angewandten Tarifverträge und damit auch unterschiedliche Brutto-Ausbildungsvergütungen anbieten. Der jeweils angewandte Tarifvertrag müsste im Arbeits-/Ausbildungsvertrag benannt sein
Die von Alf genannte Summe stimmt z.Z. also nur für den Tarif BAT-West, andere Summen findet man in meinem Beitrag weiter oben.
__________________
Liebe Grüße von
Flexi
flexi ist offline  
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Alt 28.03.2005, 21:27   #13
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Registriert seit: 28.03.2005
Beiträge: 4
Reden

Da ihr so schön rechnen könnt hier, dachte ich frage ich mal in die Runde:

Ich habe mich fürs erste jetzt nach meinem hoffentlich bestandenem Examen in einem Häuslichen Pflegedienst beworben, die würden mich nehmen für ein halbes Jahr und evtl. dann auch auf Vertrag ich weiß aber nicht wie ich den Lohn umrechne auf Monatsgehalt...
Ich kann: 30 Std. die Woche arbeiten und verdiene: 10,50 € die Std.
Ist nicht viel aber vielleicht würde es für den Anfang reichen, wenn ich weiß wieviel es im Monat weniger die Abzüge und alles ist
RyNoa ist offline  
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Alt 29.03.2005, 08:43   #14
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Benutzerbild von Mary
 
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Hi,

also ich muß ja mal sagen ich habe als Aushilfe (ungelernt) 9.80€ Verdient, da solltest du noch mal verhandeln.

Ansonsten Rechnet man das so:

30 X 10,50 macht deinen Wochenlohn -- dann noch mal 4 wenn man von 4 Wochen im Monat ausgeht.

Also 30 x 10,5 x 4 = 1260 € Brutto
Um zu sehen welche abzüge du hast geh mal auf http://www.nettolohn.de/

tschö Mary
Mary ist offline  
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Alt 29.03.2005, 12:16   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.03.2005
Beiträge: 4
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tjo, ich hab während meiner schulzeit nebenbei gearbeitet und mehr verdient... nur was soll man machen?! verhalndeln kann ich nicht weil das deren feste löhne dort sind, das hatte sie mir schon gesagt.
ich hab geschluckt, aber dazu fällt mir nicht mehr ein. ich bewerbe mich weiter und hoffe etwas besseres zu finden, aber ansonsten wäre es immerhin etwas wo ich berufserfahrung sammeln könnte, die meisten wollen ja garnicht ohne einstellen...
RyNoa ist offline  
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Alt 26.04.2005, 14:29   #16
Newbie
 
Benutzerbild von Savourna
 
Registriert seit: 16.05.2004
Beiträge: 3
Frage Einkommen als Krankenschwester

Hallo ich brauche Eure Hilfe. Ich habe meine Ausbildung letztes Jahr in der Schweiz beendet und arbeite jetzt in einer Rehaklinik in Deutschland.
Ich habe mich jetzt an der Uniklinik in D beworben, und würde mir gerne ausrechnen wieviel ich nach BAT verdiene, da ich derzeit nicht nach BAT bezahlt werde. Wie finde ich durch das Chaos???
Ich bin 24J.,ledig und Berufsanfängerin.
Danke
Gruss Savourna
Savourna ist offline  
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Alt 26.04.2005, 16:51   #17
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Benutzerbild von flexi
 
Registriert seit: 11.02.2002
Beiträge: 6.316
Ort: Grossraum Hannover
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Beruf: Krankenpfleger
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Höchstwahrscheinlich Westtabelle Kr IV Stufe 2 oder 3, wenn der BAT angewandt wird. Eine Stufe macht zZ. ca. 50 Euro aus. also ca. 50-100 Euro brutto mehr als in dem Beispiel im 3. Beitrag dieses Threads.
Zur Zeit wird allerdings noch über die Tarife verhandelt (TdL), so das sich noch Änderungen ergeben werden.
__________________
Liebe Grüße von
Flexi
flexi ist offline  
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Alt 23.05.2005, 11:13   #18
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Registriert seit: 23.05.2005
Beiträge: 26
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halli hallo

ich bin neu hier und ich muß sagen,ich bin sowas von verwirrt mit den ganzen lohnstufen.

also, ih habe im oktober 04 examen gemacht und arbeite jetzt bei einem häuslichen pflegedienst.ich habe eine halbe stelle (20 stunden pro woche).außerdem bin ich verheiratet und habe steuerklasse 5.ich mache im monat immer soviele überstunden, aber bekomme wegen der blöden steuerklasse kaum was raus.jetzt wollte ich wissen, was ich tariflich verdiene, um mir zu berechnen, ob es nicht besser wäre ne dreiviertel stelle zu haben.

ich müßte ja eigentlich IV sein,oder? stufe 1? ich weiß es nicht.ich verzweifel bei sowas.kommt dann da einfach der ortszuschlag drauf?und das ist das gehalt?
ogott bin ich nichtswissend.

kann mir jeman helfen?

gruß liloteq
liloteq ist offline  
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Alt 26.05.2005, 20:47   #19
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Registriert seit: 04.11.2004
Beiträge: 14
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Habe immer gedacht das muss einheitlich sein!!

Bekomme mein Gehalt nach Tarif also so wie Flexi es beschrieben hat!

Bin jetzt im UK und bekomme 729,06 oder so Brutto!

Dann kommen noch zulagen dazu und Sonderzahlungen dann komme ich auf knapp 600€ Netto im Monat!

Tut mir echt leid für die die nicht das Glück haben!!

Pueppi
pueppi ist offline  
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Alt 15.06.2005, 15:52   #20
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Registriert seit: 15.06.2005
Beiträge: 1
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Hallo Liloteq,


ob du eine halbe, volle oder eine 3/4 Stelle hast ist absolut egal.
Du zahlst deine Steuern nach den definierten Tabellen des Finanzamtes und die sind leider progressiv, d.h. bei steigendem Einkommen geht auch dein Steuersatz nach oben.
Da du Klasse V hast bedeutet das, das du keine Freibeträge hast (die hat dein Ehepartner mit der Klasse III)

Da ich jetzt nicht sicher bin ob du Zuschläge für die Überstunden bekommst hier nun eine pauschale Antwort für beide Fälle:

- Überstunden werden extra bezahlt und mit einem Zuschlag versehen
In diesem Fall nur nicht auf eine 3/4 Stelle umsteigen, denn du würdest die Stunden (hier wohl 10 die Woche) dann nur noch ohne Zuschlag bezahlt bekommen.

- Wenn du die Ü-Stunden ohne Zuschlag bekommst und eh die Stunden machst bist du mit einem 3/4 vertrag besser dran, weil dann auch dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld sich erhöht und du dadurch effektiv mehr in der Tasche hast.
Die Sache mit dem U-Geld und W-Geld gilt natürlich auch für den ersten Fall, aber die Zuschläge für die Überstunden machen weit mehr aus als diese Sonderzahlungen

Ach ja, Arbeiten macht mit Steuerklasse V keinen Spass - ist halt so.
Wenn du mehr raus haben möchtest kannst du auf Steuerklasse IV gehen - allerdings auch dein Ehepartner.
Du bekommst dann mehr raus und er halt weniger. I.d.R. ist aber III / V die günstigste Kombi wenn man mal das Ganze Paar betrachtet.

LG

Steffi


Ach ja - diese Aussage hier stellt keine Beratung nach blabla ... dar
Sonst will mich später noch jemand darauf festnageln

Geändert von SteffiMaus (15.06.2005 um 16:37 Uhr)
SteffiMaus ist offline  
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