Nachtdienstzuschlag und Krank

Blümchen1985

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413
Beruf
Studentin, früher Krankenschwester
Hallo,

hatte den Fall noch nie, und würd mich mal interessieren:

Bekomm ich, wenn ich krank bin und Nachtdienst hätte den Nachtzuschlag?

Und wie ist das mit der Krankschreibung. Gilt die immer bis zum Ende der Schicht? (Z.B. Mittwochs krankgeschrieben, Dienst ginge aber bis Donnerstag um 7) Oder kann mir der Arbeitgeber das als "Frei" anrechnen?

Ich weiß, dumme Fragen aber ich hab von so rechtlichen/tariflichen Regelungen keinen Plan. :knockin:

Achso, ich werd nach TVöD bezahlt
 
Krank ist wie gearbeitet. Also bekommst Du die Stunden und die Zuschläge.

Bei der Krankmeldung zählt der Tag der auf dem Dienstplan steht. In Deinem Beispiel also der Mittwoch. Wenn Du bis Mittwoch krank geschrieben bist, musst Du also nicht zum Dienst und die Stunden die auf den Donnerstag fallen zählen auch als krank.
 
Also bekommst Du die Stunden und die Zuschläge.

Das wäre mir neu, dass die Nachtzuschläge für die gearbeitete Stunde gezahlt werden. Gibts dafür einen "Argumentations-"Link, der eine eindeutige Aussage beinhaltet und keine Auslegungsmöglichkeiten- ähnlich der Umkleidezeit- zulässt?

Elisabeth
 
da ist aber nur die rede von sonn- und feiertagszuschlägen, nicht von den nachtzuschlägen !!!
mir ist es übrigens auch nicht beklannt, daß die zuschläge da gezahlt wedren, werd mich mal in unserer Verwaltung umhören
Doch, genau DAS steht da. Habs dir rausgesucht. Übrigens bei solchen Texten hilft Strg F ganz gut --> textsuche


Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 31. Mai 1978 nämlich entschieden, dass einerseits Nachtzuschläge zum im Krankheitsfall fortzuzahlenden Arbeitsentgelt zählen, und dass andererseits diese Nachtzuschläge als Bruttolohn zu zahlen sind,
 
Damit lässt sich ja schon was anfangen. Müsste eigentlich ausreichen um den AG zu überzeugen. Bin gespannt, was der TE und andere erreichen damit. Vielleicht kann dann ja mal jemand berichten.

Elisabeth
 
Hallo!

Hab auch mal noch eine Frage...

Wie ist das denn bei Rufbereitschaftsdiensten, also nach regulärerer Dienstzeit,wenn der MA sich morgens krank meldet.
Dann springt ja ein anderer ein,kriegt der kranke MA dann auch was?
Nur ne Frage,bei uns kriegt man nichts.

LG Angiemaus0511
 
Hallo!

Hab auch mal noch eine Frage...

Wie ist das denn bei Rufbereitschaftsdiensten, also nach regulärerer Dienstzeit,wenn der MA sich morgens krank meldet.
Dazu hab ich bei meiner Rechercher zu dem eigentlichen Thema auch einiges gefunden, es aber weder ausführlich gelesen, noch gespeichert weil es mich nicht interessierte.

Aber wenn es dich interessiert: googel mal, 10,15min dann hast du was :-)
 
Hallo Maniac,

das einzige,was ich gefunden habe...meinen eigenen rauchenden Kopp:lamer:

...immer nur Bereitschaftsdienst,aber nix zu Rufbereitschaft...:motzen:

hmmmmmmmm....:cry:
 
Krank ist wie gearbeitet. Also bekommst Du die Stunden und die Zuschläge.

Hallo,

diese Aussage ist nur in der "Theorie" richtig, in den meisten Tarifwerken wird es jedoch anders geregelt:

"bei krank gibt es im Rahmen der Lohnfortzahlung nur die festen Vergütungsbestandteile. Für den Ausfall der variablen Zuschläge (z.B. Sonntagszuschläge) wird meistens ein Ersatz berechnet (Krankenlohnaufschlag), der sich an den durchschnittlichen Bezügen der Vormonate orientiert."
Leider ist es legal, so wie in unserem Tarifvertrag (DRK-Reformtarifvertrag), daß man bei dieser Berechnung den Nachtzuschlag bei krank komplett streichen darf.

Gruß

medsonet.1
 
Danke... :rocken: Sind wohl auch viele hier die nicht oft krank sind :rocken:

Ich werds dann bei der nächsten Abrechnung sehen, da ich mir das eh immer nachrechne. Werde das dann abschließen posten was bei raus gekommen ist. :besserwisser:
 
Ich gucke morgen auch mal wie es bei uns ist. Hab ich mir bis dato noch nie Gedanken drum gemacht ;)
 
...
diese Aussage ist nur in der "Theorie" richtig, in den meisten Tarifwerken wird es jedoch anders geregelt: ...

Womit ich mal wieder feststelle: Gesetze kann man auslegen. Ein entsprechender Tarifvertrag macht vieles, wenn auch net alles, möglich.

Elisabeth
 

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