Fortbildungsstunden am Wochenende im TVÖD

narde2003

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn ich mich an einem WE auf einer genehmigten Fortbildung befinde, bekomme ich dann Stunden oder nur den Versicherungsschutz?

Bitte nur Aussagen zum TVÖD mit entsprechender Quelle sofern möglich - kein AVR oder anderer Tarifvertrag.

Schönen Abend
Narde
 
Hallo,

wenn es sich um "Pflichtfortbildung" auf Weisung des Arbeitgebers handelt, ist es selbstverständlich Arbeitszeit, die angerechnet werden muß, unabhängig vom Tarifvertrag. Es kann aber max. die übliche tägliche Arbeitszeit angerechnet werden, Ansprüche auf Zuschläge (Sonntagszuschlag) gibt es nicht.

Gruß

medsonet.
 
Es handelt sich um eine genehmigte Fortbildung.

Da der Sonntag angeblich kein Arbeitstag ist, soll dieser nicht gezählt werden, laut der Sachbearbeiterin, der Samstag würde vielleicht noch gehen - leider habe ich es falsch ausgefüllt. Ich habe statt 3 Arbeitstage, das Datum geschrieben, von daher ist für die Sachbearbeiterin klar, dass es nur den Versicherungsschutz gibt.

Dass es keinen Zuschlag gibt, ist klar und auch nicht mehr als die übliche Arbeitszeit.
 
Bei einer genehmigten Fortbildung solltest Du - ohne dass ich dafür eine Quelle angeben kann - die Dauer der FB als Arbeitszeit angerechnet bekommen. Wenn Du am Sonntag in der Klinik arbeitet, ist dies schließlich auch Arbeitszeit.

Freiwillige Fortbildungen muss der AG aber nicht zwingend als Arbeitszeit werten. Bei uns würdest Du zur Zeit lediglich den Versicherungsschutz erhalten, da das Fortbildungsbudget für 2010 bereits ausgeschöpft ist (inklusive der Fortbildungen, die zwar erst noch kommen, aber bereits genehmigt sind). Wir haben je nach Arbeitszeit eine bestimmte Anzahl an Stunden, die für (Wahl-)FBs verwendet werden können. Alles, was darüber hinaus geht, wird nur selten als Arbeitszeit genehmigt.
 
Es geht nicht um das Geld - ich zahle meine Fobi immer selbst bei externen - weil es steuerlich sinnvoller ist.

Es geht nur um die Arbeitszeit.
Wenn keine Arbeitszeit gewährt wird, so bin ich der Meinung muss dies auch mitgeteilt werden, genauso wie wenn ich keinen Zuschuss bekomme.

Wie ich heute festgestellt habe, bin ich nicht die Einzige, aber die Einzige die das einfach genauer wissen will, ob oder ob nicht.

Betriebsrat meint - Sonntag gäbe es auch Stunden und ich war schon mal an einem Feiertag auf einer Fobi auf der ich auch Stunden bekommen habe.
 
In punkto Mitteilung gebe ich Dir recht. Ich bekomme auch gleich bei der Genehmigung mitgeteilt, ob ich Arbeitszeit, Fortbildungskosten oder nur den Versicherungsschutz erhalte.

Im Nachhinein aus zwei Fortbildungstagen einen zu machen, kann meiner Meinung nach nicht rechtens sein.
 
Es waren 3 Tage und worüber ich mich so ärgere ist, in meinem Antrag habe ich das Datum eingetragen, also vom 1.1. bis 3.1. (fiktives Datum) und nicht: 3 Arbeitstage.
Deshalb ist es in den Augen der netten Sachbearbeiterin nicht korrekt ausgefüllt, der Chef wäre zum Rechnen genötigt und der müsste es so einfach wie möglich haben. Hätte ich statt dem Datum, 3 Arbeitstage geschrieben, wäre es kein Problem gewesen.
 
Hat die Sachbearbeiterin einen Chef, an den Du Dich wenden kannst? Denn die Begründung ist Schwachsinn. Soviel ich weiß, müssen die genauen Daten für die FB vorliegen, sonst ist ja nicht klar, von wann bis wann Du den Versicherungsschutz der BG genießt.

Außerdem muss bei uns immer ein Flyer von der FB mit in den Antrag, da stehen die Daten ja drauf.
 
Natürlich ist das alles mitgegangen - Flyer der Fobi und was dazu gehört.

Nun ist alles erneut abgeschickt, mit dem Hinweis von mir, dass ich leider zu doof bin dieses Formular korrekt auszufüllen, dass auch diese Sachbearbeiterin damit etwas anfangen kann. So ist es nun an alle dafür zuständigen Stellen gegangen und nun warte ich ab was bei rauskommt.

Es geht mir nicht um die beiden Arbeitstage die mir fehlen, es geht mir um die Art und Weise wie es abgelaufen ist von ihrer Seite.

Zu sagen, sie hätte mir immerhin freundlicherweise einen Tag gegeben, obwohl ich keinen beantragt hätte. Klar, weil ich habe ja nur das Datum drauf und nicht die Arbeitstage.
 
Habt ihr ein Beschwerdemanagement in der Klinik? Da kann man sich auch als Mitarbeiter über bestimmte andere Mitarbeiter beschweren. Hat den Vorteil, dass man es schlechter unter den Tisch kehren kann als beim kleinen Dienstweg.

Bin zwar für gewöhnlich dafür, dass man diese Dinge mit dem Betreffenden direkt abklärt, aber es gibt Menschen oder Situationen, da ist dies einfach nicht ausreichend.
 
Hallo,

jetzt verstehe ich dein Problem, fürchte aber, es kann nicht eindeutig geklärt werden.

Gemäß Gesetz darf an Sonn- und Feiertagen nicht gearbeitet werden. Für die Pflegetätigkeiten gelten natürlich die Ausnahmeregelungen, dazu zählen allerdings nicht die Fortbildungen. Dein Arbeitgeber darf dir keine Pflichtfortbildung am Sonntag anordnen, deshalb wirst du auch keine entsprechende Regelung in den Tarifverträgen finden.
Mir ist auch bisher kein Fall vorgekommen, wo solche Fortbildungen an einem Sonntag angeboten werden.

Wenn es in deinem FAll so ist, daß die Fortbildung eigentlich am Samstagabend endet und lediglich die Rückfahrt erst am Sonntag ist, dann hast du leider Pech beim Thema Arbeitszeitausgleich, denn Fortbildung wird nur max. bis zur Höhe der täglichen Arbeitzeit gerechnet, Reisezeiten können nur berücksichtigt werden, wenn die Fortbildungszeit kürzer als die tägliche Arbeitszeit ist.
Wenn bei dir tatsächlich am Sonntag noch Ausbildung vor Ort stattfindet, solltest du zumindest diese Zeit einfordern, ob es einklagbar wäre, wage ich zu bezweifeln.

Gruß

medsonet.1
 
Die Fortbildung endete am Sonntagnachmittag.

Einklagen - nö, das ist es nicht wert.

Wobei ich mit der Begründung, dass ich das Datum geschrieben habe und nicht die Anzahl der Arbeitstage mehr Probleme habe als mit dem Rest...
 
@ Narde: Nur nebenbei gefragt, weil Du oben schreibst es sei steuerlich günstiger die FB selber zu zahlen. Was iss da alles absetztbar? Eintritt, Übernachtung + Fahrkosten auch?

Gruß,

DS
 
Hallo Student,

ist eigentlich alles absetzbar: Kursgebühren, Fahrt, Verpflegungspauschale, eventuell zusätzlich gekaufte Bücher ...
 
@ Narde: Nur nebenbei gefragt, weil Du oben schreibst es sei steuerlich günstiger die FB selber zu zahlen. Was iss da alles absetztbar? Eintritt, Übernachtung + Fahrkosten auch?

Gruß,

DS

Hallo,

alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Fortbildung stehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Bei Fahrten mit dem PKW sind es in diesem Fall sogar 0,30 ct pro Kilometer (wie bei Dienstreisen), nicht der "magere" Kilometersatz, den ich für die Wegestrecke zur Arbeit ansetzen kann.

Gruß

medsonet.1
 

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