Vorerkrankung dem Betriebsarzt nennen

sushicn

Newbie
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12.09.2006
Beiträge
21
Beruf
Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
interdisziplinäre ITS
Hallo,
am 1.10. wechsele ich meine Arbeitsstelle. Bin seit 3 Jahren examiniert und geh nun auf ITS. Von Feb. bis Juli war ich leider arbeitsunfähig wegen Hypophysenadenom und Knochentumor im Finger.... Mittlerweilen bin ich voll einsatzfähig, habe keinerlei Probleme... so jetzt muss ich natürlich für die neue Arbeitsstelle zum Betriebsarzt und weiß nich ob ich das Alles erwähnen muss, wenn er nach Vorerkrankungen oder Medikamenten frägt (muss noch ca. 2 Monate Dopaminagonist wg. Hyperprolactinämie einnehmen). Denn bin ja jetzt wieder total gesund, nicht gefährdet oder Sonstiges... Muss nur 1 mal im Jahr zum Hormontest, was Routine ist...
Wer kann das beantworten?Hab Angst das dies zum AG durchdringt...

Danke schon mal!!!
 
Auch der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht .
Warum hast Du da eigentlich Angst vor dem AG ?

LG
 
Naja es ist nun keine Hernien OP o.Ä. gewesen sondern schon bisschen schwerwiegender und beim Finger ist ne Rezidivrate von 30 %. Habe Angst, dass er sich denkt , es wär zu riskant zwecks Ausfall oder der BA meint ich bin nicht ganz gesundheitlich geeignet,obwohl ich ja nun wieder gesund bin,bis auf ein paar Blutwerte, die nicht ganz korrekt sind und mein Finger sieht nicht 100% wie die Anderen aus, ist aber im Alltag nicht beeinträchtigend...
 
Wenn es Dir jetzt gut geht wird auch der BA nichts einzuwenden haben.
Was passieren könnte wie z.Bsp. Krankschr. in der Zukunft u.ä. kann er nicht
beurteilen.
Wenn Dir Deine Dich behandelnden Ärzte keinen Berufswechsel empfohlen haben sehe ich da keine Probleme .

LG
 
nein nein,mein Leben geht laut Ärzten weiter wie vorher,bis auf die Hormontests und evtl. Substitution,aber is ja nich weiter tragisch.. ja und mein Finger ist auch stabil,sonst dürfte ich ja nicht arbeiten...
na dann danke schon mal, hoff das Alles gut geht...
Hab irgendwo gelesen, dass BA eigentlich gar nicht nach Vorerkrankungen fragen darf, diese Frage jedoch trotzdem oft gestellt wird...
 
Vielleicht hilft das hier.

Deshalb ist der Werks- oder Betriebsarzt bei Themen einzubeziehen wie

  • Einstellung von neuen Mitarbeitern. Dabei ist zu beachten, dass durch die Bereitschaft zur Einstellungsuntersuchung stillschweigend das Einverständnis des Bewerbers vorliegt, das Ergebnis dem Arbeitgeber bekannt zu machen
(...)

  • Auch der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber darf daher nicht verlangen, Auskunft über die Art und den Verlauf der Krankheit zu bekommen. Er erhält nur Auskunft, inwieweit der Beschäftigte für eine Tätigkeit geeignet ist
 
Vielen Dank,aber irgendwie fühl ich mich dadurch auch nicht sicher, weil wer weiß wie der BA die gesundheit einschätzt...
 
Hast Du denn schon mal bei Wikipedia geguckt?
Wie jeder Arzt unterliegt auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht. Diese gilt gegenüber jedermann, auch gegenüber dem Arbeitgeber ohne jede Einschränkung. Mitteilungen an den Arbeitgeber haben sich auf diejenigen Aussagen zu beschränken, die zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften (z. B. bei Pflichtuntersuchungen nach der ArbMedVV) erforderlich sind, oder bedürfen der Einwilligung des Betroffenen.
 
ja, hab selbst noch Inet-recherche gemacht, und letztendlich heisst es, dass der BA gesundheitlich "tauglich", "beschränkt tauglich" oder "nicht tauglich", an den AG weitergibt und vor dem beschränkt hab ich etwas Bammel...
Obwohl ja jetzt alles i.O. ist. Aber weiß nicht ob man mit "Kontrolluntersuchungen" die man sein Leben lang machen muss "tauglich" ist, eigentlich ja schon, aber trotzdem hab ich kleine Befürchtungen.
 
Bist Du denn beschränkt tauglich? Kling mir nicht danach.
 
Nein,gar nicht.. hab aber Angst der BA das so sieht...
 
Auch der ist zu Objektivität verpflichtet.
 
Na dann schau ich mal wie es läuft... es heisst er darf gar nicht nach Vorerkrankungen fragen und wenn darf man lügen.. mal sehen,ob er überhaupt fragt....
Danke auf jeden Fall
 
Na dann schau ich mal wie es läuft... es heisst er darf gar nicht nach Vorerkrankungen fragen und wenn darf man lügen.. mal sehen,ob er überhaupt fragt....
Danke auf jeden Fall

Hallo,

ein Betriebsarzt ist in erster Linie ein Arzt, selbstverständlich darf er (muß er evt. sogar) nach Vorerkrankungen fragen. Aber er unterliegt als Arzt natürlich der Schweigepflicht, dein neuer Arbeitgeber erfährt davon nichts.
Inwieweit du ihm Auskunft gibst oder nicht, bleibt natürlich dir überlassen. Da der Arbeitgeber grundsätzlich nichts darüber erfährt, kann dir arbeitsrechtlich natürlich auch nichts passieren, wenn du "schwindelst".

Gruß

medsonet.1
 
Genau.

Und meine Betriebsärztin kennt Details über meine Gesundheit... und keiner tut mir etwas deswegen.
 
Ja das versteh ich schon, aber nicht das er dann meit bin nicht 100%ig "tauglich",aus was für Gründen auch immer...hatte ich ja schon erwähnt...und das würde an den AG gehen...
 
Ist Deine Frage nun beantwortet oder nicht?
 
na eigentlich ha schon, aber bissl bedenken hab ich schon noch etwas, wegen der gesundheitlichen tauglichkeit... wer weiß wie streng manche BAs sind...
 
Was willst hören? Von übertolerant bis engstirnig wirst wohl alles treffen. Von verschiegen gegenüber AG bis hin, dass er deine "Krankenkakte" stante pede zum AG trägt, ist alles drin.

Wie dein BA drauf ist, kann hier wohl kaum einer sagen.

Elisabeth
 

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