Liebe Claudia,
jetzt ist aus einer Klage auf einmal nur noch ne Beschwerde geworden?
Wenn von Klage und AZ gesprochen wird, meint logischerweise Aktenzeichen. Als Bachelor dachte ich sei das klar.
@flexi: glaube mir, ich bin hin und wieder Prüfungsvorsitzender und wurde noch nie zum "Ehrenbeamten" ernannt, kenne den Begriff in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Dies ist weder eine ehrenamtliche noch hoheitsrechtliche Aufgabe. Die APrV spricht lediglich von einer fachlich geeigneten Person.
Die AprV ist mir sehr geläufig, danke.
Wüsste nicht welches Prüfungsergebnis ich bekannt gebe, wenn ich zum Schüler sage: ich sei sehr zufrieden oder ähnliches?
Liegt dieser vorauseilende Gehorsam und Furchtsamkeit in der Sozialisation speziell der Pflege?
Mein Gott, was kann denn schon passieren. Die Schulaufsichtsbehörde sagt du Böser mach das nicht mehr. Der AG kann gar nichts machen, da für Schulrechtliche belange und deren Ahndung die Aufsicht und damit Sanktionsrecht bei der Schulaufsichtsbehörde liegt.
Macht euch ein bißchen locker und denkt an die Schüler die bis zu 2 Monate in der Luft hängen.
Wie einige Beiträge bestätigen, werden nicht nur allg. Infos sondern sogar konkrete Ergebnisse bekannt gegeben. Soweit würde ich allerdings auch nicht gehen.