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#11 | |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 87
Ort: Darmstadt
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Ausbildung zur Sozialassistentin Ab 1.10.10 Ausbildung zur Gesundheits und Kinderkrankenpflegerin
Bereich: Praxisjahr auf der Neurologie
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Zitat:
ja ich hab nur gemeint falls die zusammen gehören wär es etwas verständlicher das die dann sowas sagen
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Wenn das Leben dir eine Zitrone gibt,mach Limonade draus |
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#12 | |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 08.09.2008
Beiträge: 510
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Buchhalter
Bereich: Verwaltung
Funktion: Leiter Rechnungswesen - ehrenamtlicher Arbeitsrichter - Betriebsrat
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Zitat:
nach meinem Wissensstand gehört deine Ausbildung zu einem Kooperationsprojekt, bei dem "die öffentliche Hand", das Bayerische Rote Kreuz und die Schwesternschaft des DRK zu den Trägern gehören. Da das Klinikum Nürnberg ebenfalls noch im Bereich "öffentlicher Träger" anzusiedeln ist, kann es durchaus sein, daß es "Absprachen" in diese Richtung gibt. Natürlich kann dir grundsätzlich niemand eine Bewerbung verbieten, man wollte dir wahrscheinlich signalisieren, daß eine Bewerbung innerhalb dieser 2 Jahre ohne Chance wäre. Wenn du es genau wissen willst, wende dich mal an den Personalrat des Klinikums, die wissen es mit Sicherheit. Gruß medsonet.1 |
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#13 |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 37
Ort: Wetter (Ruhr)
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenpfleger, Intensivpfleger, Gesundheitsplaner
Funktion: Freiberuflicher Autor von Online-Kursen
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Hallo Franziska,
bewerben kannst Du dich wo Du möchtest. Wie du schreibst findet sich diese seltsame Klausel nicht in Deinem Ausbildungsvertrag (das macht auch Sinn, da ich vermute eine solche Klausel wäre letztendlich juristisch mehr als angreifbar). Bewerbe Dich dort wo Du es möchtest und mache dein Examen. Freundlich Andreas |
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#14 |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 493
Ort: Augsburg
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: GuK, Lehrer, Betriebswirt
Bereich: Freiberuflich / Angestellt
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Hallo,
was mir noch dazu einfällt. Evtl. könnte man überlegen in so einer Angelegenheit, wenn es sie denn wirklich gibt und das ganze nicht ein Missverständnis ist, das Antidiskriminierungsgesetz zu bemühen? Gruß renje |
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#15 |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 08.09.2008
Beiträge: 510
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Buchhalter
Bereich: Verwaltung
Funktion: Leiter Rechnungswesen - ehrenamtlicher Arbeitsrichter - Betriebsrat
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Hallo,
zur Ehrenrettung meiner Kollegen in Bayern möchte ich nochmals deutlich sagen, daß ich nicht glaube, daß diese Aussagen so gemacht wurden, wie sie hier teilweise verstanden wurden. Niemand beim DRK (bzw. BRK) würde eine Kollegin in der Ausbildung oder eine Mitarbeiter an seiner weiteren beruflichen Zukunft behindern. "Die Förderung und Weiterentwicklung von Mitarbeitern gehört zu den festgeschriebenen Führungsrichtlinien im Rahmen des Leitbildes" beim Deutschen Roten Kreuz ! Wenn es in diesem Fall irgendwelche "Spielregeln" gibt, die Bewerbungen im Krankenhaus einschränken, können dies nur Spielregeln sein, die das Krankenhaus selbst erlassen hat, nicht das BRK . Gruß medsonet.1 |
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#16 | |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 22.09.2006
Beiträge: 626
Ort: Nürnberg
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenpfleger
Bereich: Pneumologie
Funktion: Praxisanleiter
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Hallo Franzilein!
Die Mitarbeiter des BRK sind am Klinikum Nürnberg per Gestellungsvertrag beschäftigt. Zitat:
Mir ist keine entsprechende Klausel im Ausbildungsvertrag bekannt (was aber in Anbetracht der größe des Hauses nicht viel bedeuten will...). Wie Heimann-Heinevetter schrieb, halte auch ich, wenn so eine Aussage vorhanden ist, diese für juristisch nicht haltbar. Zunächst: ruhig bleiben! Erkundige dich bei deiner Kursleitung bzw. Schulleitung, ob diese Aussage zutreffend ist. Falls dies bejaht wird, wende dich an die JAV bzw. den Personalrat! Schönen Gruß, Gego.
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Die SchülerInnen von heute, sind die KollegInnen von morgen! |
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#17 |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 04.09.2004
Beiträge: 2.450
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester, Fachweiterbildung Palliative Care
Bereich: Palliativpflege
Funktion: stellv. Stationsleitung, Praxisanleiterin, Bachelor of Nursing
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Es könnte sein, dass das Klinikum keine (frischexaminierten) Mitarbeiter ohne Gestellungsvertrag aufnehmen möchte. Insofern wäre die Bewerbung nicht verboten, aber aussichtslos. Vielleicht wollte man dies sagen?
Ob da ein Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungs-Gesetz vorliegt, müssten die rechtskundigen Mitglieder hier beantworten können. In dem Fall läge der Verstoß aber auf Seite des Krankenhauses und nicht des Roten Kreuzes. |
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#18 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 23
Aufenthaltsland:
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In der freien Wirtschaft sind solche Klauseln gang und gebe. Einfach um die "Wirtschaftsspionage" zu unterdrücken. Aber dies steht dann schon in den Verträgen drinnen.
Aber daß es sowas nun auch schon im Gesundheitswesen gibt, ist mir absolut neu. |
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#19 |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 04.09.2004
Beiträge: 2.450
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester, Fachweiterbildung Palliative Care
Bereich: Palliativpflege
Funktion: stellv. Stationsleitung, Praxisanleiterin, Bachelor of Nursing
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Die Betriebsgeheimnisse, die ein Azubi erfahren hat, dürften sich in Grenzen halten. Abgesehen davon, dass die Schüler ja wohl Einsätze in dem Krankenhaus haben, da könnten sie ja bereits aus dem Nähkästchen plaudern.
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#20 | |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 08.09.2008
Beiträge: 510
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Buchhalter
Bereich: Verwaltung
Funktion: Leiter Rechnungswesen - ehrenamtlicher Arbeitsrichter - Betriebsrat
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Zitat:
ein Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungs-Gesetz liegt mit Sicherheit in keinem Fall vor, denn jedem Arbeitgeber bleibt es selbst vorbehalten, welche Qualifikationsmerkmale er an eine Bewerbung anhängt. Es wird eher so sein, wie du auch vermutest. Die Stellen im Krankenhaus werden nicht von dort selbst vergeben, sondern "fremd" über einen Gestellungsvertrag mit dem BRK, höchstwahrscheinlich aber eher von der Schwesternschaft des DRK besetzt. Damit wäre auch klar, warum bei einer "Nichtübernahme" eine weitere Bewerbung innerhalb der nächsten 2 Jahre aussichtslos wäre. Sofern tatsächlich die Schwesterschaft des DRK im Spiel ist, wird es sogar noch komplizierter, denn diese Kolleginnen sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes, sondern Mitglieder, für die andere gesetzliche Grundlagen gelten. Gruß medsonet.1 |
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