![]() |
|
||||||||||||
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Chat | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
|
#51 | |
|
Poweruser
![]() Registriert seit: 04.09.2004
Beiträge: 2.450
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester, Fachweiterbildung Palliative Care
Bereich: Palliativpflege
Funktion: stellv. Stationsleitung, Praxisanleiterin, Bachelor of Nursing
|
Zitat:
Wenn wir bereits beim Schreiben des Dienstplans um eine Arbeitsunfähigkeit wissen (beispielsweise bei einer geplanten OP), planen wir ihn laut Rahmendienstplan, decken diese Dienste aber bereits mit anderen MA ab und informieren die PDL, dass das Absicht war. Die ersten sechs Wochen der Erkrankung müssen vom Stationspersonal abgedeckt werden (da kommen unsere Überstunden her ). Erst was darüber hinaus geht, wird durch Aushilfen etc. abgedeckt. Dass die Krankschreibungen nur für so kurze Zeit ausgestellt werden, auch wenn abzusehen ist, dass der Genesungsprozess länger dauern wird, ist meines Wissens eine Forderung der Krankenkassen. Der Arbeitgeber kann nichts dafür. |
|
|
|
|
| Sponsored Links |
|
|
#52 | |
|
Poweruser
![]() Registriert seit: 08.09.2008
Beiträge: 510
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Buchhalter
Bereich: Verwaltung
Funktion: Leiter Rechnungswesen - ehrenamtlicher Arbeitsrichter - Betriebsrat
|
Zitat:
dies kann ich bestätigen. Viele Kassen machen den Ärzten Probleme, wenn sie AU - Bescheinigungen ausstellen, die länger als 14 Tage laufen. Dieser "Blödsinn" hat angeblich irgend was mit den "Budgets" der Ärzte zu tun, genau will man dies am besten garnicht wissen. Aus Fairnis gegenüber den Kolleginnen/Kollegen sollte man den Arbeitgeber durchaus darüber informieren, wenn eindeutig ist, daß man längerfristig ausfallen wird (z.B. bei einem Knochenbruch). Gruß medsonet.1 |
|
|
|
|
|
|
#53 |
|
Newbie
![]() Registriert seit: 23.02.2010
Beiträge: 17
Aufenthaltsland:
![]() |
Im übrigen habe ich einen neuen Thread unter Talk,Talk,Talk eröffnet, was nicht in ein Thema passte. Es hat allerdings mit meiner derzeitigen Arbeitsunfähigkeit zu tun.
Darin geht es, dass ich nächste Woche einen Termin bei meiner Krankenkasse wahr nehmen muss. Dort wollen sie mit mir über Massnahmen reden, wie ich wieder schenllstmöglich Arbeitsfähig werden kann. Wollte mal wissen, was das für ein Gespräch werden soll und was mich da erwartet..... Passt mir jetzt gar nicht in meine eh schon nervlich angespannte Lage!! Liebe Grüsse |
|
|
|
|
|
#54 | |
|
Poweruser
![]() Registriert seit: 08.09.2008
Beiträge: 510
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Buchhalter
Bereich: Verwaltung
Funktion: Leiter Rechnungswesen - ehrenamtlicher Arbeitsrichter - Betriebsrat
|
Zitat:
jenachdem, wielange du bereits krank bist und wie deine "Gesundheitsprognose" aussieht, solltest du keine große Angst vor diesem "Fördergespräch" haben. Entweder werden mit dir Maßnahmen wie "Reha" oder "Wiedereingliederung" angeboten, oder, falls eine komplette Wiederherstellung deiner Gesundheit eher unwahrscheinlich ist, wird dir evt. empfohlen, Rentenantrag zu stellen. Verbindliche Zusagen würde ich in einem solchen Gespräch eher nicht machen, denn nach wie vor entscheiden Ärzte über deinen Gesundheitszustand und keine Verwaltungsangestellten der Krankenkasse. Gruß medsonet.1 |
|
|
|
|
|
|
#55 |
|
Newbie
![]() Registriert seit: 23.02.2010
Beiträge: 17
Aufenthaltsland:
![]() |
Hallo,
mit meinem Arbeitgeber (Verwaltung des KH´s) bin ich nun soweit verblieben, dass die mir meine Gehaltszettel zusenden. Ausserdem genügt es, wenn ich per Email an die PDL mich weiter Arbeitsunfähig melde und den Auszahlungsschein, welcher alle 4 Wochen vom Arzt ausgefüllt wird als Anhang an diese Email anhefte. Angeblich bin ich bis Ende Februar nur auf -11 Stunden. Einen entprechenden Monatsschein haben sie mir zugensendet (da hat wohl jemand nochmals evaluiert). Vom März haben sie mir nix gegeben. Die Krankenkasse wollte mich nur sehen und hat gefragt wie es mir geht und was mein Arzt so als Behandlung macht. Ausserdem sagten sie mir, dass dieser Besuch zeigen soll, dass sie für mich da sind und ob ich noch Fragen hätte, oder irgendetwas benötige. Abschliessend zu diesem Thread hab ich jedoch noch eine neue Frage: Ich nehme an, dass die Urlaubstage welche noch nicht genommen wurden, bis zu dem Tag des Krankseins stehen bleiben und man diese dann entweder irgendwann vor Ende des Arbeitsverhältnisses nimmt, oder diese verrechnet bekommt. Aber dass ab diesem Zeitpunkt keine neuen mehr hinzugerechnet werden solange man dauerhaft krank ist (ca 2,5Tage pro Monat wenn man arbeitet), oder?? - Ich hoffe ich habe das einigermassen Verständlich formuliert. Danke für eine Antwort |
|
|
|
|
|
#56 |
|
Poweruser
![]() Registriert seit: 29.05.2002
Beiträge: 9.924
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
Bereich: Krankschreibung
|
Ich war im letzten Jahr außer zwei Urlaubstagen das gesamte jahr krankgeschrieben. Mir steht der volle Restjahresurlaub bis zum 31.5. zu. Danach verfällt der Anteil bis zum Mindesturlaub- bleiben also noch 24 Tage die mir mein AG bei Wiederantritt vergüten muss.
Meines Wissens erwirbt man auch im Krankheitsfall Urlaubsanspruch. Wie sich das aber bei 365 Tagen (die Kasse zahlt max. 546 Arbeitstage) Krankschreibung im Jahr verhält... keine Ahnung. Elisabeth |
|
|
|
|
|
#57 |
|
Stammgast
![]() Registriert seit: 13.04.2009
Beiträge: 362
Aufenthaltsland:
![]() |
Bist Du über die 6 Wochen Lohnfortzahlung krank geschrieben, so wundert mich, daß die Dich ins Minus planen können etwas.
Denn Du bist ja dann aus der Lohnfortzahlung raus und erhälst Krankengeld für Deine Arbeitszeit. Bei uns wird nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung erstmal gar nicht mehr eingeplant, sondern da steht dann nur noch LZ für Langzeitkrank und die wöchentliche zu leistende Arbeitszeit wird geplant. Wenn Du aus der Lohnfortzahlung raus bist, kann kein weiteres Minus geplant werden, weil Du für Deine Arbeitszeit Krankengeld erhältst. Das Krankengeld ist auf der Grundlage Deiner wöchentlichen Arbeitszeit erechnet worden. Im Langzeitkrank, als außerhalb der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers muß der Dienstplan so gestaltet werden, daß keine Minusstunden entstehen können.- Wenn der Dienstplan schon vorgeschrieben war, dann wurde das bei mir so gehandhabt, daß das Dokument zählte, bis zum Ende der Lohnfortzahlung.- Nach meiner Op im Januar kam ich deshalb mit ganz vielen Plusstunden aus dem 7 wöchigen Krankenschein, da in diesen Monaten von vorn herein ca 3 Schichten pro Monat mehr geplant waren. 2009 hatte ich eine größere Operation bei der ich insgesamt 6 Monate ausfiel. Hier kam ich mit Minusstunden aus dem Krankenschein, weil in den Wochen der Lohnfortzahlung auf dem Dienstplan Minusstunden geplant waren, der ja schon geschrieben war. Nach der Lohnfortzahlung stand da nur noch Langzeitkrank und die Stundenberechnung stoppte. Bei uns ist es so, wenn auf dem DP für den freien Tag Überstundenfrei eingetragen ist,- darauf muß man achten,- dann erhält man diese Stunden im Krankheitsfall auch zurück, falls man an diesem Tag erkrankt. Das war bis vor kurzem bei uns auch nicht so. Diese Stunden waren einfach weg. Auch bei kurzen Erkrankungen, erhält man die gekennzeichneten Schichten die man als Überstundenabgeltung bekommen hat nun gutgeschrieben. Meinen Jahresurlaub, den ich während der Erkrankung hätte nehmen sollen, erhielt ich im vollen Umfang zurück. Im Langzeitkrankenschein gilt Soll=Ist. Ich hoffe, Du wirst das ohne einen Rechtsanwalt zu bemühen durchsetzen können. Wenn Du sowieso mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnest, dann ist ein Verfahren beim Arbeitsgericht ja leichter zu führen, als wenn Du das aussitzen mußt . Das war überigens der Grund, weshalb ich mir vor 15 Jahren ganz fix einen anderen Arbeitgeber gesucht habe. Ich hatte dort 440 Überstunden stehen und als ich an Pfeifferschen Drüsenfieber erkrankte wurden dann ganz fix nachträglich 14 freie Tage in meine Krankmeldung hereingeschrieben, obwohl der Dienstplan damals schon stand und keine Überstunden im Ursprungsdokument weggeplant wurden. Da ich mir das unterschriebene Dokument IMMER ausdrucken lasse und besitze war es einfach das nachzuweisen, daß nachträglich geändert wurde. Ich hatte mir als ich das sah eine andere Anstellung besorgt und bekam alle diese Stunden zurück. Der Dienstherr kam damit nicht durch, auch wenn die damalige MAV ( auch AVR)meinte, sie wären machtlos, weil der Betrieb an keine Gesetze gebunden wäre. Rechtsfreie Räume sind in Deutschland sehr selten. Das Hauptargument damals war, daß man nicht beweisen könnte, daß der Dienstplan nicht vor der Krankmeldung SO ausgesehen hätte. Das war ein damals ein Irrtum, weil ich die Kopie des Ursprungsdokuments mit der Unterschrift der PDL besaß. Ich drucke mir jeden Dienstplan aus oder kopiere ihn, sobald er unterzeichnet ist und schreibe den nicht nur ab, damit mir keine Übertragungsfehler passieren. Liebe Grüße Fearn |
|
|
|
| Sponsored Links |
![]() |
| Stichworte |
| Minusstunden |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Minusstunden | blauwolf | Arbeitsrecht / Gesundheitsrecht / Krankenpflegegesetz | 8 | 21.09.2009 14:01 |
| Geplante Minusstunden? | matrix | Arbeitsrecht / Gesundheitsrecht / Krankenpflegegesetz | 33 | 29.04.2009 09:45 |
| Minusstunden und Dienstzeiten | Letzefunke | Ambulante Pflege / Private Kranken-Altenpflege zu Hause | 2 | 16.11.2008 21:24 |
| Minusstunden bei Krankheit? | gethonne | Arbeitsrecht / Gesundheitsrecht / Krankenpflegegesetz | 11 | 27.09.2008 14:44 |
| Minusstunden | Pauline | Arbeitsrecht / Gesundheitsrecht / Krankenpflegegesetz | 5 | 16.10.2005 21:52 |