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#21 | |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 08.09.2008
Beiträge: 510
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Buchhalter
Bereich: Verwaltung
Funktion: Leiter Rechnungswesen - ehrenamtlicher Arbeitsrichter - Betriebsrat
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Zitat:
dieses Thema ist sicherlich nicht im Tarifvertrag geregelt, da dies bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung eindeutig ist. Wie du richtig sagst, muß ein krankheitsbedingter Ausfall bei Plus-Minus-Null liegen. Die einzige Ausnahme, die Auswirkungen auf das Arbeitszeitkonto haben kann, ist der gültige Dienstplan, der bei Eintritt der Krankheit besteht. Denn hier wird "krank" auf die Zeiten berechnet, an denen ich zum Dienst geplant war. Bei allen danach folgenden Dienstplänen darf ich nur noch "neutral" mit der Monatssollstundenzahl berechnet werden! Gruß medsonet.1 |
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#22 | |
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Senior-Mitglied
![]() Registriert seit: 31.10.2008
Beiträge: 106
Ort: Deutschland
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester
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Zitat:
![]() Ab wann ist von AG-Seite davon auszugehen, dass die Krankheit länger dauern wird? Da man ja nicht zu einer Auskunft verpflichtet ist, bzw. es selbst oft gar nicht weiß, wie langwierig sich die eine oder andere Krankheit gestalten wird, ist die Krankheit/Gesundheit und somit der DP schlecht im Voraus planbar...
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Gute Unterhaltung besteht nicht darin, dass man etwas Gescheites sagt, sondern dass man etwas Dummes anhören kann. Wilhelm Busch, 1832 - 1908
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#23 |
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Senior-Mitglied
![]() Registriert seit: 31.10.2008
Beiträge: 106
Ort: Deutschland
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester
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Z.B. in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie - AVR DW EKD steht dieses:
III. ARBEITSZEIT § 9b Arbeitszeitkonten § 9 Arbeitszeit (10) Während eines Zeitausgleichs verringert sich das Arbeitszeitkonto um die Arbeitsstunden, die die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter ohne den Zeitausgleich während dieses Zeitraumes dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich geleistet hätte, in Ermangelung einer solchen Festlegung um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit pro Ausgleichstag. Eine Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs mindert das Jahresarbeitszeitkonto nur in der ersten Woche eines von der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter in Anspruch genommenen Zeitausgleichs. Ab der zweiten Woche eines Zeitausgleichs gelten die für den Krankheitsfall während des Urlaubs geltenden Bestimmungen entsprechend (§ 28 Abs. 9). Gilt das nur für den Zeitausgleich? Gibt es solche Regelung auch für krank in der normalen Arbeitszeit? Und was heißt: während eines Zeitausgleichs? Wir haben auch ein Arbeitszeitkonto, aber an welchen Tagen bzw. Stunden verrichte ich meine normale Arbeitszeit, wann baue ich Plusstunden ab? Das steht doch nirgendwo. Also kann der AG immer behaupten, ich würde, wenn ich krank bin, nicht Zeitausgleich haben, sondern normalen Dienst...
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Gute Unterhaltung besteht nicht darin, dass man etwas Gescheites sagt, sondern dass man etwas Dummes anhören kann. Wilhelm Busch, 1832 - 1908
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#24 |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 08.09.2008
Beiträge: 510
Ort: Rhein-Main-Gebiet
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![]() Beruf: Buchhalter
Bereich: Verwaltung
Funktion: Leiter Rechnungswesen - ehrenamtlicher Arbeitsrichter - Betriebsrat
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Hallo,
diese Bestimmung gilt tatsächlich nur für den Fall des Zeitausgleiches (für alle Laien: überstundenfrei). In diesem Tarifvertrag ist das Thema "Arbeitszeitkonto" und Spielregeln dazu ausführlich geregelt worden. Nach diesem Tarifvertrag ist es möglich, auch mehrere Wochen am Stück frei zu machen, deshalb eine Regelung für den Fall, wenn ich in dieser Zeit krank werde. In den meisten anderen Tarifverträgen wird nur die Möglichkeit des Arbeitszeitkontos eingeräumt, die dazugehörigen Spielregeln werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart. Wenn man natürlich keinen Betriebsrat hat --> PECH GEHABT! Gruß medsonet.1 |
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#25 |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 29.05.2002
Beiträge: 9.924
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
Bereich: Krankschreibung
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Wo wir schon beim Thema sind. kann ein BR einen solchen Beschluss während der Tariflaufzeit außer Kraft setzen gegen den Willen des Geldgebers, sprich: die Abschaffung eines Arbeitszeitkontos verlangen.
Elisabeth |
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#26 | |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 08.09.2008
Beiträge: 510
Ort: Rhein-Main-Gebiet
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Bereich: Verwaltung
Funktion: Leiter Rechnungswesen - ehrenamtlicher Arbeitsrichter - Betriebsrat
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Zitat:
ein Tarifvertrag regelt grundsätzlich "Mindestarbeitsbedingungen" . Ein Betriebsrat kann in allen Fragen, die in seine Zuständigkeit fallen, jederzeit mit dem Arbeitgeber "bessere" Bedingungen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung vereinbaren. Wenn natürlich der AG kein Interesse an dieser Änderung hat und auf die tarifvertragliche Regelung pocht, sind die Chancen relativ gering, hier etwas zu ändern, denn erzwingen kann der Betriebsrat es nicht (außer, er greift in die "Trickkiste"). Gruß medsonet.1 |
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#27 | |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 29.05.2002
Beiträge: 9.924
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
Bereich: Krankschreibung
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Zitat:
Elisabeth |
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#28 |
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Stammgast
![]() Registriert seit: 20.10.2007
Beiträge: 381
Ort: Hessen
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester, Studentin Pflegemanagement
Bereich: Akutgeriatrie
Funktion: stell. Vorsitzende der Mitarbeitervertretung
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Ein Arbeitszeitkonto kann ja nur durch Betriebsvereinbarung vorhanden sein, und wenn eine solche Mobilzeitvereinbarung abgeschlossen wurde (zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber), dann kann diese selbstverständlich innerhalb gewisser Kündigungsfristen, die in der Vereinbarung aufgenommen sind, gekündigt werden. Man muß als Betreibsrat schon sehr dumm sein, wenn man unkündbare Vereinbarungen abschließt. Das ist aber eine kollektivrechtliche Angelegenheit.
Der einzelne Mitarbeiter fällt dann auch unter diese Vereinbarung. Bei Krankheit heißt das aber nicht, dass man als Dienstgeber das Arbeitskonto nach Vergnügen ausnutzen kann. Plus- und Minusstunden können nur anfallen, wenn jemand im Dienst ist. Während der Krankheitsphase darf niemand bewußt ins Minus geplant werden. Wie Medsonet sagte, bleiben die Dienste im momentan ausgehängten Dienstplan so bestehen, wenn da Minusstunden angeordnet sind, dann hat der Mitarbeiter tatsächlich Pech. Aber wenn ein neuer Plan erstellt wird und der Arbeitgeber weiß, dass der Mitarbeiter zur Zeit krank ist, dann hat er die reguläre Wochenarbeitszeit zu verrechnen und darf selbstverständlich nicht ins Minus planen!
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Liebe Grüsse von Brigitte ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#29 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 23.02.2010
Beiträge: 17
Aufenthaltsland:
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Vielen Dank für die mittlerweile netten Beiträge in meinem Thread! Ich unterliege dem Tarifvertrag AVR.
Wie schon von Euch geschrieben, ist es tatsächlich auch jedesmal eine Belastung auf Station anzurufen und sich Krnak zu melden. Auch habe ich persönlich mit meiner SL wegen der mittlerweile im Feb + März bis jetzt angelasteten insges. 40 Minusstunden. Sie sagt, as wäre legitim - meine Sollarbeitszeit käme auf über 170Std und die könne sie aufgrund des Arbeitsaufkommens auf Station nicht voll einplanen......... Fertig aus!! Dass dies am Telefon eine uneinsichtige, unnötige, unangenehme Diskussion wurde, brauche ich wohl nicht zu erwähnen..... Ausserdem bekomme ich weder genaue Auskunft über meinen Dienstplan (weil wohl damit gerechnet wird, dass ich eh nicht mehr komme), noch bekomme ich meine Lohnabrechnungen zugesendet....... Die Kollegen halten sich raus und wollen verständlicherweise keinen Ärger - also tun diese auch nichts, damit ich an diese Dinge herankomme. Wie gesagt - der Mitarbeitervertretung traue ich kaum ein Wort in meinem Interesse zu. Deshalb würde ich auch ungern mich an diese wenden. Gekündigt habe ich bis dato noch nicht, da ich noch keine 100%ige neue Stelle habe und ich auch über eine Weiterbildung zum QM und Fachwirt nachgrüble, diese evtl zu absolvieren. Man kann schon sagen, dass ich zur Zeit recht fertig bin, aufgrund dem ganzen gemache von seiten den verantworltlichen SL und PDL. Liebe Grüsse |
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#30 | |||||
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Poweruser
![]() Registriert seit: 29.05.2002
Beiträge: 9.924
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
Bereich: Krankschreibung
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Nur die Ruhe bewahren. Es gibt immer einen Weg. Nebenbei: ein Gespräch bei einem Anwalt ist aktuell mit 226 Euro zu veranschlagen. Es sei denn, du hast eine Rechtsschutzversicherung. Vielleicht auch ein Tipp, für alle die dies noch nicht haben, sich solch eine zuzulegen. Verdi ist da leider keine große Hilfe, da dort neuerdings versucht wird, diese Ausgabe zu umgehen. Manchmal kommt man schneller in eine solche ungewollte Situation, als einem lieb ist. Und er AG wird einen Teufel tun, dich über deine Rechte aufzuklären- im Gegenteil. Ergo: Denke im Moment an dich und an deine Gesundheit. Nimm dir die Zeit gesund zu werden. Elisabeth |
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