Jörg hat schon viel Gutes gesagt. Ich fasse zusammen:
Wenn die Leitung einen Dienstplan unterschrieben und ausgehändigt (oder ausgehängt) hat, so ist dieser
rechtsverbindlich. Davon abgewichen werden kann nur, wenn der/die Mitarbeiter(in)
einverstanden ist.
Wenn praktisch kein Dienstplan existiert, geht man in Anlehnung an § 12 TzBfg davon aus, dass ein Aufruf zum Dienst
allerspätestens 4 Tage vorher angekündigt werden muß! Ausnahmen bestehen nur in absoluten Katastrophenfällen, z.B. Epidemien, Erdbeben u.ä. Das jemand krank ist, ist absolut kein Grund, jemand aus dem Frei zum Dienst zu verpflichten.
Der Arbeitgeber kann darum bitten, aber er kann niemanden verpflichten.
VERDI hat es noch einmal leicht verständlich zusammengefasst:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf
Also laßt euch nichts gefallen! Die Arbeitgeber probieren aus, was sie können, und solange ihr schön brav mitmacht, wird es immer so weitergehen. Tut euch zusammen und macht deutlich klar, dass es so nicht geht. Besprecht euch mit eurer Interessenvertretung. Ihr seid nicht dazu da, die mangelnde Organisation eures Arbeitgebers durch kurzfristiges Einspringen auszugleichen. In eurem Frei müßt ihr nicht zur Verfügung stehen.