Einspringen

bubblebee

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Hi,

meine Pflegedienstleitung hat mich eben angerufen und gesagt das ich am Wochenende arbeiten muss. Ich meine mal gehört zu haben das ich vom Gesetz her 4 Tage vorher Bescheid wissen muss, das ich einspringen soll. Ist das richtig so? Und wenn ja, hat da irgendjemand nen Link dazu?

Lg
 
Also keine Ahnung ob das so ist oder nich, stelle ich mir nur wenns so ist problematisch vor. meistens muss man ja für kranke kollegen einspringen. aber wer weiß schon 4 tage vorher, dass er dann krank wird....
 
Ein Gesetzestext wäre mir neu... und ein wenig schwachsinnig im Krankheitsfall. Vielleicht habt ihr ne Betriebsvereinbarung? Übrigens, zwingen kann dich keiner aus dem Frei zu kommen ohne ersichtlichen Ausgleich. (z. B du würdest dafür dein nächstes Dienstwe frei bekommen).
 
also ich wüßte auch nix davon das man da 4 tage vorher bescheid kriegen muß.fast 3 tage ist ja schon ziemlich human.macht das bei euch die pdl?bei uns macht das die sl!?
 
Bei uns kann sogar kurzfristig angeordnet werden, dass man arbeiten muss. Allerdings gibt es dafür die 48Std. Regel, die mir für die gearbeitete Zeit Überstunden von ?% gewährt + der gearbeitete Dienst
 
Die Vier-Tage-Regel gibt es im Zusammenhang mit "Arbeit auf Abruf"; sie wird aber auch gerne bei kurzfristigem Einspringen benutzt.
Wenn Deine PDL Dich zu Hause anruft und zum Dienst auffordert, darfst Du das ignorieren. Das Direktionsrecht des Dienstgebers gilt in Deiner Freizeit nicht. Auch nicht, wenn Dir für das Einspringen Freizeitausgleich angeboten wird.
 
Ein Gesetzestext wäre mir neu... und ein wenig schwachsinnig im Krankheitsfall. Vielleicht habt ihr ne Betriebsvereinbarung? Übrigens, zwingen kann dich keiner aus dem Frei zu kommen ohne ersichtlichen Ausgleich. (z. B du würdest dafür dein nächstes Dienstwe frei bekommen).

Eine BV kann das, meiner Meinung nach, nicht regeln, da es gegen geltendes Recht verstößt. Mit dem Erstellen des Dienstplan hat der AG sein Direktionsrecht verwirkt, alles andere geschieht auf gegenseitige Absprache.

Auch wenn der AG Dir gleich einen Ausgleichstag für den eingesprungenen Tag anbietet, muss Du nicht kommen. Es würd die Sache zwar erleichtern, aber ein Muss ist es trotzdem nicht.
 
Bei uns kann sogar kurzfristig angeordnet werden, dass man arbeiten muss. Allerdings gibt es dafür die 48Std. Regel, die mir für die gearbeitete Zeit Überstunden von ?% gewährt + der gearbeitete Dienst

Ach ja. Auf welches Gesetz beruft sich Dein AG da?
Einspringen kann nicht angeordnet werden, Überstundenzuschläge hin oder her. Die bekomme ich als Vollkraft sowieso, da mich in der Regel jedes Einspringen über die 100% bringt und diese Stunden zu 99% nicht innerhalb des Bemessungszeitraums (ich mein 4 Wochen, lasse mich aber besseres belehren) abgebaut werden können.
Wenn die Regel bei Euch auch für Teilzeitkräfte gilt, ist das zwar Super, aber eine Pflicht zum einspringen gibt es trotzdem nicht.
 
Eine BV kann das, meiner Meinung nach, nicht regeln, da es gegen geltendes Recht verstößt. Mit dem Erstellen des Dienstplan hat der AG sein Direktionsrecht verwirkt, alles andere geschieht auf gegenseitige Absprache.

Auch wenn der AG Dir gleich einen Ausgleichstag für den eingesprungenen Tag anbietet, muss Du nicht kommen. Es würd die Sache zwar erleichtern, aber ein Muss ist es trotzdem nicht.

Ob es ein Gesetz wg. Frei gibt, weis ich nicht, aber ich weis, das man sogar Mitarbeiter vom Urlaubsort zurückholen darf (unter Kostenerstattung). Zumindest gab es dieses Gesetz mal vor ca. 10 Jahren, kann sich aber inzwischen auch geändert haben.

In der Pflege sollte es meiner Meinung nach immer ein Geben und nehmen sein, so das ein Mitarbeiter einspringt wenn Not am Man ist, aber auch diese Tage wahlweise Frei oder ausgezahlt bekommt. Alles andere ist ausnutzen, und das geht mal gar nicht. Ausserdem sollte ein Mitarbeiter auch seine Wünsche berücksichtigt bekommen in Hinblick auf Freie Tage.

Wenn ich als PDL es einforder, das Mitarbeiter im Notfall einspringen, mus ich auch die Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigen, wenn diese mal Frei brauchen.

Ausserdem, warum springt nicht mal die PDL des TEs ein? Oder macht die das schon?

lg Cassy
 
Ob es ein Gesetz wg. Frei gibt, weis ich nicht, aber ich weis, das man sogar Mitarbeiter vom Urlaubsort zurückholen darf (unter Kostenerstattung). Zumindest gab es dieses Gesetz mal vor ca. 10 Jahren, kann sich aber inzwischen auch geändert haben.
Auf welches Gesetz berufst du dich dabei?
 
Ach ja. Auf welches Gesetz beruft sich Dein AG da?
Einspringen kann nicht angeordnet werden, Überstundenzuschläge hin oder her. Die bekomme ich als Vollkraft sowieso, da mich in der Regel jedes Einspringen über die 100% bringt und diese Stunden zu 99% nicht innerhalb des Bemessungszeitraums (ich mein 4 Wochen, lasse mich aber besseres belehren) abgebaut werden können.
Wenn die Regel bei Euch auch für Teilzeitkräfte gilt, ist das zwar Super, aber eine Pflicht zum einspringen gibt es trotzdem nicht.

Ich weiß nicht ob es da ein Gesetz gibt, auf das er sich beruft.
Meine Kollegein hat mir gestern grade die neuen Regelungen (angeblich Arbeitnehmerfreundlicher) vorgelesen. Z.zt. sind diese aber nur für die Stationsleitung, die stelv. Leitung und unsere DP Ünterstützerin einsehbar, da ich nicht weiß wo der Ordner liegt.
Darin stand, dass ein AN Dienstverpflichtet werden darf, jedoch tritt dann je nach Zeitraum wann mein AG mir es sagt eine Prozentreglung in Kraft.
Wenn ich es ich z.b. am Montag zum FD komme und der ND fehlt, kann mich mein AG nach Hause schicken und zum ND einteilen, jedoch muss er dann den FD und den ND Stundenmäßig anrechnen und bezahlen.
Ich werde heute Nacht mal suchen ob ich den Ordner finde und nochmal nachschauen ob er sich dabei auf ein Gesetz beruft.
 
Sr. Sandra, verabschiede Dich bitte vom Begriff "Dienstverpflichtung". Sowas gibt es normalerweise nicht; sie wird nur gerne erwähnt oder als Druckmittel benutzt.
 
Ich weiß nicht ob es da ein Gesetz gibt, auf das er sich beruft.
Es gibt keins. :wink1:
Meine Kollegein hat mir gestern grade die neuen Regelungen (angeblich Arbeitnehmerfreundlicher) vorgelesen. Z.zt. sind diese aber nur für die Stationsleitung, die stelv. Leitung und unsere DP Ünterstützerin einsehbar, da ich nicht weiß wo der Ordner liegt.
Sowas muss, wenn es das gibt, frei zugänglich für alle sein, da es alle betrifft!
Darin stand, dass ein AN Dienstverpflichtet werden darf, jedoch tritt dann je nach Zeitraum wann mein AG mir es sagt eine Prozentreglung in Kraft.
Wenn ich es ich z.b. am Montag zum FD komme und der ND fehlt, kann mich mein AG nach Hause schicken und zum ND einteilen, jedoch muss er dann den FD und den ND Stundenmäßig anrechnen und bezahlen.
Ich werde heute Nacht mal suchen ob ich den Ordner finde und nochmal nachschauen ob er sich dabei auf ein Gesetz beruft.

Das darf er nicht! PUNKT!
Mit der Erstellung des DP hat der AG sein Direktionsrecht verwirkt. Also hat er gelitten.
Wie I.R. Rigator schon sagte, eine Dienstverpflichtung in dem Sinne wie Du ihn nennst gibt es nicht! Du bist verpflichtet nach dem erstellten und genehmigten DP zu arbeiten. Jede Änderung muss mit Dir besprochen werden und bedarf Deiner Zustimmung! Wenn Du sagst "nein" hat der AG ein Problem und nicht Du. Er kann Dich nicht zwingen!
Jegliche Ausübung von Druck auf Dich wäre Nötigung und diese kann, wenn zur Anzeige gebracht, strafrechtliche Konsequenzen für den AG haben!
Das machen sich viele AGs nur nicht klar, da ihr "Druck" ja funktioniert und sie mit der Pflege auch eine Berufsgruppe vor sich haben, die sich in Sachen arbeitsrecht Null auskennt.
 
5 Schwestern für 3 Schichten? Selbst der bekloppteste AG sollte raffen, dass das net reicht!
Zwangsverpflichtung? Sag mal, sind wir wieder im 3. Reich? Hab ich was verpasst? Manche AGs sind echt der Hammer!

Du musst nicht arbeiten kommen. Bei Euch liegt eindeutig ein Organisationsverschulden des AG vor. Dafür muss er gerade stehen und nicht das Personal.
Wieso lässt Du Dich unter Druck setzen? Unsere Postings haben sich überschnitten, in dem oberen habe ich schon geschrieben was es bedeutet wenn Dich der AG unter Druck setzt! Nötigung!!
Du storniertst Hotelreservierungen? Wer trägt die Kosten? Ich hoffe nicht Du? Die Kosten für Stornierung würde ich dem AG auf den Tisch donnern, wenn er es ablehnt zu zahlen, würde ich es einklagen, damit kommst Du beim Arbeitsgericht durch!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ob es ein Gesetz wg. Frei gibt, weis ich nicht, aber ich weis, das man sogar Mitarbeiter vom Urlaubsort zurückholen darf (unter Kostenerstattung). Zumindest gab es dieses Gesetz mal vor ca. 10 Jahren, kann sich aber inzwischen auch geändert haben.


Manche Meinungen erinnern mich stark an das, was unsere Leitung einem unterjubeln will. Funzt ja auch in der Regel, weil keiner aufmuckt...

Urlaub ist, wenn er erstmal genehmigt ist, geschützt, aber sowas von!


Gut in den Urlaub starten ...
[...Ist der Urlaub wirksam festgelegt, ist die Festlegung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich bindend und kann nicht durch einseitige Erklärung einer der Vertragsparteien wieder geändert werden. Der Arbeitgeber kann den Urlaub also grundsätzlich nicht einseitig widerrufen oder ändern. Eine Änderung kann nur durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen. Wird eine Änderung aus wichtigen betrieblichen Gründen, die zum Zeitpunkt der Festlegung des Urlaubs noch nicht vorlagen, notwendig, muss der Arbeitnehmer unter Umständen seine Zustimmung zur Änderung erteilen. Weigert sich der Arbeitnehmer, ist der Arbeitgeber angewiesen, sich die Zustimmung gerichtlich - in Eilfällen über ein einstweiliges Verfügungsverfahren -zu erstreiten. Lediglich in dringenden Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber den Urlaub einseitig verlegen oder den Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückrufen.

Muss der Urlaub auf Veranlassung des Arbeitgebers geändert werden, ist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum Ersatz des Schadens verpflichtet, welcher diesem im Vertrauen auf den Antritt und die Durchführung des Urlaubs entstanden ist.

Eine allgemeine Vereinbarung, in welcher sich der Arbeitnehmer verpflichtet, den Urlaub abzubrechen und die Arbeit wieder aufzunehmen, verstößt gegen die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes und ist rechtsunwirksam. Ein Arbeitgeber muß sich vor der Urlaubserteilung entscheiden, ob er dem Arbeitnehmer den beantragten Urlaub gewährt oder den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers etwa wegen dringender betrieblicher Belange ablehnt. Sinn und Zweck des gesetzlichen Erholungsurlaubs wären nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer trotz der Freistellung ständig damit rechnen müsste, jederzeit wieder zur Arbeit abgerufen zu werden. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub wird in diesem Fall nicht erfüllt...]



Dringende betriebliche Gründe sind in diesem Fall aber nicht Personalmangel wegen Krankheit, o.ä. Da muss schon ein Massenunfall, Epidemien oder sonst welche schwerwiegenden Gründe vorliegen, um einen aus dem Urlaub zu holen.
Dass Personal krank wird, muss der AG vorher in seine Planung kalkulieren. Leider wird meist so eng kalkuliert, dass nix mehr geht, wenn 1 Mann ausfällt.
Aber dafür ist dann der AG selbst verantwortlich und berechtigt nicht, den AN aus dem Urlaub zu holen!
 
Jörg hat schon viel Gutes gesagt. Ich fasse zusammen:
Wenn die Leitung einen Dienstplan unterschrieben und ausgehändigt (oder ausgehängt) hat, so ist dieser rechtsverbindlich. Davon abgewichen werden kann nur, wenn der/die Mitarbeiter(in) einverstanden ist.
Wenn praktisch kein Dienstplan existiert, geht man in Anlehnung an § 12 TzBfg davon aus, dass ein Aufruf zum Dienst allerspätestens 4 Tage vorher angekündigt werden muß! Ausnahmen bestehen nur in absoluten Katastrophenfällen, z.B. Epidemien, Erdbeben u.ä. Das jemand krank ist, ist absolut kein Grund, jemand aus dem Frei zum Dienst zu verpflichten.
Der Arbeitgeber kann darum bitten, aber er kann niemanden verpflichten.
VERDI hat es noch einmal leicht verständlich zusammengefasst:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf

Also laßt euch nichts gefallen! Die Arbeitgeber probieren aus, was sie können, und solange ihr schön brav mitmacht, wird es immer so weitergehen. Tut euch zusammen und macht deutlich klar, dass es so nicht geht. Besprecht euch mit eurer Interessenvertretung. Ihr seid nicht dazu da, die mangelnde Organisation eures Arbeitgebers durch kurzfristiges Einspringen auszugleichen. In eurem Frei müßt ihr nicht zur Verfügung stehen.
 
Wann stirbt dieses Märchen von der Dienstverpflichtung endlich aus???:wut:

Und wozu gibt es Anwälte für Arbeitsrecht, wenn der AG allzu frech wird (indem er einem dieses Märchen auftischt)... :angry:
 
Wann stirbt dieses Märchen von der Dienstverpflichtung endlich aus???:wut:

Wenn Pflege anfängt sich für Berufsrecht und Berufspolitik zu interessieren und nicht mehr der Meinung ist, dass alles Gutmenschen sind und sie nicht belügt und ausnutzt.




Also nie!:(
 
Hallo Jörg,

du hast leider sooooowas von Recht - LEIDER.

Gruß renje
 
Na so ist das halt in unserem Beruf. Allzeit bereit! Der Ausgleich wird noch dafür kommen! Alles gute! Ruhigen Dienst!:nurse:
 

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