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Alt 06.03.2010, 08:57   #31
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Standard AW: Rechtliche Grundlage für Nennung des Nachnamen

Wäre eine Bestätigung, dass es nicht am vollen Namen liegt. Den bekommt der gewillte Stalker auch auf anderen Wegen heraus und wenn er eine dumme Kollegin findet, die Person nach Hause verfolgt und dort einen Nachbarn fragt, die Person in andere öffentliche Einrichtungen verfolgt und dort den Namen erfährt usw., usw., usw..

Ich denke, ein Arge-MA ist weit mehr gefährdet als eine Krankenschwester... auch wenn manche von uns das gerne anders sehen würden.

Elisabeth
Elisabeth Dinse ist offline  
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Alt 06.03.2010, 09:16   #32
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Cool AW: Rechtliche Grundlage für Nennung des Nachnamen

hi
in unserem betrieb hatt jeder eine ID karte am hemd mit position, vor und nachnamen. Wir haben zwar keine tafel and der wand aber jeder patient wuerde unseren vor und nachnamen position und angestelltennummer ablesen koennen.
Ich persoenlich und auch andrere angestellte haben es schon oefter erlebt das patienten deren telefonnummer rausbekommen haben und sie telefonisch belaestigt haben. da brauche ich nicht mal ironisch zu werden ist einfach Tatsache.
ich habe es selber auch erlebt und meinen nachnamen mit nem sticker ueberklebt weil es mir gereicht hatt.

ich denke aus rechtlichen greunden muessen wir unsere iD rumtragen, weiss nicht wie das in D ist?? habt ihr ID karten am hemd?

Wenn euer boss ein foto mit allen mitarbeitern haben will-warum nicht nicht eins mit nur den jobtiteln drauf? so ist allen gedient und keiner kann ungewollt angerufen werden!
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Alt 06.03.2010, 09:24   #33
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Standard AW: Rechtliche Grundlage für Nennung des Nachnamen

Selbstverständlich habe ich meine ID-Card mit Vor- und Nachnamen incl. meiner Position lesbar, sogar noch mit Bild an meiner Dienstkleidung.

Ich möchte auch mit meinem Nachnamen angesprochen werden.
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narde2003 ist offline  
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Alt 06.03.2010, 09:33   #34
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wir werden beim vornamen angesprochen, nachnamen werden nur selten benutzt. auch patienten werden mit vornamen angesprochen.
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Alt 06.03.2010, 10:14   #35
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Standard AW: Rechtliche Grundlage für Nennung des Nachnamen

Da kommen dann wohl eher amerikanische Sitten und Gebräuche ins Spiel....
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Liebe Grüße von
Flexi
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Alt 06.03.2010, 11:00   #36
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Flogging ist auch in Australien - andere Länder andere Sitten, oder?
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Alt 06.03.2010, 11:39   #37
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Standard AW: Rechtliche Grundlage für Nennung des Nachnamen

@Flogging- es ist schon eigenartig, dass in solchen Diskussionen eher jemand jemanden kennt bei dem das so war. Bis dato ist mir noch niemand begegnet, der persönlich betroffen war und wo es eindeutig der Nennung des Nachnamens zuzuordnen war.

Und wenn ich ganz ehrlich bin, warum sollten wir Pfelgekräfte etwas besonderes darstellen. Jeder MA in welcher Institution auch immer, ob bank oder Supermarkt, ist von diesem Problem betroffen. Ich denke, wir würden es sehr befremdlich finden, wenn Mitarbeiter in öffentlichen Diensten den Nachnamen auf ihrem Schild abgeklebt hätten.

Übrigens: versucht einfach mal mit eurem Vornamen im Örtlichen nach der Telefonnummer zu suchen. Es ist zwar mühselig bei vielen Einträgen. Aber man kann die Suche ganz einfach eingrenzen, wenn man die Straße in Erfahrung gebracht. Bei mir erschien dann nur noch ein Name: meiner.

Wer soviel Engagement für abwegig hält- mein Männe ist vor Jahren mal in so eine Suchschleife geraten. Die Dame war mehr als schwierig abzuwimmeln.

Im letzten Stern kann man sich durchlesen, welche Möglichkeiten moderne Medien noch bieten.

Ergo: das Argument mit der Verhinderung eines Stalkings ist schlicht und ergreifend Blödsinn. Das hat also nichts mit Ironie zu tun. Ich denke schon, dass hier ungewollt ein Klischee bedient wird: die Krankenschwester- das sexull anziehende Wesen.

Elisabeth
Elisabeth Dinse ist offline  
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Alt 06.03.2010, 15:54   #38
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Standard AW: Rechtliche Grundlage für Nennung des Nachnamen

Wir haben seit 6 Monaten auch eine Tafel, wo sich die Patienten orientieren können, wer für sie in der jeweiligen Schicht verantwortlich ist. Bei uns wurde es freigestellt, wer sich fotografieren lässt. Auch in puncto Namen war man flexibel. Eine Kollegin hat einen wirklich seltenen Nachnamen (steht nur ihr Vorname auf dem Namensschild) und hatte auch schon die Erfahrung gemacht, dass die von ehemaligen Patienten angerufen wurde. Da wurde die Nummer aber auch von einer anderen Kollegin an die Patientin weiter gegeben. Und das andere mal wurde der Nachname weiter gegeben. Freiwillige Basis ist die beste Lösung.

Habe in der Ausbildung mitbekommen, wie auf anderen Stationen die Mitarbeiterbilder abhanden gekommen sind, weil alles auf dem Flur hing. Da gab es Patienten, die haben das Bild mitgenommen.

Ich stelle mich grundsätzlich mit Nachnamen vor. Sr. Tanja und mit "Sie" angesprochen, damit kann ich auch leben. Aber Duzen lasse ich mich grundsätzlich nicht. Habe auch schon zu einem Patienten gesagt, Sie gehen auch nicht zum Bäcker und sagen zur fremden Verkäuferin "Bärbel, gib mir mal 4 Brötchen"

Grüße
Tanja
Tania ist offline  
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Alt 06.03.2010, 17:39   #39
Stammgast
 
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Standard AW: Rechtliche Grundlage für Nennung des Nachnamen

Hallo
Als einzige Schwester bei uns auf Sation, stelle ich mich mit dem Nachnamen vor, und das schon seit Jahren. Mein Nachname ist sehr selten und es wäre ein leichtes für jeden Stalker mich ausfindig zu machen. Es hat auch noch kein Patient versucht bei mir anzurufen oder mich sonstwie zu belästigen.
Entweder bin ich dafür schon zu alt und häßlich oder einfach zu bösartig oder aber die Stalker Ausrede ist quatsch.
Meinen ganz persönlichen Stalker hatte ich zu Zeiten als ich mich noch mit Vornamen vorgestellt hatte.
Genauso erwarte ich von meiner PDL daß sich mich mit Nachnamen anspricht.
Nachdem er mich bei einem offiziellen Treffen mit Schwester Alesig begrüßte und ich ihn dann Bruder (erfundener Name)Barnabas nannte, hat er endlich begriffen daß Krankenschwestern auch Nachnamen haben*g*. Diverse Gespräche zu diesem Thema sind vorausgegangen.
Eigenartigerweise haben die Patienten am wenigsten Probleme mich mit meinem Nachnamen anzureden, bis auf ein paar Demente die sowieso in ihrer eigenen Welt leben.(Was sagt mir das jetzt)
Alesig
alesig ist offline  
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Alt 07.03.2010, 00:32   #40
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Funktion: stellv. Stationsleitung, Praxisanleiterin, Bachelor of Nursing
Standard AW: Rechtliche Grundlage für Nennung des Nachnamen

Mir fällt gerade ein, dass ich auf dem Gruppenfoto unseres Klinikflyers abgebildet bin, inkl. vollständigem Namen und Berufsbezeichnung. Jeder, der so einen Flyer in die Finger kriegt, könnte meine Nummer im Telefonbuch nachlesen. Da muss er sich gar nicht die Mühe machen, sich bei der Vorstellung meinen Nachnamen zu merken oder ihn auf meinem Schild zu erhaschen.

Ehe sich jemand aufregt: Natürlich hatten der Fotograf und die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit mein Einverständnis für das Bild. (Obwohl ich lieber vorgewarnt worden wäre, dann wäre ich vorher beim Friseur gewesen.)
-Claudia- ist offline  
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