Hi zusammen.
Ich arbeite jetzt schon längere Zeit auf einer interdisziplinäre Notaufnahme, auf der es usus war, dass Ärzte und Pflegekraft Braunülen legen.
Jetzt heißt es, rein rechtlich gesehen, dürften das nur Intensiv - und Anästhesiepflegekräfte.
Nicht das ich mich drum reißen würde, aber z.B. mein Kollege ist seit 30 Jahren auf der Station, der darf es nicht und die junge Intensivschwester schon....
Wer kann mir was über rechtliche Grundlagen, Delegation, o.ä. sagen und kennt vielleicht Gerichtsurteile?
Danke Helheim
Ich arbeite jetzt schon längere Zeit auf einer interdisziplinäre Notaufnahme, auf der es usus war, dass Ärzte und Pflegekraft Braunülen legen.
Jetzt heißt es, rein rechtlich gesehen, dürften das nur Intensiv - und Anästhesiepflegekräfte.
Nicht das ich mich drum reißen würde, aber z.B. mein Kollege ist seit 30 Jahren auf der Station, der darf es nicht und die junge Intensivschwester schon....
Wer kann mir was über rechtliche Grundlagen, Delegation, o.ä. sagen und kennt vielleicht Gerichtsurteile?
Danke Helheim
)
, wann wir dann auch tätig werden
- heisst:
, jetzt die offizielle Berechtigung dafür zu haben, zumal Infusionsgaben bei uns sehr häufig sind, hauptsache es werden nicht noch mehr ärztliche Tätigkeiten auf uns abgewälzt - irgendwann bleibt sonst die Pflege auf der Strecke, weil wir alle halbe Ärzte sein müssen (wenn wir´s net schon sind