Urlaubsbeginn nach der Nachtschicht?

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Kratkey

Gast
Hallo euch allen, ich bin ganz neu hier und habe gleich zwei Fragen die mich und meine Kollegen beschäftigen. Leider sind die Aussagen von unserem Betriebsrat sehr Schwammig. Ich hoffe ihr könnt uns Helfen.

1. Ist es Rechtens wenn ich Urlaub habe aber an meinem ersten Urlaubstag erst aus der Nachtschicht komme. Somit ist der Tag doch eigentlich für den A....

2. Kann der Abbau von Überstunden festgelegt werden oder kann ich entscheiden wann ich die Überstunden nehme?

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen schön währe es wenn ihr mir noch sagen köntet wo ich das Nachlesen kann. Danke schon mal. :nurse:
 
1. Ja.

2. Der Überstundenabbau kann von Arbeitgeber festgelegt werden; allerdings muss er das gleich in den Dienstplan schreiben. Nachträgliches Überstundenfrei - z.B. wegen einer unverhofften Flaute - ist nur mit Deinem Einverständnis möglich.

Der Betriebsrat oder eine Gewerkschaft sind da sehr kompetente Ansprechpartner.
 
Hallo,

zu 1. Nein, weil du hast an dem Tag gearbeitet. Dein Urlaub beginnt am nächsten Tag. Für diesen Tag zählen die Stunden an denen du gearbeitet hast - je nachdem wie lange euer Nachtdienst geht. So wird es bei uns zumindest gerechnet.

zu 2. Hier stimme ich mit Claudia überein.

Schönes Wochenende
Narde
 
Anscheinend gibt es zu Frage 1 keine allgemeingültige Regelung. Bei uns darf ich z.B. am Sonntag Nachtdienst und ab Montag Urlaub eintragen. Machen wir zwar nur mit Einverständnis der Mitarbeiter, aber die PDL genehmigt den Dienstplan so - und zwar ohne sich rückzuversichern, ob wir auch den MA gefragt haben.
 
1. Nein!
Weil Du mußt ja nach einer Nachtschicht eine Ruhepause von mindestens 10 Stunden einhalten. Da kann der AG nicht Früh oder Spät eintragen und darunter Urlaub schreiben. Denn Urlaub kannst Du ja nur an einem Tag nehmen, an dem Du auch arbeitest! Wenn dann darf der AG für diesen Tag nur eine Nachtschicht eintragen, für die Du dann Urlaub bekommst. Dann müßtest Du für den Urlaubstag aber auch die Stunden für einen Nachtdienst bekommen.

2. Ja, kann er.
Aber wie schon gesagt wurde: Wenn er den Dienstplan herausgegeben hat, kann er ihn nachträglich nur noch mit Deinem Einverständnis ändern. Das gilt auch umgekehrt, wenn er Dir im Dienstplan FREI gegeben hat, um Überstunden abzubauen, dann kann er Dich, wenn der Dienstplan schon ausgehängt oder ausgehändigt wurde, nicht zum Dienst beordern, wenn Du nicht einverstanden bist.
 
Danke erstmal für eure Antworten
Aber wenn ich das jetzt richtig verstehe ist es eigentlich nur Schikane vom Dienstplanschreiber ? Oder weiß irgendeiner einen Text wo zu so einem Thema was schriftlich niedergeschrieben steht.
Wir werden auch nicht gefragt ob wir z.b. an unserem 1. U-Tag eventuell um 6 Uhr Morgens in einen Flieger steigen wollen !! Ich finde das ist schon ne riesen Schweinerrei. Leider ist unser Betriebsrat nicht in der Lage uns da zu helfen.

Zum Thema Überstunden. Uns wurde auch gesagt das wir uns 3 Tage vorher melden sollen ob wir das Frei auch bekommen. Totaler Blödsinn oder was meint Ihr ?. Leider komme ich glaube ich nur weiter wenn ich irgendwo was schriftliches in der Hand habe. Bis dann :nurse:
 
Wenn der Dienstplan von der PDL genehmigt wurde, ist er verbindlich. Ab da dürfen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nur in beiderseitigem Einverständnis etwas daran ändern. Es darf Dir also keiner Dein geplantes Überstundenfrei streichen, ohne Dich vorher zu fragen.

Dazu hat ver.di eine Menge Schriftliches. Falls es bei Deinem Arbeitgeber keine Vertretung dazu gibt: Die stehen im Telefonbuch.

Mit dem Urlaub kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, da ich glaube, dass es so rechtens ist. Unser Betriebsrat muss jeden Dienstplan genehmigen und die haben sich auch noch nicht darüber beschwert.
 
Unser Betriebsrat muss jeden Dienstplan genehmigen und die haben sich auch noch nicht darüber beschwert.

Richtig, ein BR muss jeden Dienstplan genehmigen. Ist es aber auch so, dass der BR sich jeden Dienstplan einzeln anguckt, oder wird er stillschweigend genehmigt, so wie es in der Regel ja auch die PDLs machen?
 
nachtdienst vor einem urlaubs(tag) ist laut unserem kh rechtens, da der nachtdienst ja laut dienstplan zum tag davor zählt, obwohl man an dem uralubstag ja noch ca. 6-7 std. arbeitet.
 
nachtdienst vor einem urlaubs(tag) ist laut unserem kh rechtens, da der nachtdienst ja laut dienstplan zum tag davor zählt, obwohl man an dem uralubstag ja noch ca. 6-7 std. arbeitet.

Das heißt aber noch lange net, dass es auch lt. Gesetz richtig ist.
 
Richtig, ein BR muss jeden Dienstplan genehmigen. Ist es aber auch so, dass der BR sich jeden Dienstplan einzeln anguckt, oder wird er stillschweigend genehmigt, so wie es in der Regel ja auch die PDLs machen?

Unsere PDL genehmigt keinen Dienstplan stillschweigend, sie überprüft sehr genau. Außerdem meldet SP-Expert Verstöße wie z.B. eine zu kurze Ruhezeit zwischen zwei Diensten. Urlaub direkt nach dem Nachtdienst wird nicht als Verstoß angezeigt - und ich denke, wenn das gesetzlich oder im Tarifvertrag nicht erlaubt wäre, hätte man das als Verstoß ins System eingepflegt.

Ich sehe unserem Betriebsrat bei der Kontrolle der Dienstpläne nicht über die Schulter, daher kann ich nicht sagen, wie engagiert er diese Aufgabe übernimmt.
 
Das Eure PDL ihre Aufgaben ernst nimmt ehrt sie, das würde unserer auch mal gut stehen.

Das mit dem BR war net als Kritik an diesem gemeint, ich kenne die Kollegen da ja net, nur ist es für einen BR auch net leicht, noch alle Dienstpläne genau zu prüfen.
 
An welchem tag werden die geleisteten Stunden geschrieben.

Beispiel: Nachtdienst vom 22. zum 23.- nur diese eine Nacht, damit es besser verständlich ist.
A. Bei uns werden die Stunden auf den 22. gelegt als Beginn der Schicht.
B. Bei narde ist es wahrscheinlich eine kalendertaggenaue Abrechnung: 2 Stunden am 22. + 6 Stunden am 23..

Ich denke, es liegt an der Dokumentation der Dienste. Er gibt vor, welche Möglichkeiten es anwendbar sind.
A Es müssen entweder Stunden genommen werden oder Urlaub.
B Es können nur Stunden genommen werden. Urlaub ist nicht möglich.

Elisabeth
 
Leider weiß ich nicht was Narde ist. Aber ich glaube bei uns werden die Stunden an den Tagen gut geschrieben wo sie gearbeitet wurden.
Gruß Kratkey
 
Hallo,

Narde bin ich. Bei uns werden die Stunden so gezählt wie sie gearbeitet werden. Also bei Beginn des Nachtdienstes z.B. 3,5 Stunden am Montag und am Dienstag, sind es dann 6,5 Stunden - somit beginnt mein Urlaub am Mittwoch.
Bei Elisabeth wird es wohl anders gerechnet, wobei ich mir nicht sicher bin ob das so rechtens ist.

Viel Glück
Narde
 
Hallo,

viele unterschiedliche Meinungen zum Thema Urlaub, was ist denn nun eigentlich richtig?

1.) Die gesetzliche Regelung ist das Bundesurlaubsgesetz

2.) der Urlaub ist immer in Kalendertagen zu rechnen

3.) damit ergibt sich, daß ein Urlaubstag um 0.00 Uhr beginnt und um 24.00 Uhr endet.

4.) gesetzliche Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz haben nichts mit dem Urlaub zu tun

So, jetzt weiterhin viel Spaß beim Diskutieren, ob man vor dem Urlaub noch eine Nachtschicht fahren darf.

Gruß

medsonet.1
 
2.) der Urlaub ist immer in Kalendertagen zu rechnen

3.) damit ergibt sich, daß ein Urlaubstag um 0.00 Uhr beginnt und um 24.00 Uhr endet.


Kannst du dafür den Gesetzespassus einsetzen?

Elisabeth
 
2.) der Urlaub ist immer in Kalendertagen zu rechnen

Das trifft schon mal auf Teilzeitkräfte nicht unbedingt zu. Als Teilzeitkraft kannst Du entweder anteilig Urlaubstage haben oder die gleiche Anzahl von Tagen wie eine Vollzeitkraft, aber eben eine verkürzte Stundenzahl.

Außerdem dauert ein Urlaubstag im Dienstplan keine 24 Stunden, sondern die Dienstzeit, die laut Rahmendienstplan vorgesehen war.
 
Das trifft schon mal auf Teilzeitkräfte nicht unbedingt zu. Als Teilzeitkraft kannst Du entweder anteilig Urlaubstage haben oder die gleiche Anzahl von Tagen wie eine Vollzeitkraft, aber eben eine verkürzte Stundenzahl.

Außerdem dauert ein Urlaubstag im Dienstplan keine 24 Stunden, sondern die Dienstzeit, die laut Rahmendienstplan vorgesehen war.
Hallo, aber das heißt ja das, wenn unsere PDL sagt unser Urlaub fängt erst um 19:30 an weil wir ja da erst zum Dienst kommen würden ,wäre in Ordnung???? Nee das kann ich nicht glauben
 

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