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#1 |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 20.08.2008
Beiträge: 39
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Gesundheits und Krankenpfleger
Bereich: OP.
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Hallo ich hab da mal ne frage.
Unsere Verwaltung kam auf die tolle Idee das unser Rufdienst, wenn wir keinen Einsatz haben, nicht vergütet wird! ![]() Im norm.fall bekommt man ja eine art "Schichtzulage". Und diese soll nun gestrichen werden! ![]() Is das bei euch auch so? wie wird bei euch der rufdienst verrechnet? Danke euch schonmal für eure Antworten. LG |
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#2 |
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Board-Moderation
![]() Registriert seit: 27.07.2005
Beiträge: 9.067
Ort: München
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Fachkrankenschwester I&I, Praxisanleiterin DKG, Rettungsassistentin, Diätassistentin
Bereich: Intensiv und Infektiologie
Funktion: SL
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Hallo M.S.
Rufdienst bedeutet, du bist nicht an deinem Arbeitsplatz, sondern musst in einer bestimmten Zeit in der Klinik sein, oder? Wenn ja, der TVÖD vergütet die Rufbereitschaft. ohne Einsatz, von über 12 Stunden mit einer Stunde Arbeitszeit (unter der Woche, am WE und Feiertag zwei Stunden) die entweder in Freizeit genommen wird oder ausbezahlt wird. Dem AG steht es, soweit mir bekannt ist frei, ob er diese als Stundengutschrift oder ausbezahlt. Nach welchem Tarif wirst du bezahlt? Liebe Grüsse Narde
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Unglückliche Menschen sind glücklicher frei nach P. Watzlawick - Die Anleitung zum Unglücklichsein |
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#3 |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 20.10.2007
Beiträge: 415
Ort: Hessen
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester, Studentin Pflegemanagement
Bereich: Akutgeriatrie
Funktion: stell. Vorsitzende der Mitarbeitervertretung
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Selbstverständlich muß Rufbereitschaft auch bezahlt werden, wenn kein Einsatz erfolgt ist. §612 BGB! Das ist ist jedem Tarif so. Einzige Ausnahme ist, wenn in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass Rufbereitschaft bereits im Grundgehalt mit abgegolten ist.
Trotzdem wäre es hilfreich zu wissen, nach welchem Tarif Du vergütet wirst. Über Rufbereitschaft siehe auch: Personal & Arbeitsrecht
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Liebe Grüsse von Brigitte ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#4 |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 20.08.2008
Beiträge: 39
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Gesundheits und Krankenpfleger
Bereich: OP.
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Hi
Erstmal danke für eure schnelle Antwort! Wir werden nach dem TVÖD bezahlt. Unser Rufdienst beträgt nachgerechnet 11,5std unter der woche und 24std. an Wochenende und Feiertagen. ![]() Wenn ich es richtig verstanden habe, kann unser Arbeitgeber also den Rufdienst unter der woche unvergütet lassen! Muss aber den am Wochenende vergüten! In meinem Arbeitsvertrag ist der rufdienst nicht aufgelistet! LG M.S. |
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#5 |
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Board-Moderation
![]() Registriert seit: 27.07.2005
Beiträge: 9.067
Ort: München
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Fachkrankenschwester I&I, Praxisanleiterin DKG, Rettungsassistentin, Diätassistentin
Bereich: Intensiv und Infektiologie
Funktion: SL
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Hallo M.S.,
nein, kann er nicht, wenn die Rufbereitschaft unter 12 Stunden ist, gibt es für jede Stunde 12,5% Vergütung oder Zeitgutschrift. Liebe Grüsse Narde
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Unglückliche Menschen sind glücklicher frei nach P. Watzlawick - Die Anleitung zum Unglücklichsein |
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#6 | |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 20.10.2007
Beiträge: 415
Ort: Hessen
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester, Studentin Pflegemanagement
Bereich: Akutgeriatrie
Funktion: stell. Vorsitzende der Mitarbeitervertretung
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Zitat:
Wie kommst Du jetzt darauf? JEDER Rufdient muß vergütet werden. Nicht genauso wie Vollarbeitszeit, aber UMSONST braucht niemand Rufdienst zu machen! Es ist ein Hirngespinst in den Köpfen mancher Dienstgeber, und sie freuen sich, wenn ihre Untergebenen diese Idee kritiklos hinnehmen. Bitte lese Dir den Link nochmals genau durch. Was Eure Verwaltung macht, ist nicht rechtens. Rufdienst ist keinefalls mit einer Wechselschichtzulage abgegolten, das sind 2 Paar völlig verschiedene Stiefel. Jeder Rufdienst hat grundsätzlich vergütet zu werden. Auch dann, wenn es zu keinem Einsatz kommt. Und wenn es zu einem Einsatz kommt, wird dieser zusätzlich als Arbeitszeit vergütet.
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Liebe Grüsse von Brigitte ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#7 |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 20.10.2007
Beiträge: 415
Ort: Hessen
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester, Studentin Pflegemanagement
Bereich: Akutgeriatrie
Funktion: stell. Vorsitzende der Mitarbeitervertretung
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Und die Tarifverträge regeln die Höhe der Vergütung für Rufbereitschaft, im TVÖD ist es, wie Narde2003 geschrieben hat. Nachlesen kannst Du das hier: http://www.fz-juelich.de/gp/datapool...eitschaft1.pdf
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Liebe Grüsse von Brigitte ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#8 |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 20.08.2008
Beiträge: 39
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Gesundheits und Krankenpfleger
Bereich: OP.
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Ok danke nochmal an euch zwei!
Ich bin mit dem Arbeitsrecht für Bereitschaftsdienst und Rufdienst noch nich ganz vertraut (haben mir in der ausbildunng nich durchgenommen...) Und nach dieser bin ich ja in den Op gewandert! Bin auch leider auf mich gestellt da sich fast keiner in die sache reinhängt... Die anderen haben angst um ihren befristeten vertrag usw. ... Könnt ich zwar auch haben, aber es gibt ja auch noch wo anders Arbeit und außerdem is des ja kein Kündigungsgrund wenn man auf sein Recht besteht!Hab in der nächsten Woche das Gespräch mit der Personalmanagerin, dein Link wird mir sicher ein paar gute Argumente liefern ! Hab ihn gleich gelesen! Danke nochmal! LG M.S. |
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#9 |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 46
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester
Bereich: pflegeheim
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wäre die bezahlung auch so, wenn es sich nicht um tarif handelt....
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| Rufbereitschaft, Rufdienst |
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