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#1 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 25
Ort: Dresden
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Gesundheits- und Krankenpflegerin
Bereich: Anästhesie
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Hallo,
ich habe ein Problem mit den Arbeitszeiten in der Anästhesie (Bereitschaftsdienste) und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich arbeite in der Anästhesie und da gibt es Frühdienste, Spätdienste und Bereitschaftsdienste (24 Std. Dienste). Wie ist es wenn man jetzt z.B. Dienstags Bereitschaftsdienst hat, da hat man ja so zu sagen einen regulären Frühdienst, für die sog. Nachtschicht kriegt man ja den nächsten Tag einen Ausschlaftag, aber was ist mit der dazwischenliegenden Spätschicht, kriegt man dafür nicht auch noch einen freien Tag???? Ich seh da ni richtig durch. Ich mein es sind ja 24 Std. und man arbeitet ja sozusagen 2 Tage mehr in so einem Bereitschaftsdienst. Bitte helft mir und klärt mich mal auf. Hat jemand damit Erfahrungen?? ![]() ![]() Vielen Dank schon mal im voraus. ![]()
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#2 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 24.04.2009
Beiträge: 1
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester
Bereich: Rehaklinik Onkologie
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Hallo zusammen, ich probier´s jetzt einfach mal hier, wollte keinen neuen Thread eröffnen
.Ich arbeite in einem kleinen privaten Haus mit ca. 130 Betten (Rehaklinik für Onkologie). Wir haben keinen Betriebsrat (aber das ist ein anderes Thema ) und keinen Tarifvertrag. Vergütet werden wir in Anlehnung an den BAT. Da es in letzter Zeit immer mehr Unmut unter den Schwestern gibt bezüglich des Freizeitausgleichs für Nachtdienst und ich mich in gesetzlichen Dingen nicht auskenne, schreibe ich hier um zu sehen, wie ihr darüber denkt bzw. was uns gesetzlich zusteht. Vielleicht kann ja einer von euch helfen. Wir machen 7 Nächte Nachtdienst von Samstag bis Samstag, jeweils von 19.00 bis 7.00 Uhr. Dabei wird die Zeit von 19.00 bis 23.00 und die Zeit von 5.30 bis 7.00 als Arbeitszeit gerechnet und die übrige Zeit als Bereistschaftsdienst, da wir in dieser Zeit die Möglichkeit haben zu schlafen (also von 23.00Uhr bis 5.30). Vergütet wird uns mit pauschal 25 € pro Nacht. Nachdem ich Samstag aus dem Nachtdienst gehe, fange ich Montags direkt wieder mit dem Tagdienst an, habe also keinerlei Freizeitausgleich (auch nicht für´s WE). Bei dieser Rechnung ergibt sich eine "reine Arbeitszeit" von 38,5 h. Meine Frage lautet: Wieviel Freizeitausgleich steht mir vom Gesetzgeber her für die sog. Bereitschaftsstunden zu Ich habe die Info, dass dabei ein Freizeitausgleich von 0,6 h pro Stunde Bereitschaftsdienst zu berechnen sei, das wären dann immerhin 27,3 h Ausgleich (6,5h x 0,6 x 7 Nächte).Wo kann ich solche Informationen nachschlagen? ![]() Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar. Wünsche allen einen schönen Tag, Eva |
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