Unterschied: Freizeitausgleich / Frei

schwäbin

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14.12.2007
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Krankenschwester
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Neurologie
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Wundexperte, Palliativ care, algesiolog. Fachassistenz.
Hallo, :wavey:
kann mir jemand von Euch den Unterschied von Freizeitausgleich und Frei erklären? Wie wird das denn bei euch gehandhabt?
Ich habe im Moment 160 und etwas Überstunden. Im Dienstplan stehen keine freien Tage, sondern nur FA für Freizeitausgleich. Eingestellt bin ich mit 50% und eine von 6 Springern bei 30 Mitarbeitern.
so kann es vorkommen, dass ich am Freitag auf Station komme und den Tourenplan für die nächste Woche liegen habe auf dem plötzlich Frühdienst an Tagen eingeplant ist an denen ich entweder frei oder Spätdienst hätte.
auf meine Bitte ob sie mich dann nicht benachrichtigen könnte, denn ich würde mein Frei ja auch evtl. anders verplanen bekam ich die Antwort, "wo kämen wir denn da hin wenn ich jeden fragen müsste ob er so arbeiten will. "
Sie ist der Meinung, da ja nur FA drin steht kann sie mir jederzeit einen Dienst legen wie sie es braucht, ohne mich zu fragen wenn ich noch vorher auf Station komme. (ich arbeite im ambulanten Bereich und komme, wenn alles normal läuft nur 2x pro Woche auf Station - nämlich am Montag früh um die Schlüssel und Medis für die Patienten zu holen und am Freitag um alles wieder zu bringen)
Es kann auch passieren, dass wir wegen 10 Minuten Arbeitszeit von zu Hause los müssen wenn es ihr in den Kram passt. Sie sei Weisungsbefugt und aus dem FA könne sie uns jederzeit holen. :wut::wut:
Mir ist schon klar, dass ich als Springer (bisher verplant für Urlaubs/Krankheits/ Spätdienst Vertretungen) flexibel arbeiten muss, bisher war das auch genau das was ich wollte, aber jetzt haben wir eine neue PDL die einfach nicht mit sich reden lässt .
Im Dezember hab ich festgestellt, dass es auf dem Dienstplan sehrwohl noch das "frei" gibt - immerhin zwei Kolleginnen hatten freie Tage eingeplant. (ich muss sie nur noch mal fragen wie sie das gemacht haben :gruebel: )
Die MAV hab ich schon angefragt, aber da die alle neu sind und sich erst einarbeiten müssen geht das ewig bis eine Antwort kommt.

Es gäbe noch manches zu sagen und sicher kommen mir noch einige Fragen, aber jetzt bin ich erst mal auf Eure Antworten gespannt.
die schwäbin
 
Hallo, :wavey:
kann mir jemand von Euch den Unterschied von Freizeitausgleich und Frei erklären? Wie wird das denn bei euch gehandhabt?

Nicht dass ich wirklich weiß was der Unterschied ist, aber ich versuche mich mal an einer Erklärung.
Wie der Name schon sagt ist die Freizeit ein Ausgleich für andere Dinge. Das kann der Ausgleich von Überstunden sein, der Ausgleich für die Arbeit an einem Feiertag oder Sonntag oder ähnliches.
Ein wirklich freier Tag wäre demnach ein Tag an dem Du nicht arbeiten musst, weil Du Deine Sollstundenzahl schon erfüllt hast.
Beispielsweise stehen Dir bei einer 5-Tagewoche zwei freie jeweils 2 freie Tage innerhalb einer Woche zu, die KEIN Ausgleich für irgendetwas sind. sondern die einfach frei sind, weil ich meine Sollstunden erbracht habe.

Man möge mich berichtigen, wenn ich falsch liege.
 
Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass dies rein arbeitsrechtlich von Bedeutung ist. Ob das Frei nun regulär das normale mir in dem Monat zustehende Frei ist oder ein Frei als Ausgleich für in der Vergangenheit geleistete Dienste. Soweit ich weiss sollte man dies im Dienatplan kenntlich machen, aber dass daraus eine Unverbindlichkeit entsteht und der AG dies jederzeit nach Bedarf wieder in Dienstzeit umändern darf, wage ich zu bezweifeln.

Ich halte das für unzumutbar. Ist das üblich, dass man jede Woche aufs neue Dienständerungen in Kauf nehmen muss?
 
:angry: Himmel- es ist immer wieder erschreckend, zu erfahren, in welch dreister Form unsere Vorgesetzen über uns verfügen. Ich habe seit längerem ein ähnliches Problem: In unserem Betrieb ( auch ambulante Pflege ), ist es üblich, dass alle Mitarbeiter jedes zweite Wochenende arbeiten. Frei bekommen wir dafür so gut wie nie, und wenn man(n) mal im Frei auf dem Dienstplan steht, passiet es häufig, dass dann doch wieder eingesprungen werden muss, weil jemand wegen Krankkheit kurzfristig ausfällt. Ich habe die Faxen echt dicke und weil ich bisher im Internet auch nicht wietergekommen bin :verwirrt:, werde ich mich jetzt mal von jemanden beraten lassen, der sich mit sowas auskennt.:wink:
 
Hallo,

wie meine Vorredner schon teilweise richtig ausführten:

a) Freizeitausgleich ist "außerplanmäßig" und dient zum Abbau von Mehrarbeitsstunden, die man geleistet hat

b) frei ist die "normale" dienstplanmäßige Freizeit aus der vereinbarten Arbeitszeit. Wenn man eine "tarifliche" 5-Tage Woche hat, muß der Dienstplan so gestaltet werden, daß man im Jahr maximal 260 Arbeitstage (abzüglich Urlaub), nämlich 52 x 5 Tage eingeplant werden kann, die restlichen Tage sind "frei" .

Zum Dienstplan und "Freizeitausgleich" gibt es in der Regel noch Betriebsvereinbarungen, die die genauen "Spielregeln" für das Unternehmen festlegen.

Gruß

medsonet.1
 
Soviel ich weiß, ist der Dienstplan, der zu Monatsbeginn aushängt bindend, d.h. gegen den Willen des Mitarbeiters kann er nicht geändert werden. Die Vorgesetzten müssen fragen, ob man einspringen kann. (Kehrseite der Medallie, wenn man mit jemandem tauscht und jemand ausfällt, kann man "zwangsverpflichtet" werden, den Dienst zu übernehmen, der ursprünglich im Plan stand).
Ob für Springer eine andere Regelung gilt, weiß ich nicht.
 
medsonet 1., habe ich dich richtig verstanden? Ich müßte im Rahmen einer Vollzeitstelle nur 260 Tage arbeiten und diese 260 Tage beinhalten auch noch meinen Urlaub? Ich habe jedes zweite Wochenende frei und ansonsten immer 12 Tage Dienst am Stück.Das heißt, dass ich ca. 293 Tage ( Urlaub habe ich abgezogen ) im Jahr arbeite. Wenn tatsächlich mal alle im Dienst sind, kriegt man vielleicht unter Umständen ein oder 2 Tage frei, aber meistens werden die anfallenden Überstunden ausbezahlt und manchmal kommt man trotz der vielen Arbeitstage sogar ins Minus,weil man zwar täglich, aber dafür nur wenige Stunden arbeiten soll. Ich werde so langsam richtig kirre, habe hier schon so viel über's Arbeitsrecht gelesen, aber ich weiß noch immer nicht, ob diese Arbeitsbedingungen legal sind oder nicht. :gruebel:
 
Und hallo Sr. S. , bei uns hängt zwar ein Dienstplan an der Tafel, da steht dan drauf, wer Früh- und wer Spätdienst macht, und wer wann Rufbereitschaft machen muss, aber bisher wurd dieser Plan bei Bedarf einfach geändert und deshalb wird erwartet, dass man regelmäßig drauf guckt ...Langfristrige Freizeitplanung kann man also vergessen. Auf meinen Einwand, dass ein Dienstplan genauso verbindlich sein sollte, wie die Freizeiten, die daraus resultieren und dass ich vorher gefragt werden will, wurde mir gesagt, dass man nicht jeden einzelnen persönlich Bescheid sagen könnte , wenn sich was ändert und dass so eine Struktur, wie ich sie mir wünsche in der ambulanten Pflege nun mal nicht möglich wäre. :motzen::motzen:
 
medsonet 1., habe ich dich richtig verstanden? Ich müßte im Rahmen einer Vollzeitstelle nur 260 Tage arbeiten und diese 260 Tage beinhalten auch noch meinen Urlaub? Ich habe jedes zweite Wochenende frei und ansonsten immer 12 Tage Dienst am Stück.

Klingt, als hättest Du eine 6-Tage-Woche. Dann musst Du natürlich 6 * 52 = 312 Arbeitstage (minus Urlaub) rechnen.

Was steht darüber in Deinem Arbeitsvertrag? Ohne diese Informationen können wir hier nur raten.
 
1.!!!DER DIENSTPLAN IST BINDEND!!! FÜR BEIDE SEITEN!!!
2.DER DIENSTPLAN WIRD NACH AUSHANG UNTERSCHRIEBEN VON JEDEM MITARBEITER UND DANN DARF ER NUR NOCH IN ZUSTIMMUNG DES MITARBEITERS GEÄNDERT WERDEN


Was dir da deine PDL erzählt ist Mist aber wie ich deinen Erzählungen entnehme ist es sinnlos mit ihr darüber zu sprechen..also bleibt dir nur der Weg über den BR/Mitarbeitervertretung wenn die nicht hilft/helfen kann ab zur Gewerkschaft allerdings muss man dann Mitglied sein.
Es kann keine Pflicht sein das jeder Mitarbeiter auf seinen Plan gucken muss...Telefone sind ne tolle Erfindung und es ist auch heute schon sehr kostengünstig.....

mfg Akhran
 
Falls du mit Schwäbin sprichst: Der Thread ist alt ;)
 
1.!!!DER DIENSTPLAN IST BINDEND!!! FÜR BEIDE SEITEN!!!
2.DER DIENSTPLAN WIRD NACH AUSHANG UNTERSCHRIEBEN VON JEDEM MITARBEITER UND DANN DARF ER NUR NOCH IN ZUSTIMMUNG DES MITARBEITERS GEÄNDERT WERDEN
...und warum schreist du hier so laut rum?
Zur Info: Alles in Großbuchstaben zu schreiben und eine erhöhte Anzahl von Ausrufungszeichen gilt im Net als Herumschreien...
 
medsonet 1., habe ich dich richtig verstanden? Ich müßte im Rahmen einer Vollzeitstelle nur 260 Tage arbeiten und diese 260 Tage beinhalten auch noch meinen Urlaub? Ich habe jedes zweite Wochenende frei und ansonsten immer 12 Tage Dienst am Stück.Das heißt, dass ich ca. 293 Tage ( Urlaub habe ich abgezogen ) im Jahr arbeite. Wenn tatsächlich mal alle im Dienst sind, kriegt man vielleicht unter Umständen ein oder 2 Tage frei, aber meistens werden die anfallenden Überstunden ausbezahlt und manchmal kommt man trotz der vielen Arbeitstage sogar ins Minus,weil man zwar täglich, aber dafür nur wenige Stunden arbeiten soll. Ich werde so langsam richtig kirre, habe hier schon so viel über's Arbeitsrecht gelesen, aber ich weiß noch immer nicht, ob diese Arbeitsbedingungen legal sind oder nicht. :gruebel:

Hallo,

wenn du unter einen "Tarifvertrag" fällst, der die 5-Tage Woche festschreibt, hast du mich richtig verstanden.
Wenn die 5-Tage Woche nicht festgeschrieben wurde, kann der Arbeitgeber natürlich nach Gesetz auf eine 6-Tage Woche planen, wie es in deinem Fall wohl der Fall ist.

Gruß

medsonet.1
 
Klingt, als hättest Du eine 6-Tage-Woche. Dann musst Du natürlich 6 * 52 = 312 Arbeitstage (minus Urlaub) rechnen.

Was steht darüber in Deinem Arbeitsvertrag? Ohne diese Informationen können wir hier nur raten.

In meinem Vertrag steht,dass eine 5-Tage Woche zugrunde gelegt wird und die regelmäßige Arbeitszeit 8 Stunden >>werktäglich<< beträgt. Den Dienstplan hat bisher immer nur unser Chef unterzeichnet und der Plan für die Wochenenden und Rufbereitschaften wird zwar auch ausgehängt, aber immer wieder auf's Neue geändert. BR ist nicht, der Gewerkschaft bin ich jetzt beigetreten. Es ist ziemlich irritierend, wie sehr die Meinungen hier über das was, und das was nicht erlaubt ist und uns trotzdem abverlangt wird, auseinanderdriften...
 
Hallo,

wenn du unter einen "Tarifvertrag" fällst, der die 5-Tage Woche festschreibt, hast du mich richtig verstanden.
Wenn die 5-Tage Woche nicht festgeschrieben wurde, kann der Arbeitgeber natürlich nach Gesetz auf eine 6-Tage Woche planen, wie es in deinem Fall wohl der Fall ist.

Gruß

medsonet.1

Zitat Vertrag: >>Es wird eine 5 Tage-Woche zugrunde gelegt.<< Aber was nützen einem solche Formulierungen, wenn der AG von Arbeitsverweigerung spricht, sobald Du darauf hinweist? :deal: Danke, dass Du Dich damit auseinadersetzt...:flowerpower:
 
Ich halte das für unzumutbar. Ist das üblich, dass man jede Woche aufs neue Dienständerungen in Kauf nehmen muss?[/QUOTE]
Das frage ich mich ja auch die ganze Zeit.:fidee:
 
Zitat Vertrag: >>Es wird eine 5 Tage-Woche zugrunde gelegt.<< Aber was nützen einem solche Formulierungen, wenn der AG von Arbeitsverweigerung spricht, sobald Du darauf hinweist? :deal: Danke, dass Du Dich damit auseinadersetzt...:flowerpower:

Hallo,

wenn Arbeitnehmer dies als Grundsatz akzeptieren, bleibt mir nur noch das Zitat:

§1 - der Chef hat immer recht!

§2 - wenn der Chef mal nicht recht hat, tritt automatisch §1 in Kraft!

Ich wünsche einen schönen Start in die Arbeitswoche!

Gruß

medsonet.1
 
Hi,
also bei uns gibt es das WF = Wochenendfrei das heißt wenn ich bei einer 5 Tage Woche das Wochenende arbeite habe ich unter der Woche 2 beliebige Tage Wochenendfrei. Wenn ich das Wochenende frei hab heißt dies WF. Das normale frei heißt bei uns Z.B. überstundenabbau oder Minusstunden.

Bine
 
Hallo,

wenn Arbeitnehmer dies als Grundsatz akzeptieren, bleibt mir nur noch das Zitat:

§1 - der Chef hat immer recht!

§2 - wenn der Chef mal nicht recht hat, tritt automatisch §1 in Kraft!

Ich wünsche einen schönen Start in die Arbeitswoche!

Gruß

medsonet.1

Höre ich da etwa einen gewissen Spott heraus...? Ich bin inzwischen ( ohne meine Zustimmung ) mit den Stunden runtergesetzt worden, weil ich mich nach wie vor weigere, jedes 2.te WE ohne entsprechenden Freizeitausgleich zu arbeiten.Das ist Nötigung und so habe ich das gegenüber meinen Chef auch formuliert. Ich habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet, übermorgen ein Vorstellungsgespräch und schlucke dreimal täglich Maaloxan...Es ist zum K...:wut:
 

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