Problem wegen Tausch Nachtdienst-Tagdienst

brigitte 45

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NRW
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Altenheim
Funktion
Nachtdienst
Hallo,
Ich arbeite seit vier Jahren als examinierte Krankenschwester in einem Altenheim im Nachtdienst. Zurzeit mit 6 Nächten im Monat. Gestern eröffnete der PDL mir plötzlich ich müsste ab Oktober in den Tagdienst.Eine Begründung bekam ich dafür nicht. In Meinem Arbeitsvertrag nach AVR steht natürlich nur die Anzahl der Stunden die ich im Monat zu leisten habe. Ich habe drei Kinder und von vorneherein gesagt das ich nicht im Tagesdienst arbeiten kann. Bei der Einstellung war davon auch keine Rede.
Was kann ich da machen?
Es wäre schön wenn mir jemand darüber Auskunft geben kann ob das einfach so hinzunehmen ist und mir dadurch nur die Kündigung bleibt.
MfG Brigitte
 
Hallo Brigitte,
solange -wie Du schreibst- vertraglich nur die Anzahl der Stunden, nicht aber die geleisteten Schichten geregelt ist, wird dir imho nichts anderes übrigbleiben, sorry
 
Hallo,

ging meiner Frau auch mal so. Ich kann Dir mal einen Link anbieten: Konfliktfeld Pflege - Urteile-Datenbank

nicht sehr viel Text, aber zumindest eine Aussage ;-)
Praktisch gesehen, müsstest Du gegen die Entscheidung des Arbeitgebers gerichtlich vorgehen.

Meine Frau (und alle ihre Kolleginnen) hatten vor nicht allzulanger Zeit das gleiche Problem, weil der christliche :evil1: Arbeitgeber offensichtlich Personal abbauen wollte. So wurden die Leute genau in die gegengesetzten Schichten versetzt, obwohl diese sogar im Vertrag festgeschrieben waren.. natürlich mit dem Zusatz: "wenn aus betrieblichen Gründen notwendig, auch andere Schichten".
Paar Kolleginnen haben gekündigt, wir haben es einfach nur "ausgesessen" und mussten uns halt paar Monate wegen der Kinderbetreuung vierteilen, aber sooo klein waren unsere jetzt auch nicht mehr.
Da diese Schichtverschiebungen wirklich sowas von überflüssig waren, war nach dem Personalabbau wieder alles "fast" beim Alten. Nur mit weniger Personal halt.

Ist schon unheimlich ärgerlich, wie mit Mitarbeitern zum Teil umgegangen wird. Da muss man sich echt überlegen, ob man dort auf Dauer überhaupt arbeiten will.

Die Entscheidung würde ich auch abhängig davon machen, wie nötig Ihr das Geld habt.

Grüße
Michl
 
Wenn du es nur mündlich hast, hast du ja keine Handhabe. Nur weil man mit ND startet schließt das ja erstmal keinen Tagdienst aus....
 
Ich habe auch 17 Jahre nur NW gemacht, wurde dann gebeten ob ich auch nichtmal im Tagdienst arbeiten wollte, das wir einige junge Kollegen haben, die 42Std/ Woche arbeiten müssen.
Mir war es recht, weil meine Kinder groß sind, aber ich hätte auch nichts dagegen machen können, da ja der Nachtdienst nicht vertraglich festgelegt war.
Wenn du also nur die Stundenzahl, im Vertrag hast, wirst du wenig an der Neuregelung ändern können

lg Tochter46
 
Hallo Brigitte 45,

wenn Sie sich auf eine Stellenausschreibung beworben haben sollten, in der eine Fachkraft für den Nachtdienst gesucht worden ist ( und Sie das beweisen können), haben Sie gute Chancen, auch wenn im Arbeitsvertrag nichts vom Nachtdiennst steht.
Ist zwar eine geringe Chance, aber immerhin-
Viel Erfolg
 
aber ist es nicht so, dass ein mündlicher vertrag entstanden ist, wenn der arbeitnehmerin die dauernachtdienste zugesagt wurden???
 
Hallo Brigitte,
wieso gibt der PDL dir keine Auskunft darüber warum du in den Tagdienst wechseln sollst. Irgend jemand muß doch im Nachtdienst da sein. Was sagen denn deine Kollegen/innen dazu? Da muß doch dann eine/r in den Nachtdienst wechseln. Oder geht der PDL selbst in den Nachtdienst?
Wenn gar nichts hilft nimm es hin so wie es ist und suche dir nebenher eine neue Stelle als Nachtwache.
Andrea
 
ja oder es geht einfach jemand der neuen kollegen in den nachtdienst...

warum auch erst den tagdienst kennenlernen....

manchmal läuft es echt dumm, sorry
 
Hallo!

Da stimmt doch etwas nicht, wenn Du nach mehren Jahren plötzlich in den Tagdienst sollst.

Unbedingt bei der PDL nachfragen, warum das so sein soll. Ist es vielleicht nur vorübergehend, weil gerade Jemand im Tagdienst fehlt ?

Arbeitsvertraglich müßtest Du Tagdienst leisten, wenn im Arbeitsvertrag nichts von Dauernachtdienst steht.
 
Hallo,
vielen Dank für die vielen Antworten. Es ist so das es in letzter Zeit häufiger so gemacht wurde das Kolleginnen aus dem Nachtdienst in den Tagdienst wechseln mussten. Keine von denen kam wieder zurück. Wir hatten im März einen Überfall auf eine Kollegin nachts durch einen fremde Person die sich irgendwie Zutritt verschafft hatte. Daraufhin wurden die Kolleginnen die mit im Dienst waren in den Tagdienst gesetzt wegen unzumutbarkeit obwohl diese gar nicht wollten. Das Ende vom Lied war das sie gekündigt haben weil das mit der Familie nicht vereinbar war. Das Spiel geht jetzt offenbar weiter. Ich denke sie wollen in absehbarer Zeit auf zwei Nachtwachen für 160 Bewohner reduzieren. Das können sie mir natürlich nicht sagen damit nicht die anderen auch noch rebellieren.
Wir haben seit dem 1. Januar einen neuen Geschäftsführer, seitdem sind uns immer wieder Sachen versprochen worden die dann doch nicht eingetroffen sind, sondern im Gegenteil plötzlich ganz anders liefen.
Ich habe mich vor vier Jahren auf die Stellenanzeige beworben : exam. Krankenschwester für den Nachtdienst gesucht. Leider habe ich diese Stellenanzeige nicht mehr und somit auch keinen Beweis.
Von der PDL bekam ich nur gesagt ich sei eine sehr kompetente Schwester und er bräuchte mich jetzt im Tagesdienst. Auf Nachfrage von mir warum? gab es keine Antwort. Da das Betriebsklima in diesem Hause gerade im Tagdienst sehr schlecht ist und ich zudem drei Kinder habe und einen arbeitenden Ehemann der dann auch nicht zu Hause ist kann ich zu den Zeiten nicht arbeiten. Also bleibt mir dann nichts anderes übrig als zu gehen. Ich finde das man so nicht mit Personal umgeht. Seit 22 Jahren mache ich diesen Job jetzt schon aber soetwas in dieser Art und Weise gabs früher nicht.
Entschuldigt ist etwas lang geworden, aer ich schiebe hier gerade etwas Frust über diese Machenschaften.
Gruß Brigitte
 
Weißt du noch welche Zeitung und wann, dann kriegst du doch so ein Exemplar....
Aber hast du mal versucht, alles was arbeitsrechtlich nötig ist rauszuschlagen, Kind krank selbst krank, vielleicht noch eine Kur....
Danach anbieten, gegen Abfindung zu gehen...
 
Hi,
nein noch nicht, ich weiß es ja erst seit Montag. Habe jetzt frei und in der ersten Oktoberwoche Urlaub und dann soll ich anfangen. Ich werde aber nicht anfangen, weil ich erst mal einen Arzt besuche. Da ich seit Jahren Probleme mit dem Rücken habe und trotzdem immer schön gearbeitet habe, werde ich jetzt erstmal meinen Rücken pflegen. Kind krank wird nicht gehen da er schon 12 Jahre ist.
Gruß Brigitte
 
Zitiere:
Hallo,
Ich habe mich vor vier Jahren auf die Stellenanzeige beworben : exam. Krankenschwester für den Nachtdienst gesucht. Leider habe ich diese Stellenanzeige nicht mehr und somit auch keinen Beweis.

Antwort:

Die betreffende Tageszeitung hebt ihre Ausgaben immer auf.

Du kannst auch heute noch ein Exemplar der damaligen Ausgabe bekommen: das geht wirklich !

Und dann - sofort, aber wirklich sofort zum Rechtsanwalt, der prüfen wird, ob aus der Anzeige zu entnehmen ist, daß es sich bei der Stelle um Dauernachtdienst handelt.
Trotzdem kann es problematisch sein, wenn im nicht im Vertrag ausdrücklich steht, daß Du als Krankenschwester als Dauernachtwache zum Einsatz kommt.
Aber darüber nicht den Kopf zerbrechen. Ruck, zuck mit der alten Stellenausschreibung und Deinem Arbeitsvertrag zum Fachanwalt für Arbeitsrecht !
 
Hallo Kollegen,
war jetzt länger nicht hier weil ich im Urlaub war.
Morgen habe ich einen Termin bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der sich besonders im AVR Bereich auskennt. Die Anzeige habe ich mir im Stadtarchiv besorgt. Ein Gesprächsprotokoll habe ich geschrieben. Jetzt bin ich mal gespannt was er dazu sagt.
Hat von euch jemand Erfahrung wie es ist bei einem Arbeitgeber zu bleiben wenn man sein Recht über ein Arbeitsgericht eingeklagt hat, falls ich überhaupt recht bekomme?
Weiß noch nicht so richtig was ich dann machen soll. Das Problem ist das es hier in unserer Ecke nicht so viele Nachtdienststellen gibt.
Für Antworten wäre ich dankbar.:gruebel:
 
Hallo Brigitte 45,

ich habe jetzt schon öfter mitbekommen, dass man als Arbeitnehmer gute Chancen vor dem Arbeitsgericht hat. Die meisten Fälle gehen zu Gunsten des Arbeitnehmers aus. Aber, dies ohne Gewähr.

Wie es ist dann im Anschluss dort weiter zu arbeiten, kann Dir niemand im voraus sagen, aber du solltest damit rechnen, dass der Arbeitgeber nachtragend sein könnte und du solltest gewappnet sein.

Bei grösseren Schwierigkeiten nach dem Prozess, solltest du im Kontakt mit deinem Anwalt bleiben. Dieser kann Dir dann raten, was zu tun ist.

Also bloß nicht vorschnell kündigen oder Dich auf einen Auflösungsvertrag einlassen. Denn der Anwalt kann eventuell noch Vorteile für Dich ermöglichen.

Melde Dich doch bitte, wie es für Dich ausgegangen ist.

Alles Gute und viel Erfolg Brady
 
Hallo Brady,
vielen Dank, das werde ich auf jedenfall machen.
Gruß Brigitte
 
Hallo,

der neueste Stand der Dinge. Ich habe einen Anwalt gefunden der sich gerade in den Verträgen des AVR und im Arbeitsrecht gut auskennt. Wurde mir von einem Freund empfohlen der ihn als Dozent im Pflegemanagment Studium hat.
Er hat meinen Arbeitgeber angeschrieben und ihn mit vielen Paragraphen und Begründung aufgefordert meinen Dienstplan wieder zuändern. Natürlich ohne Erfolg. Er bekam stattdessen eonen Brief des gegnerischen Anwalts mit den üblichen Einleitungssätzen und dann kam die Begründung warum ich im Tagesdienst arbeiten soll. Diese Begründung schlägt dem Fass den Boden aus. Angeblich wäre ich zuoft krank gewesen. Man höre und staune es waren in drei Jahren drei Wochen!!! Dies kann ich auch belegen da wir für Krankheitstage eine Zulage gezahlt bekommen. Des weiteren hätte ich ja meine Stelle von 50% aus 33,32% reduziert und wäre damit nicht mehr gut planbar. Naja die habe ich ja nicht selbst reduziert sondern auf Antrag der mir ja nunmal genehmigt wurde. Mein Anwalt war jedenfalls hocherfreut über diese Begründung und hat jetzt eine einstweilige Verfügung beantragt.
Desweiteren standen noch so ein paar Behauptungen darin wie z.B. meine familiäre Situation wäre nicht bekannt gewesen. Die ich selbst beim Bewerbungsgespräch und auch danach immer mal wieder offen gelegt habe.
Jetzt bin ich gespannt wie das ausgeht. Zum Glück habe ich neben Der Stellenausschreibung auch den Änderungsantrag von Januar 2006 noch. Selbst da stand drin das ich aus familiären Gründen meine Stundenanzahl so reduzieren möchte das ich nicht auf mehr als 6 Nächte durchschnittlich im Monat komme. Ob mir das was nutzt weiß ich nicht.
Gruß Brigitte:weissnix:
 
Hallo Brigitte!

Klingt so, als das du recht gute Chancen hast!Bin vor einigen Jahren auch per Anwalt gegen meine damalige STL und PDL vor gegangen- das ganze endete vor Gericht und ich bekam Recht!
Allerdings wird dir wahrscheinlich die nächste Zeit seitens deiner PDL ein ziemlich heftiger Wind entgegen wehen!
Halte durch und bleibe standhaft!:daumen:
 
Hallo Intensivotter,

Ich überlege schon ob ich egal wie es ausgeht dann überhaupt dableiben möchte. Diese ganzen Äußerungen und Behauptungen haben schon ziemlich das Vertrauensverhältnis zerstörrt. Zumal ich auch nicht die erste im Haus bin der es so ergeht. Manche haben stillgehalten und beklagen sich nur aber tuen nichts, andere haben versucht dagegen anzugehen aber sind nicht damit durchgekommen, weil sie eigentlich nichts in der Hand hatten. Aber im Prinzip hat die Geschäftsleitung immer das erreicht was sie wollte. Entweder gefügige Mitarbeiter oder eben die unbequemen raus. Ich werde dies auf jedenfall bis zum Ende durchziehen egal wie es dann ausgeht.
Gruß Brigitte :daumen:
 

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