Betriebsarzt - Untersuchung verweigern?

Steffi1984

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03.01.2006
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622
Ort
Regensburg
Beruf
Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
FKS für Onkologie, Praxisanleiterin, aktuell Weiterbildung "Fachwirt im FSG"
Hi,

was gibt es eigentlich für Konsequenzen wenn man auf die "Einladung" des Betriebsarztes reagiert?Nur interessehalber-nicht in eigener Sache:besserwisser:
 
hi steffi,

musst deine Frage etwas genauer formulieren.
Denke du hast dich verschrieben und meinst, was passiert,
wenn man nicht reagiert,oder?

lg nadja
 
Ja meinte ja, wenn man nicht reagiert:-)
 
Gute Frage..
denke dass erstmal gar nix passiert.
Man bekommt nen neuen Termin, an den man erscheinen sollte.

Wenn sowas mehrmals nicht beachtet wird, wird denke ich die
Pflegedienstleitung mit einbezogen und zu einem Gespräch gebeten.

Spekuliere aber nur, hab sowas noch nicht erlebt..

Lg nadja
 
Hallo Steffi 1984,
soviel ich weiß ist es Pflicht zum Betriebsarzt zu gehen, da es ja vom Arbeitgeber ausgeht, vor allem was Neueinstellungenbetrifft.

Gruß Oldtimer
 
Hallo Steffi,

wenn du nicht beim Betriebsarzt erscheinst, kann dieser dich bei der Personalabteilung melden, daraus kann resultieren, dass du vom Dienst suspendiert wirst, bis du beim BA warst.
So hat mir es unser Betriebsarzt mal erklärt.

Schönen Abend
Narde
 
unser betriebsarzt, läd bestimmt dreimal ein und wenn dann immer noch nicht reagiert wird kriegen wir eine liste über die mitarbeiter und die anzahl der einladungen und dann führen wir ein gespräch mit dem mitarbeiter über evtl. beweggründe...wenn alles nicht klappt wird der mitarbeiter abgemahnt...oder weitere schritte eingeleitet...wie narde beschrieben hat...
 
mal ne andere frage: wie oft im jahr muss man eigentlich zum betriebsarzt?
und wird man jedesmal komplett untersucht wie bei der neueinstellung? mit, bauchorgane abtasten, abhorchen, blut abnehmen, urin untersuchen und solche scherze!?

LG karo
 
Uraltthread mal wieder ausgrab:

Ist bei der Einstellung in der Krankenpflege die Untersuchung durch einen
Betriebsarzt zwingend vorgeschrieben?
 
Soviel ich weiß: Ja. In jeder Zusage, die ja meist vor dem Arbeitsvertrag schriftlich zugesandt wird, wird die Einstellung unter Vorbehalt der Zustimmung des Betriebsarztes zugesagt.

Betriebsärztliche Untersuchungen sind übrigens auch in vielen anderen Bereichen vorgeschrieben. Sie sind keine Schikane, sie dienen in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers.
 
Die Verweigerung zur betriebsärztlichen Untersuchung kann ein Grund für eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar für ein fristlose Kündigung aus persönlichen den Arbeitnehmer betreffen (was 3 Monate Sperre beim AA bedeutet).

Übrigens darf der Betriebsarzt keine Diagnosen oder sonstige Ergebnisse an deinen AG weitergeben, er bescheinigt nur, das du zur Untersuchung warst. (Schweigepflicht). Die kompletten Ergebnisse bekommst du nach Hause geschickt (ist zumindest bei uns so).

lg Cassy
 
Hi,

Muss der Betriebsarzt dann auf die Ergebnisse reagieren und evtl. eine Behandlung anbieten oder mir sagen, wie ich weiter verfahren soll?

Gruss
Steffi
 
Ein Betriebsarzt darf nicht behandeln, er wird dich beraten und dann zum entsprechendem Niedergelasseen schicken.
 
Übrigens darf der Betriebsarzt keine Diagnosen oder sonstige Ergebnisse an deinen AG weitergeben, er bescheinigt nur, das du zur Untersuchung warst. (Schweigepflicht).

...zumindest darfst du dies hoffen.

Elisabeth
 
Jetzt wo ihr darüber redet, fällt mir auf, dass ich bei meinen letzten beiden AG nicht zum Betriebsarzt musste - einmal kirchlicher und zuletzt privater Träger -. Ist das nicht seltsam und kann mir daraus im Nachhinein noch ein Strick gedreht werden oder ist allein der AG dafür verantwortlich , dass seine MA zum Betriebsarzt gehen?
 
Jetzt wo ihr darüber redet, fällt mir auf, dass ich bei meinen letzten beiden AG nicht zum Betriebsarzt musste - einmal kirchlicher und zuletzt privater Träger -. Ist das nicht seltsam und kann mir daraus im Nachhinein noch ein Strick gedreht werden oder ist allein der AG dafür verantwortlich , dass seine MA zum Betriebsarzt gehen?

Hallo,

klare Antwort, dir kann im nachhinein auf keinen Fall ein Strick gedreht werden!!!

Wenn auf Grund deiner Tätigkeit gesetzliche Verpflichtung auf regelmäßige gesundheitliche Überprüfung besteht, ist es die Pflicht des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, daß du an diesen Überprüfungen teilnimmst. Du kommst nur bei deinem jetzigen Arbeitgeber in Probleme, wenn du diese Termine "vorsätzlich" nicht wahrnimmst.

Einstellungsuntersuchungen und regelmäßige Betriebsärztliche Untersuchungen sind zwar weit verbreitet, aber nicht unbedingt gesetzliche Verpflichtung, deshalb wurden sie bei deinen letzten Arbeitgebern wahrscheinlich nicht angeboten.

Gruß

medsonet.1
 

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