Befrister Arbeitsvertrag

dibam

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hallöchen, ich habe im juni 2005 eine neue stelle angetreten(krankenschwester in einem herkatether labor) die für ein jahr befristet war.
mitte mai 2006 bekam ich dann eine verlängerung,wieder ein jahr.nun ist das jahr vorrüber und meine fragen an euch ist weiß jemand wie oft das gemacht werden darf .
liebe grüße
 
Drei Mal, bis maximal 2 Jahre insgesamt...

Also wars das bei dir jetzt - So oder so ;-)
 
Hallo,
nicht unbedingt.......der AG kann Deinen Vertrag jetzt erstmal nicht verlängern, Dich einen Monat pausieren lassen und Dich dann erneut - befristet- einstellen!
geh zu Deinem VOrgesetzten und regele dass......vielleicht wollen die Dich ja auch behalten und haben eine Lösung.



LIlle
 
Meine Vorredner sind nicht mehr so ganz auf dem Laufenden, das Teilzeitzeit-Befristungsgesetz regelt dies im §14. Eine Befristung ist so oft möglich wie eine Begründung hierfür genannt wird, anders verhält es sich wenn du die Verlängerung einen Tag nach Ablauf deinen Befristung unterschreibst oder dich niemand am Tag danach Heim schickt, dann hast du einen unbefristeten Vertrag.
Googel doch mal nach Teilzeit-Befristungsgesetz.
 
Hey Randy.

In dem Paragraphen steht uA
2Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. 3
Ich habe das so verstanden, das nach der erstmaligen Befristung, die ja mit 2 Jahren begrenzt ist, keine weitere Befristung möglich ist.

Falsch verstanden?

TzBfG - Einzelnorm
 
Jaaa nein nein nein,
wenn der AG einen sachlichen Grund nennt und er weiterhin schlüssig ist weil der Sachgrund (die Maßnahme z.B. EDV oder Abt. Umstellung) immer noch besteht kann er recht oft verlängern. Hatte er eine Befristung ohne Sachgrund und jetzt kommt eine mit Sachgrund gilt §14 (2) dann kann ihm ein Arbeitsrichter die Leviten lesen.

Die MAV o. der BR können ihm aber auch mal auf die Füße treten und mit dem Argument der MA wäre bislang für den Betriebl. Ablauf notwendig gewesen ...soziale Aspekte (kommt immer gut im kirchl. Bereich von wegen
Lei(d)tbild) ... ihm etwas auf die Pelle rücken.
 
der arbeitgeber darf den befristeten vertrag so oft er will verlängern. nen grund dafür findet er immer.
 
Ok, Danke :-/
 
der arbeitgeber darf den befristeten vertrag so oft er will verlängern. nen grund dafür findet er immer.



Er muß einen sachlichen Hintergrund haben z.B. Umstrukturierungsmaßnahmen der Abt. soundso und es kann nicht sein das so eine Aktion mal 19 Jahre dauert (Fall aus der Realität).
Viele Arbeitsrichter sehen dies durchaus mit sehr kritischen Augen und entscheiden ganz gerne für den Dienstnehmer (DN).
Personalabt. u. Kaufm. Direktoren unterlaufen häufig mal ganz schnell Fehler zugunsten des DN ohne das sie es natürlich wollen.
Auch sollte man das AGG Allgemeine-Gleichstellungs-Gesetz (Anti-Diskreminierung) im Fall der Fälle mal lesen, hier verbirgt sich auch die ein oder andere Lösung für den DN.

Auf jeden Fall ist zu raten die Interessenvertretung (MAV;BR;PR) aufzusuchen wenn die ein wenig auf Zack ist kann sie oft einiges bewirken.:daumen:
 
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