Übertragung ärztlicher Tätigkeit

graógramán

Senior-Mitglied
Registriert
18.04.2006
Beiträge
109
Ort
Freiburg
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Kardiologische Intensivstation
Hallo,

und zwar folgendes.

Einem Patienten muß dringend ein Medikament i.m. gesprizt werden.
Der Arzt überträgt mir die Aufgabe.
Da ich das aber noch nicht oft gemacht hab und mir noch ziemlich unsicher bin will ich das Medi nicht sprizen.
Das Problem es ist WE und ziemlich Streß und ich bin grad der einzige der Zeit hat und der Pat braucht das echt dringenst.

Kann ich das sprizen Verweigern?

Wenn ja worauf kann ich mich dann stützen??
Die Anordnungsverantwortung des Arztes oder auf die Durchführungsverantwortung??

graógramán
 
Hallo,

da du noch Schüler bist, kannst du es noch eindeutig verweigern, es sei denn, du bist ausreichend unterwiesen, hast es ausreichend geübt und eine Krankenschwester/Krankenpfleger/der Arzt sind bei der Durchführung im Raum anwesend. Gegenüber Auszubildenden tragen diese die Durchführungsverantwortung.
 
Theoretisch musst Du als Schüler eine i.m. Injektion ablehnen, jedenfalls die alleinige Durchführung ohne Anwesenheit einer exam. KS/KP.
Als Examinierter darfst du ablehnen, wenn Du die Durchführungsverantwortung nicht übernehmen kannst/willst.
 
Nicht nur als Schüler, auch als exam. Kraft muss ich Tätigkeiten ablehnen, in denen ich mich nicht sicher fühle und damit eine theoretische Gefährdung des Pat. herbeiführen könnte.
Nur als exam. Kraft könnte ich durchaus in Erklärungsnot geraten, weil ich das ja schließlich gelernt habe (zumindest haben sollte).
Philipp
 
Offtopic

@graógramán- du stellst momentan ziemlich viele Fragen zur "handwerklichen" Übernahme diverser Tätigkeiten. Es verwundert mich, dass du während der Ausbildung angeblich keine Erläuterungen zur Verhaltensweise in den von dir beschriebenen Situationen bekommen hast. Oder gibts da einen anderen Hintergrund für die Fragen?

Elisabeth
 
Hallo,

im Gegensatz zur s.c.-Injektion muss ich als Pflegefachkraft eine i.m.-Injektion nicht durchführen, kann sie also ablehnen.

Behersche ich die Technik nicht, weil ich z.B. nie unterwiesen wurde, muss ich ebenfalls ablehnen.

LG
Trisha
 
Offtopic

@graógramán- du stellst momentan ziemlich viele Fragen zur "handwerklichen" Übernahme diverser Tätigkeiten. Es verwundert mich, dass du während der Ausbildung angeblich keine Erläuterungen zur Verhaltensweise in den von dir beschriebenen Situationen bekommen hast. Oder gibts da einen anderen Hintergrund für die Fragen?

Elisabeth

Na ja ich wurde auch als Praktikant Gefragt ob ich Infusionen anhengen kann und das von der Stationsleitung.Wobei Sie wuste das ich als vorerfahrung grade mal 8 Monate in einer Dialysestation als Aktiv jober und einen 2 Monatigen Altenpflege Hilfskraftkursus hatte.Da wundert mich sowas nicht.Hete ich also einfach ja gesagt wär mier die Infusion in die hand gedrückt worden und ich hette es machen dürfen.(Sie hatte sie schon in der Hand).Eine andere Schwester die auch über meinen erfahrungshintergrund bescheid wuste hat mich dann Später gefragt ob ich nicht Insulinspritzen könne.Ich habe aber beides abgelent da ich irgendwie nicht auf Gerichtsprozesse stehe.

Frank
 
hallo,

also jede Schwester / Pfleger unterschreibt ja in gewissen Abständen einen Befähigungsnachweis, wo solche Sachen ja geregelt sind. Natürlich ist es sein gutes Recht eine i.m. Injektion abzulehnen, mit entsprechender Begründung!
Bevor man einen Patienten gefährdet, sollte man schon die Technik / Kompli. usw. beherrschen.
Es sollte aber nicht zum Dauerzustand werden, sich nie in der Lage zu fühlen auch solche Tätigkeiten durchzuführen. Dies könnte schnell zu Problemen führen!

liebe Grüße :streit:
 
hallo,

also jede Schwester / Pfleger unterschreibt ja in gewissen Abständen einen Befähigungsnachweis, wo solche Sachen ja geregelt sind.

Echt?
Sowas habe ich noch nie unterschrieben und kenne das auch nicht.
In der Ausbildung habe ich mal einen sog. "Spritzenschein" gemacht. Und jetzt, sechs Jahre später, einen hausinternen Kurs "Übernahme ärztl. Tätigkeiten" (Blutentnahme, Zugang legen).
Aber ich bin ja auch keine Schwester! :rofl:
Gruß
Philipp
 
hallo,

also jede Schwester / Pfleger unterschreibt ja in gewissen Abständen einen Befähigungsnachweis, wo solche Sachen ja geregelt sind. Natürlich ist es sein gutes Recht eine i.m. Injektion abzulehnen, mit entsprechender Begründung!
Bevor man einen Patienten gefährdet, sollte man schon die Technik / Kompli. usw. beherrschen.
Es sollte aber nicht zum Dauerzustand werden, sich nie in der Lage zu fühlen auch solche Tätigkeiten durchzuführen. Dies könnte schnell zu Problemen führen!

liebe Grüße :streit:

Also rechtlich gesehen ist es egal, ob so ein "Befähigungsnachweis" vorliegt oder nicht. (Nebenbei: Womit wird die Befähigung den nachgewiesen oder überprüft?)

Prinzipiell bist Du auf Grund der abgeschlossenen Ausbildung befähigt eine i.m.-Injektion vorzunehmen. Im Einzelfall (für speziell diesen einen Patienten) kannst du aber auch die Tätigkeit ablehnen, wenn Du spezielle Gefährdungspunkte siehst, die Deine Kenntnisse/Fähigkeiten übersteigen könnten.
 
Hallo,

und zwar folgendes.

Einem Patienten muß dringend ein Medikament i.m. gesprizt werden.
Der Arzt überträgt mir die Aufgabe.
Da ich das aber noch nicht oft gemacht hab und mir noch ziemlich unsicher bin will ich das Medi nicht sprizen.
Das Problem es ist WE und ziemlich Streß und ich bin grad der einzige der Zeit hat und der Pat braucht das echt dringenst.

Kann ich das sprizen Verweigern?

Wenn ja worauf kann ich mich dann stützen??
Die Anordnungsverantwortung des Arztes oder auf die Durchführungsverantwortung??

graógramán


Ist eine i.m.-Injektion wirklich so "dringend", daß sie nicht noch für 30 Min. warten könnte? (Wirkungseintritt)

Prinzipiell kannst du das Spritzen verweigern, bei Unsicherheit solltest Du sogar verweigern. (Übernahmeverschulden und Durchführungsverantwortung bei einem evtl. Fehler! Volle haftungsrechtliche Verantwortung liegt nur bei Dir!)

Problematisch wird's, wenn es wirklich eine vital indizierte Maßnahme ist. Dann könntest Du wegen unterlassener Hilfeleistung dran sein.

Also, ein weites Feld, ganze Gerationen von (Fach-)Anwälten leben davon... :D
 
Also der Befähigungsnachweis wird jährlich durch den Stationsarzt unterschrieben und die Fähigkeiten überprüft, indem er es sich von jedem einzelnen erneut zeigen lässt. Einige Fähigkeiten treffen nicht für jeden zu, diese bekommen dann auch keine Unterschrift. Wenn dann Einzelfälle eintreten, muss die Ablehnung dann aber extra begründet sein, bzw. werden.
Bei uns gibt es dann auch keine Probleme. Bevor einem Patienten etwas geschieht und ich mir diese Aufgabe nicht zutraue, hilft mir der Arzt.
LG Zirkonia:flowerpower:
 
Hallo ihr lieben,

wir haben gelernt dass es sogar unsere Pflicht ist, jene delegierte Tätigkeiten abzulehnen, die man nicht sicher beherrscht.

Der Arzt trägt zwar die Anordnungsverantwortung, nicht nur über die Maßnahme selbst, sondern auch dafür dass die angewiesene Kraft die Durchführung auch qualitativ beherrscht.

Im Gegensatz dazu hat die angewiesene Pflegekraft die sog "Gegendarstellungspflicht" bedeutet: Wenn sie diese Tätigkeit nicht sicher durchführen kann ist sie dazu verpflichtet dies dem Arzt mitzuteilen...

Finde ich an sich gut, doch in der Praxis habe ich leider auch schon andere Sachen erlebt

liebe grüße
 
Echt?
Sowas habe ich noch nie unterschrieben und kenne das auch nicht.
In der Ausbildung habe ich mal einen sog. "Spritzenschein" gemacht. Und jetzt, sechs Jahre später, einen hausinternen Kurs "Übernahme ärztl. Tätigkeiten" (Blutentnahme, Zugang legen).
Aber ich bin ja auch keine Schwester! :rofl:
Gruß
Philipp

Zu dem Thema hätte ich noch ein paar Fragen an alle Kollegen, die diesen Kurs schon gemacht haben!
Soweit ich gehört habe, hält der jetzt bald nämlich auch Einzug bei uns im Haus, ich weiß nur nichts genaueres darüber...

>Um welche Tätigkeiten handelt es sich?
>Wurden dafür andere, bisher pflegerische Tätigkeiten, weiterdelegiert (z.B. an ein Service-Team)?
>Steht ihr eher positiv oder negativ dazu?

Hab´ neulich einen kleinen Schock bekommen, als eine Kollegin meinte, daß das Pflegepersonal in Zukunft auch ZVK´s legen wird - und hoffe inständig, daß sie sich vertan hat (und Port´s anstechen meinte) oder es nicht besser wußte...8O
 
So einfach ist das nicht!
1. Eine tätigkeit am Pat. setzt dessen einverständniss voraus. Alles andere ist Körperverletzung. Die ausnahme hierbei ist lediglich: wenn der Pat. sich nicht äussern kann darf gemutmasst werden ob er mit der einzelnen Massnahme einverstanden währe. Patientenverfügung, Willenserklärungen, Testamente, Religionszugehörigkeit und vieles mehr spielen dabei aber denoch eine Rolle!
Das gilt für alle die mit dem Pat . was zu tuen haben!
2. Der Dr.hat das Recht Anordnungen zu machen. Die Anordnung erfolgt (hoffendlich) zum Wohle des Patienten. Sie ist eher so zu verstehen: "ich (DR) möchte das der Pat. aufgrund seiner Erkrankung von der Pflegekraft... diese Massnahme bekommt.) Dafür trägt ER die Verantwortung.
3. Die Pflegekraft muss dann aber mindestens die Verantwortung für die Sach und Fachgerechte durchführung übernehmen. Kann Sie es nicht, hat die Pflegekraft die Pflicht den Doc davon in Kenntniss zu setzen!!!
4. Kann der Dr. annehmen das die Pflegekraft über ausreichend wissen verfügt um die Anordnung ordnungsgemäss durchzuführen kann er fast alle Aufgaben an die Pflegekraft deligieren. Ausnahme hierbei: Umgang mit Blutkonserven im weiteren Sinne (TK,Vollblut,FFp´s) und Diagnostik.
Der Dr. muss sich keineswegs vergewissern das die Pflegekraft das auch richtig macht! Aufgrund der Ausbildung, der Berufserfahrung und der Pflicht ggf. auch Anordnungen zu verweigern geht das auch in Ordnung.
5. Eine JEDE tätigkeit kann von der Pflegekraft zu JEDER Zeit aus Gewissensgründen abgelehnt werden! (allerdings sollte man das auch wirklich stichhaltig begründen können!!!!)

Kleine Beispiele aus der Praxis:
Ich habe die schriftliche Anordnung einem Patienten 1000mg Morphin per Kurzinfusion zu geben. Vor Gericht wird mich der Richter fragen ob ich noch alle Tassen im Schrank habe! Der Dr. wird sagen es war ein schreibfehler. Dafür wird er auch zur Verantwortung gezogen werden.
Ich könnte mir vorstellen das der Dr. eine kleine Strafe dafür bekommt -klar. Ich kann aber meine Sachen packen da ich:
1. Aufgrund meines Wissenstandes ich diese Anordnung verweigern hätte müssen.
2. Vertragsrechtlich ich das Medikament gegeben habe und somit auch über wirkung und Nebenwirkung informiert gewesen bin. Und das alles auch auf spiziell diesen Patienten berücksichtigt habe.
Ich kann mich nicht damit rausreden der Dr. hat angeordnet!!!!

Fazit: Egal was der Doc. von mir will! Ich trage die Verantwortung dafür wenn ich das mache!
Andrerseits: wenn ich es nicht mache trage ich auch hierfür die Verantwortung!!!
Und wenn ich etwas machen sollte (z.B. einleiten einer Reanimation oder durchführung einer Fixierung uvm.), weil ich es gelernt habe oder es anzunehmen sei das ich es könnte, trage ich auch hier die Verantwortung!!! In solchen Fällen muss ich auch ohne den Dr. handeln um Gefahren für den Patienten abzuwähren. Hierbei habe ich aber auch die Verhältnissmässigkeit zu beachten!!!!
Mit anderen Worten: Nur das machen was ich mit meinem Wissen UND Gewissen vereinbaren kann!!!
 
Hallo,
und wie soll ich Uebung kriegen indem ich immer ablehne und mich darauf beruhe ,dass ich ja noch so unsicher im Umgang mit i.m. Injektionen bin?Wie entwickelt sich denn Sicherheit ? Indem ich uebe
Frany
 
Hallo,
und wie soll ich Uebung kriegen indem ich immer ablehne und mich darauf beruhe ,dass ich ja noch so unsicher im Umgang mit i.m. Injektionen bin?Wie entwickelt sich denn Sicherheit ? Indem ich uebe
Frany

Man kann sich ja auch als examinierte Kraft noch von Kollegen anleiten lassen.
Oder sogar den Arzt bitten, mitzugehen, wobei nicht so wirklich viele wissen, wie man korrekt i.m. spritzt, aber immerhin wart ihrs dann beide :mrgreen:.
 
TIPP
i.m. spritzen lernt man bis zum umfallen in der chirugischen Ambulanz(Tetanus)
Gruß!!:nurse:
 
Hallo,
und wie soll ich Uebung kriegen indem ich immer ablehne und mich darauf beruhe ,dass ich ja noch so unsicher im Umgang mit i.m. Injektionen bin?Wie entwickelt sich denn Sicherheit ? Indem ich uebe
Frany
Ja, Du sollst ja auch üben. Aber dann holst Du Dir eine examinierte Pflegekraft dazu und machst es! Wo ist das Problem? Du mußt es doch gar nicht ohne Aufsicht machen, oder?
 

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