RR- und BZ-Kontrolle - Gratisleistung?

Spritze

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ambulante Pflege, Kurzzeitpflege
Hallo an alle "Ambulanten",
wie wird das anderswo gehandhabt? Pat. haben Diabetes mell. oder Hypertonie. Es liegt aber kein VO- Schein vom Arzt zur Kontrolle der RR- Werte oder der BZ- Werte vor. Bisher haben wir 1x wtl. oder 1x mtl. eben diese Werte kontrolliert, sozusagen also "Gratisleistung". Nun sollen die Pat. dafür bezahlen. :cry::cry: Oder es wird durch uns nicht mehr kontrolliert.

Wie ist das bei anderen Pflegediensten????????? Komme mir irgendwie besch... vor, wenn ich für solche Leistungen zusätzlich Geld vom Patienten verlange!!!:gruebel:

Schöne Grüße
Spritze
 
Mich würde interessieren, wie man das verrechnet? Bei einmal monatlich BZ oder RR-Messung kommt man ja höchstens auf 2 min.???

Gruß,
Lin
 
Der Patient soll das privat aus seiner Tasche bezahlen? Halte ich für Abzocke. Viele Patienten werden glauben, dass sie das machen müssen. Wenn Behandlungspflege dann auf VO. Das ermöglicht eine korrekte Abrechnung mit der Krankenkasse. Wir messen manchmal auch den Blutdruck ohne VO. Dann liegt aber schon eine Behandlungspflege vor, was in unserer Region bedeutet, dass wir nicht mehr damit verdienen. Ergo gehen wir dann den einfachsten Weg und messen den RR in Absprache mit dem Hausarzt ohne weitere VO. Erspart uns unnötigen Aufwand im Büro. Das ist dann aber sozusagen eine private Absprache zwischen Hausarzt und uns. Wir werden das sicher niemals dem Patienten berechnen wollen.
 
Hallo Spritze,
wir handhaben es so: wenn keine VO HKP mehr vorliegt (da ja i.d.R. nur noch genehmigt bei Neueinstellung RR/BZ und dann nur für ca. 10-14 Tage) machen wir Kontrollen im Fall einer Auffälligkeit oder auf besonderen Wunsch der Hausärzte. Das ist dann erstmal gratis, aber ich bekomme auch jederzeit wieder eine neue VO (für o.g. Zeitraum), falls dies sinnvoll erscheint.

Wenn es reinweg Patientenwunsch ist und sowohl ohne Krankheitswert als auch ohne therapeutische Konsequenz bleibt, stellen wir es in Rechnung als Privatleistung (betrifft ja i.d.R. den RR).

Denn wenn man dauerhaft gratis arbeitet, ist das in der heutigen Zeit wirtschaftlich nicht mehr zu tragen.
Um das zu erfassen kann man spaßeshalber mal seinen
persönlichen Stundenlohn + AG-Anteil Soz.versicherung + Betriebskosten als Minutenwert errechnen x Minuten aus der erfassten Zeit für die Gratisleistung (keinen Schätzwert !) = ca.-Kosten einer Arbeitsminute (so gaaaanz grob).
Dann kann man in der Vergütungsvereinbarung SGB V nachsehen, was der Pflegedienst für die Leistung (plus evtl. Wegepauschalen - anteilig !) abrechnen würde. In den meisten Einrichtungen orientiert sich die Privatpreisliste HKP auch daran.

Auf welche Werte kommt man dann ? :mrgreen:
 
Hallo,
also doch keine "Abzocke".
Das ist ja das Problem. Wenn ich nur bei einem Pat. eben "mal so schnell nebenbei" RR messe, klar geht das schnell. Aber was ist bei 20 oder mehr Pat.? Da kommen schnell mal einige Minuten zusammen. Und im Monat halt auch Stunden. Aber die Pat. sehen es teilweise nicht ein, extra dafür zu bezahlen. Lassen dann nicht messen, aber woher soll ich dann wissen, ob alles in Ordnung ist???

"AGnES"- Schwestern gibts bei uns nicht.

Schöne Grüße
Spritze
 
Hand aufs Herz es gibt auch heute noch ältere Menschen die allein zuhause leben von Kindern ab und an versorgt werden und regelmäßig zum Doktor gehen.

Diese Menschen bekommen auch keine regelmäßigen Blutdruck oder Bz Kontrollen außer durch den Ha oder?

Also ich seh es so ich mach das was auf der Vo steht und im Grunde nicht mehr außer natürlich jemand hat Anzeichen die auf ein RR oder Bz problem zurückzuführen sein könnten.....dann kostenlos

ein lieber Kollege von mir macht 1x monatlich bei jedem Pat auf der Tour den RR ---> Folge: die Pat. fragen sich und die anderen Pflegekräfte was das soll haben Misstrauen zu ihm und selbst wenn der RR 180/90 bei einer über 80jährigen beträgt(die sich wohl fühlt)......was tut ihr da?! Feuerwehr? Ich finde es unnötig und auch schwachsinnig solange keine Probleme aufkommen!

mfg
 

Hi Spritze.

Habe sowas noch nie gehört, was bedeutet das ?

Zum Thema:
Nun ich würde nichts messen....
Ich wollte mal nen Pat. eincremen, weil er echt trockene Haut hatte. Dann wurde ich sofort ermahnt ich solle das lassen! Der Patient bezahlt dafür nicht. Weiß nicht , ob das was anderes ist als mit dem RR messen.

Liebe Grüße
 
Nun ich würde nichts messen....
Ich wollte mal nen Pat. eincremen, weil er echt trockene Haut hatte. Dann wurde ich sofort ermahnt ich solle das lassen! Der Patient bezahlt dafür nicht. Weiß nicht , ob das was anderes ist als mit dem RR messen.

Liebe Grüße

Das kommt auf die Situation an. Wenn Leistungen im Rahmen einer Grundpflege vereinbart sind, dann gehört das Eincremen mit dazu. Solche Leistungen werden über die Pflegekasse abgerechnet, insofern eine Pflegeeinstufung vorhanden ist.
RR und Co. sind Behandlungspflegen die über die Krankenkasse abgerechnet werden. Manchmal gibt es Patienten, die eine Pflegestufe haben, aber keinen Pflegedienst beanspruchen wollen. Sie lassen sich das Pflegegeld als Geldleistung auszahlen, obwohl ein Hilfsbedarf besteht.
Manche versuchen dann, kostenlos an Leistungen zu kommen. Das sollte man natürlich unterbinden.
 
Man muss abwägen, welche Patienten einem höhreren Risiko ausgesetzt sind.
Sprich: muss ich einem dementen Patienten Insulin spritzen ohne die Sicherheit zu haben, dass ein Frühstück erfolgt, muss ich entweder den BZ vorher messen oder aber dafür Sorge tragen, dass er frühstückt.
Das sind keine Gratisleistungen. Aber leider auch keine Leistungen der Krankenkasse.

Eine Idee wäre, dass die Patienten ein eigenes BZ-Gerät mit eigenen Sticks stets zu Hause zur Verfügung haben. Damit misst die Pflegekraft. Das kostet Zeit, ja, aber nicht viel. Sonst kostet es aber möglicherweise das Leben des Patienten. Und das heißt für den PD ein höherer Verlust (aus wirtschaftlicher Sicht - das soll jetzt nicht makaber rüber kommen).

Leider kann nicht nachvollzogen werden, wie viele Patienten schon an Hypoglykämie gestorben sind, aber seit dieser Regelung, dass BZ-Messung nur noch Leistung der KK ist im Rahmen einer BZ-Einstellung, sind es sicher schon etliche gewesen.

Mit dem RR verhält es sich genau so.
Bei geistig fitten Patienten, bzw. die die fitte Angehörige stets bei sich haben, kann man diese entsprechend zur regelmäßigen Selbstkontrolle anleiten.

LG
Trisha
 
@ stormrider
Ja, aber versteh ich nicht. Warum sollte ich dann die Patientin damals nicht eincremen dürfen. Es wurde alles einzeln abgerechnet und das war nicht erlaubt. Sie war endlos trocken. Da brauch ich doch gleich keinen Pflegedienst wenn die Angehörigen später die Patientin ausziehen und eincremen???
 
Du hast mich evtl. nicht richtig verstanden. Also erst einmal, ich hätte vermutlich genauso gehandelt wie du. Nur hätte ich keinen Ton davon gesagt. Manchmal ist es einfacher, mal schnell etwas zu machen und es anschließend ganz schnell wieder zu vergessen ;-) Was wurde denn einzeln abgerechnet? Kann es sein, dass das eincremen nicht abgerechnet werden konnte? Weil z.B. im Vertrag nicht vorgesehen? Evtl. gibt es keinen Pflegevertrag, sondern Patient wurde nur im Rahmen einer Behandlungspflege versorgt?
 
Sonstige "Gratisleistungen"

Ich bin der Meinung, wenn zeitlich machbar und absehbar ist, dass es eine einmalige oder zweimalige Sache bleibt, kann man durchaus "Gratisleistungen" vollbringen.

Auch wenn das niemand bezahlen wird: hilfsbereites und kompetentes Personal sowie die Geduld und Bereitschaft, Zeit für andere Kleinigkeiten zu investieren, DAS ist die Visitenkarte eines Pflegedienstes! Natürlich alles mit Einschränkung, Grenzen müssen auch hier ganz klar gesteckt werden.

Beispiel aus meiner Praxis: ein Patient mit tgl. Isulininjektionen wollte ein- bis zweimal im Monat seine Fingernägel geschnitten bekommen. Ich habe das gemacht. Umsonst (nicht ganz, es gab dann immer was "Süßes" als Bezahlung).
Die meisten Leute da draußen wissen, dass Ihr wenig Zeit habt und der PD um jeden Cent kämpfen muss.
Der PD ist jedoch umso attraktiver, wenn er Kunden mit kleinen zeitlichen Gesten zufrieden stellen kann. Und per Mundpropaganda gewinnt man mehr Kunden als mit der lautesten Werbetrommel.

LG
Trisha
 
Ich habe das gemacht. Umsonst (nicht ganz, es gab dann immer was "Süßes" als Bezahlung).


Der PD ist jedoch umso attraktiver, wenn er Kunden mit kleinen zeitlichen Gesten zufrieden stellen kann. Und per Mundpropaganda gewinnt man mehr Kunden als mit der lautesten Werbetrommel.

Spätestens wenn du alle paar Tage von neuen Kunden hörst, dass sie die Nägel geschnitten haben wollen, weil du das ja bei Fr X auch machst, merkst du, dass der Schuss nach hinten losgehen kann ;)

Wenn das per Mundpropaganda herumgeht, kann das auch schnell beim Chef landen...
 
Ich sah es lange ähnlich wie du Trisha aber meine Erfahrung hat gezeigt nachdem man den kleinen Finger gegeben hat wurde an der ganzen Hand gezogen. Und auch wenn man dann klarstellte das es nicht geht oder nicht immer war man auf einmal der böse Pfleger oder es wurde wegen Lächerlichkeiten bei der PDL beschwert. Vielleicht war auch meine Wahl der Pat. nicht die richtige denen man so etwas angedeihen lassen kann.

Aber ich bin von diesen Nettigkeiten im Großen und Ganzen weg weil es nur Ärger bringt und böses Blut bei den Kollegen die das nicht machen.

mfg
 
Aber ich bin von diesen Nettigkeiten im Großen und Ganzen weg weil es nur Ärger bringt und böses Blut bei den Kollegen die das nicht machen.

Genau das ist auch meine Erfahrung.
 
Hi Spritze.


Zum Thema:
Nun ich würde nichts messen....
Ich wollte mal nen Pat. eincremen, weil er echt trockene Haut hatte. Dann wurde ich sofort ermahnt ich solle das lassen! Der Patient bezahlt dafür nicht. Weiß nicht , ob das was anderes ist als mit dem RR messen.

Liebe Grüße


Das ist schon dreist. Denn das eincremen gehört zur ganz normalen Hautpflege nach dem waschen . Wir kontrollieren BZ und RR nur kostenfrei, wenn eine Entgleisung vermutet wird. (Pat. Beobachtung). Ansonsten wird das bei wiederholten Wunsch des Pat. in Rechnung gestellt. Warum auch nicht? In die Stadt gehen und beim Apotheker 50 Cent bezahlen geht ja auch. Ich hab mir das mit " Agnes" mal durchgelesen. Der verlängerte Arm des Hausarztes sind wir doch schon. Viele Infos erhält er doch erst durch uns.
 
Spätestens wenn du alle paar Tage von neuen Kunden hörst, dass sie die Nägel geschnitten haben wollen, weil du das ja bei Fr X auch machst, merkst du, dass der Schuss nach hinten losgehen kann ;)

Wenn das per Mundpropaganda herumgeht, kann das auch schnell beim Chef landen...

Unser Chef bestand darauf, dass wir bei unseren Kunden auf deren Wunsch auch einen kleinen Gefallen erweisen und begrüßte somit auch das kostenlose "Fingernägel schneiden".
Wir waren dennoch in der Lage, klar die Grenzen zu stecken. Wollte ein Kunde diese Grenzen überschreiten, bekam er mit vorheriger Absprache die erbrachten Leistungen privat in Rechnung gestellt. Das war absolut nie ein Problem gewesen.
Und das lag daran, dass wir all das immer in der Teambesprechung besprochen haben, wie wir mit solchen Sachen zu verfahren haben. So gab es keinen Ärger unter den Kunden in Bezug auf das Personal (der eine macht´s der andere nicht) und auch keine Unsicherheiten, wo Grenzen überschritten werden und wo nicht.

Was macht Ihr bei Kunden, die ein hohes Redebedürfnis haben? Hört Ihr dann nicht zu oder stellt Ihr die Leistung "Zuhören" in Rechnung?
Ich meine, das kostet auch Eure Zeit, die Ihr letztendlich gratis zur Verfügung stellt. In der Zeit kann ich quasi genauso gut auch andere, sächliche Leistungen, durchführen - wie eben mein Bsp. "Fingernägel schneiden".
Es ist doch schön wenn sich so etwas rumspricht! Ich habe in all den Jahre nicht einmal erlebt, dass dieselben oder ähnliche Leistungen von anderen Kunden ausgenutzt werden.
Im Gegenteil, es wechselten Patienten zu unserem PD, weil wir den Ruf hatten "gute und kompetente Arbeit" zu leisten. Ihr müsst das mal aus Kundensicht sehen, die bewerten Eure Arbeiten anders als Ihr es tut!

Ja das ist schwierig, aber es liegt an Euch, wie Ihr das untereinander im Team bzw. mit der Leitung kommuniziert und letztendlich mit Euren Kunden! Ihr müsst das intern in Eurer Einrichtung festlegen: bis wann und wieviel ist es gratis, ab wann wird es in Rechnung gestellt?

LG
Trisha
 
Trisha das was du beschreibst ist der Idealfall.

Wenn du einen Pflegedienst hast, in dem für RR-Messung einschl. Puls, BZ-Messung, Insulingabe nur 5 Minuten einschl. aufwendiger Doku der Werte über mehrere Formulare gegeben werden, dann hast du weder Zeit für eine umfassendere Korrespondenz noch für andere Tätigkeiten wie Fingernägel schneiden. Hinzu kommt, das gerade in diesen Diensten Fahrzeiten und vor allem auch Zeit für Parkplatzsuche viel zu knapp bemessen ist. Die Touren sind oft so schlecht geplant, dass du am Ende locker auf einen Überhang von mehr als 1 Stunde kommst.

In solchen Pflegediensten ist es auch nicht erwünscht und dann bekommen Mitarbeiter einen Rüffel obwohl sie eigentlich nur etwas gemacht haben was für uns alle selbstverständlich sein müßte.
 

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