Hallo,
ich hätte gerne Stellungnahmen zu folgenden Fragen:
Darf die Pflegekraft den Auszubildenden (Mittelkurs) an der Haustür der Patienten für eine pflegerische Tätigkeit, die er laut Ausbildungsstand auch beherrscht, absetzen, zwischenzeitlich woanders hinfahren und ihn dann an der Haustür wieder einsammeln?
Meiner Meinung nach ist das gesetzlichnicht erlaubt. Nicht, weil der Auszubildende die Tätigkeit, die ansteht, womöglich nicht kann(was schon arg genug wäre!), sondern weil er aufgrund dessen, dass er Auszubildender ist, womöglich nicht bemerken würde, wenn sich eine gravierende Veränderung im Zustand des patienten ergeben könnte!
Na, er könnte zum Beispiel der Patientin, die über Schweißausbruch klagt, antworten, ihm sei auch heiß, es wären ja auch 30 Grad draußen und dabei nicht memerken, dass sie einen Blutzuckerabfall hat!
oder eine Patientin klagt über zunehmende Schwäche und er registriert nicht, dass sie gerade einen Apoplex erleidet.
Wie sieht das bei euch aus?
Danke und Gruß
Justine
ich hätte gerne Stellungnahmen zu folgenden Fragen:
Darf die Pflegekraft den Auszubildenden (Mittelkurs) an der Haustür der Patienten für eine pflegerische Tätigkeit, die er laut Ausbildungsstand auch beherrscht, absetzen, zwischenzeitlich woanders hinfahren und ihn dann an der Haustür wieder einsammeln?
Meiner Meinung nach ist das gesetzlichnicht erlaubt. Nicht, weil der Auszubildende die Tätigkeit, die ansteht, womöglich nicht kann(was schon arg genug wäre!), sondern weil er aufgrund dessen, dass er Auszubildender ist, womöglich nicht bemerken würde, wenn sich eine gravierende Veränderung im Zustand des patienten ergeben könnte!
Na, er könnte zum Beispiel der Patientin, die über Schweißausbruch klagt, antworten, ihm sei auch heiß, es wären ja auch 30 Grad draußen und dabei nicht memerken, dass sie einen Blutzuckerabfall hat!
oder eine Patientin klagt über zunehmende Schwäche und er registriert nicht, dass sie gerade einen Apoplex erleidet.
Wie sieht das bei euch aus?
Danke und Gruß
Justine