Als Auszubildender alleine Patienten aufsuchen?

Justine

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Ruhrpott
Beruf
Stationsleitung, PDL für ambulante Dienste, Praxisanleitung
Akt. Einsatzbereich
Bachelor bestanden!
Funktion
Schulassistentin in einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Hallo,
ich hätte gerne Stellungnahmen zu folgenden Fragen:

Darf die Pflegekraft den Auszubildenden (Mittelkurs) an der Haustür der Patienten für eine pflegerische Tätigkeit, die er laut Ausbildungsstand auch beherrscht, absetzen, zwischenzeitlich woanders hinfahren und ihn dann an der Haustür wieder einsammeln?

Meiner Meinung nach ist das gesetzlichnicht erlaubt. Nicht, weil der Auszubildende die Tätigkeit, die ansteht, womöglich nicht kann(was schon arg genug wäre!), sondern weil er aufgrund dessen, dass er Auszubildender ist, womöglich nicht bemerken würde, wenn sich eine gravierende Veränderung im Zustand des patienten ergeben könnte!
Na, er könnte zum Beispiel der Patientin, die über Schweißausbruch klagt, antworten, ihm sei auch heiß, es wären ja auch 30 Grad draußen und dabei nicht memerken, dass sie einen Blutzuckerabfall hat!
oder eine Patientin klagt über zunehmende Schwäche und er registriert nicht, dass sie gerade einen Apoplex erleidet.

Wie sieht das bei euch aus?

Danke und Gruß
Justine
 
Hallo,
ich hätte gerne Stellungnahmen zu folgenden Fragen:

Darf die Pflegekraft den Auszubildenden (Mittelkurs) an der Haustür der Patienten für eine pflegerische Tätigkeit, die er laut Ausbildungsstand auch beherrscht, absetzen, zwischenzeitlich woanders hinfahren und ihn dann an der Haustür wieder einsammeln?


Justine


Moin Justine,

wie Du oben bschrieben hast, holst Du ihn dort auch wieder ab. Ist es dann nicht normal zu fragen, wie es war, was dem Schüler aufgefallen ist, seine Krankenbeobachtung abzufragen?

Wenn sie/er lt. Ausbildungsstand die Tätigkeit beherrscht, darf ich ihn absetzen.

Bei uns werden die SchülerInnen nicht bei unbekannten Pat. abgesetzt, sondern fahren erst einmal mit, bis die PA grünes Licht gibt. Dann ist der Pat. und sein Normalzustand bekannt.


(Habe übrigens auch schon Examinierte gesehen, die einen akuten Notfall nicht erkannt haben...)
 
Klar ist, dass er die Tätigkeiten, die ihm gezeigt wurden und die er nach Ausbildungsstand auch beherrscht, ihn aber doch nicht schützen vor einer falschen Einschätzung des Patientenzustandes?

Ich gehe von dem Fall aus, dass der Auszubildende sich der Situation gar nicht bewußt ist, dass da was nicht stimmt. Wenn ja, ist es ja selbstverständlich, dass er seine Pflegekraft darauf anspricht, logo!
Aber wenn er gar nicht bemerkt, dass da was nicht in Ordnung ist? Ihm gar nichts komisch vorkommt?

Ist doch ein anderer Fall, oder? Von einem Auszubildenden kann und darf ich nicht verlangen, dass er schon die gleichen Fähigkeiten besietzt, wie eine ausgelernte Pflegekraft, die dazu den Patienten ja auch noch über einen längeren Zeitpunkt kennt als der Auszubildende.
Wenn doch, dann dürfte ja auch ein Auszubildender alleine eine Tour fahren oder um es auf den stationären Alltag zu übertragen, er dürfte ja auch alleine Dienst machen, ohne examiniertes Personal, oder? Denn dann könnte er ja der Pflegekraft auf der Nachbarstation sagen, wenn was nicht in Ordnung wäre, oder?

Justine
 
Hallo Justine,

ich unterstütze deine Sichtweise voll und ganz, ich denke genauso!:daumen:
Der Auszubildende hat unter/ nach Anleitung oder unter Aufsicht zu arbeiten, nicht alleine.
Im Stationsalltg wäre es nach Anleitung so, das der Schüler seine Tätigkeiten zwar selbständig durchführen kann, aber eine Fachkraft als Aufsicht auf Station ist, welche einschreiten könnte. Außerdem muß der Auszubildende mit Stichproben rechnen.
Wie soll das denn im ambulaten Dienst gewährleistet sein?
Der Auszubildende kann seinem Wissensstand entsprechend selbständig arbeiten, allerdings ist eine exam. Pflegekraft in der Umgebung.
Hier wäre es zum Beispiel möglich, das die Pflegekraft zu dieser Zeit die Pflegeplanung überprüft, usw.

Liebe Grüße Manu
 
Hallo zusammen,

das muß ich doch noch einmal nachfragen:
in den 6 Wochen Einsatz in der Ambulanten Pflege geht Ihr tatsächlich immer zusammen mit den SchülerInnen?

Und wenn man examiniert ist, darf und muß man spontan alles alleine?

Wenn ich jemandem aus dem 1. Kurs habe -okay- oder einige Kandidaten zeigen mangelnde Einsicht oder wenig Wissen -auch gut.

Ich hatte gerade eine Superschülerin, lernt im KH, ist im 3.Kurs, die war so fit, da wäre es degradierend gewesen, wenn wir sie 6 Wochen beschattet hätten.

Und was kostet eine Schülerin, die immer beaufsichtigt werden muß? (Ist nicht gerade mein Lieblingsargument, aber ich muß es der GF gegenüber vertreten können.) Bevor die Diskussion in die verkehrte Richtung geht: ich sehe die SchülerInnen nicht als billige Arbeitskraft, aber die Zeit, in der sie eine anspruchsvolle Ausbildung bekommen, kostet einfach auch was und das können sie durch Grundpflege ausgleichen.
 
Mir fällt da ein: Ab wann und wie lernt ein Azubi Verantwortung übernehmen? Die wenigsten Azubis könne mit diesem Begriff etwas anfangen: Übernahmeverantwortung- was ist das? Sie werden oft behandelt wie kleine Kinder- Mutti passt auf: Fass das nicht an, da weißt du noch gar nicht was passiert. Mütter machen auf diese Art die Kinder von sich abhängig und erziehen sie zur Unselbständigkeit.
Azubis sollten in die Lage versetzt werden sich selbst zu reflektieren und sich überlegen zu können: traue ich mir das zu, will ich die Verantwortung dafür tragen. Wenn dann noch die ordnende Hand der "Ausbildermutti" ggf. korrigierend eingreift kann wohl wenig passieren.
100% Sicherheit gibt es in unseren Arbeistbereichen nicht. Wer sich immer so absichern will, wird wohl nicht lange in dem Beruf bleiben können.

Elisabeth
 
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In unserem Haus fahren die Auszubildenden nach dem neuen Gesetz 15 Wochen in der ambulanten Pflege.
- die Bezahlung übernimmt ja der Arbeitgeber, also unser Krankenhaus, der Pflegedienst ist in keiner Weise finanziell beteiligt, wir haben Kooperatinsverträge mit denen abgeschlossen.

- ja, bei uns ist allein schon von der Schule her untersagt, die Auszubildenden einfach abzusetzen bei den Patienten.

Ich muss noch mal betonen, es geht in keiner Weise um Kontrolle der geleisteten Tätigkeit, sondern um die Vergewisserung durch Fachpersonal, was den Zustand des Patienten angeht.

Was ok wäre ist, wenn die Fachkraft mit in die Wohnung kommt, sich ein Bild vom Patienten macht und auch in der Wohnung den auszubildenden wieder abholt. So hat sie ihre Verantwortung übernommen, der Azubi wird nicht bemuttert, er hat für sich auch die Sicherheit, dass alles von ihm korrekt durchgeführt wurde. Klar fühlen sich manche Azubis bemuttert, aber das sind meist diejenigen, die im krankenhaus auch immer gerne schon allein auf die Reise gehen, sich schnell überschätzen.

Ich muss auch sagen, auf der Station schaut auch die Fachkraft auf die Patienten, mit Fachkenntnis und Erfahrung, da beschwert sich hier keiner?
Wieso arbeiten dann nicht die Azubis alleine im Spätdienst auf der Station?

In der ambulanten Pflege sollen Sie das? Wir da mit zweierlei Blick geschaut? Sind die Patienten in der ambulanten Pflege weniger intensiv krank? Reicht es, wenn Sie vom Azubi versorgt werden, was soll da schon passieren?

Ne ne

Justine
 
Hallo Justine,

- ja, bei uns ist allein schon von der Schule her untersagt, die Auszubildenden einfach abzusetzen bei den Patienten.
Genau, so ist es bei uns auch, und das wird, seit es die neuen Ausbildungsgesetze gibt, wohl überall so sein!
Ich muss noch mal betonen, es geht in keiner Weise um Kontrolle der geleisteten Tätigkeit, sondern um die Vergewisserung durch Fachpersonal, was den Zustand des Patienten angeht.
Danke, meine Meinung!
Ich muss auch sagen, auf der Station schaut auch die Fachkraft auf die Patienten, mit Fachkenntnis und Erfahrung, da beschwert sich hier keiner?
Wieso arbeiten dann nicht die Azubis alleine im Spätdienst auf der Station?
In der ambulanten Pflege sollen Sie das? Wir da mit zweierlei Blick geschaut? Sind die Patienten in der ambulanten Pflege weniger intensiv krank? Reicht es, wenn Sie vom Azubi versorgt werden, was soll da schon passieren?
und auch hier nochmal, bin der gleichen Meinung!

Grüßle Manu
 
Guten Morgen alle zusammen,
Ich muß dazu sagen dass ich als Auszubildende eine Patientin hatte wo ich dann die pflege übernommen hatte in der ambulanten Pflege.ich meine damit das das Pflegepersonal mich da abgesetzt hatte und mit zur pat. reingekommen ist und sich vergewissert hat das es ihr gut geht.Und sie hat mich auch wieder bei der pat. ind er Wohnung abgeholt.
das war aber nur die eine Ausnahme ,bei den anderen Patienten ist das Pflegepersonal mitgekommen.
Schönen Gruß
furunkel
 
Hallo!
Also ich hatte meinen Einsatz in der ambulanten Pflege letztes Jahr als ich gerade im Mittelkurs war. Der Einsatz war insgesamt 13 Wochen und lang und ich bin die gesamte Zeit immer - also wirklichen jeden Arbeitstag - bei denselben Patienten gewesen! Heißt also, dass ich die Pat. nach und nach wirklich auch gut kannte und wusste, bei wem man auf was besonders zu achten hat etc. Trotzdem war es bei mir auch so, dass ich nie allein abgesetzt wurde, obwohl sie es mir zugetraut hätten. Das wäre anscheinend so eine rechtliche Sache. Und in der Schule ist es uns auch so gesagt worden.
Aber Kurskollegen von mir, die auf einer anderen Sozialstation waren als ich, wurden teilweise schon abgesetzt und dann wieder abgeholt.
Ihr seht also, es gibt beides. Obwohl ich es nicht verstehe, wenn es ja vorgeschrieben ist, dass kein Schüler allein bei einem Klienten sein darf, dass es dann trotzdem gemacht wird?!?!?:gruebel:
Naja, ich persönlich fand es nicht schlimm, dass ständig meine Anleiterin dabei war!
LG
Doro :daumen:
 
Hallo!

In meiner Ausbildungszeit hatte ich ab dem 3.Tag eine Tour alleine. Spätschichten und Wochenenden sowieso - und da kannte ich die Leute nichtmal zuvor (Hauptschwierigkeit war aber meist die Wohnungen zu finden). Solche "Zustände" wünsche ich mir für keinen Azubi. Manche Tage war ich heillos überfordert.

Aber zurück ins Jetzt:
Rechtlich ist die examinierte Kraft verantwortlich. Früher wie heute. Krankenhaus, Pflegeheim oder ambulanter Dienst.
Sie trägt die Verantwortung, wenn sie einen Auszubildenden die Pflege überträgt.

Aber ganz ehrlich: ich würde der Mehrzahl der Schüler nach einer Einarbeitungszeit einzelne Patienten übertragen, wenn ich oder ein Praxisanleiter vor mir sich von den Fähigkeiten im Bereich der Grundpflege und der Krankenbeobachtung überzeugt hat.

Die häusliche Versorgung wird in der Abwesendheit der ambulanten Pflegekraft meist von Laien vorgenommen - oder auch von gar keinem. Da hoffe ich meinen Azubis so viel beigebracht zu haben, dass sie das besser können. Bei Fragen oder Problemen sollte man aber immer erreichbar sein. Der Vorteil von Heute: es gibt Handys.

Ich würde hier Patienten wählen, die mehr als einen Besuch am Tag bekommen und der andere Besuch dann von einer examnierten Kraft erfolgt.

...oder Patienten die nur eine s.c.-Injektion bekommen. Bei uns z.B. durchläuft jeder Azubi die 3 Anleitungsschritte (genauso wie bei der Körperwaschung) zur s.c.-Injektion. Wenn festgestellt wurde, dass er die Fähigkeit besitzt, dann spricht für mich auch nichts dagegen, dass er dies selbstständig durchführt. Ich lerne in der Klinik auch regelmäßig Angehörige an, denen ich vertraue dies selbstständig zu tun. Also würde ich es meinen Azubis auch zutrauen, die mehr theoretisches Wissen und praktische Übung darin haben.


Ich sehe im ambulanten Einsatz während der Ausbildung die große Chance, die Selbstständigkeit und die Problemlösungsfähigkeit zu üben. Wenn ein Azubi im 2. Lehrjahr wochenlang in der Grundpflege beobachtet und kontrolliert wird, dann geht nicht nur Arbeitszeit und Geld verloren, sondern auch ein Ausbildungsziel.

Selbst- und Handlungskompetenzen sollen doch großgeschrieben werden?

Freilich ist nicht jeder Schüler gleich. Aber dafür gibt es eine Einarbeitung, um die Fähigkeiten und die Selbsteinschätzung auch vorweg zu beurteilen.

Also, die rechtliche Situation ist klar. Wenn es eine Lehranstalt ausdrücklich verbietet - dann ist es halt so. Ich hab dazu keine Passage im Ausbildungsgesetz parat, aber glaube Euch mal.

Ob das Sinn macht, ist wieder etwas anderes!

Sie werden oft behandelt wie kleine Kinder- Mutti passt auf: Fass das nicht an, da weißt du noch gar nicht was passiert. Mütter machen auf diese Art die Kinder von sich abhängig und erziehen sie zur Unselbständigkeit.
@ Elisabeth
Sehr gut bildlich dargestellt :daumen:
 
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Justine
bei uns legt die Schule sogar gesteigerten Wert darauf, dass die Auszubildenden alleine fahren. Wir handhaben es so, dass die ersten 2 Wochen grundsätzlich jemand mitfährt. In dieser Phase wird abgecheckt, was der Auszubildende kann, was nicht, wie die theoretischen Kenntnisse sind, Umgang mit den Patienten/Klienten etc. Dann wird geguckt, ob er oder sie alleine fahren kann und welchen Patienten er versorgen kann. Immer wieder Gespräche, gemeinsame Touren Überprüfung der theortischen Kenntnisse wie z.B. auch Verhalten im Notfall. Ich überlege mir genau, welchen Auszubildenden ich wohin schicke, da ich selbst meinen Kopf dafür hinhalten muss und: der Auszubildende muss selbst auch zustimmen. Habe mich in 11 Jahren dazu entschlossen einen Auszubildenden nicht allein loszuschicken, da sowohl die Fach- als auch die Sozialkompetenz mangelhaft war.

Häufig sind die Auszubildenden anfangs entsetzt, wenn sie allein fahren sollen und im Anschluss regelrecht stolz, das geschafft zu haben.
Ich kann mich sehr gut an meine Schülerzeit erinnern, in der mir alles abgenommen worden ist (verantwortungstechnisch) und als ich dann 2 Wochen nach meinem Examen die erste Nachtwache machen musste, bin ich vor Angst fast gestorben. Ein bischen mehr Routine und eigenes Organisieren vorab hätte mir mit Sicherheit gut getan.
 
Also, mir bleibt die Luft weg! Es ist natürlich NICHT erlaubt und ausserdem von der Schule nicht erwünscht( zumindest in den Schulen in meiner Gegend!!), dass ein Schüler, egal mit welchem Ausbildungsstand, bei einem Patienten zu Hause abgesetzt wird! Der Schüler ist in diesem Fall nicht versichert, die Krankenschwester/ der Pfleger verletzt seine Aufsichtspflicht!!! Dazu kommt noch, dass der Patient oder die Krankenkasse vorsätzlich betrogen wird( Nachzulesen in PflegeRecht von Dr. Roßbruch ( Anwalt für Pflegerecht) gibts bei Amazon! )! Die Kasse zahlt den Betrag für eine ausgebildete Pflegekraft, obwohl ein Schüler pflegt.. !!! Und das alles ist NICHT vom Zustand des Patienten abhängig!!! Das ist der aktuelle Stand und geltendes Recht! Natürlich wird es anders gehandhabt in der ambulanten Pflege! Ich habe es am Anfang auch praktiziert, trotz Verbot... meine Erfahrung unterm Strich... Lasst es besser sein, bevor etwas passiert... Unverhofft kommt oft!!! Und Selbstverantwortung kann der Schüler auch übernehmen, wenn ich in der Zeit der Pflege etwas anderes mache, wie z.B. die Doku überarbeiten etc. Aber ich bin dann nah dabei und kann im Notfall eingreifen!
 
Hallo Karbolmäuschen, in unserer Gegend ist es so, dass die Schule es wünscht.
Wie willst du eingreifen, wenn der Schüler statt 10 Einheiten 20 Einheiten injiziert? Drin ist drin, da kannst du nix mehr retten, da kannst du ruhig im Nebenraum sein und Doku schreiben.

Es kommt darauf an, welche Tätigkeiten der Auszubildende macht. Nach Pflegeversicherungsrecht kann jeder Hinz und Kunz Pflege durchführen, das interessiert keinen Menschen und die Kasse schon mal gar nicht. Somit kannst du hier nicht von Betrug reden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier irgendjemand der KollegInnen einen Azubi allein losschickt um jemanden Abzusaugen oder i.m. zu injizieren oder Katheter wechseln lässt. Kommt also immer darauf an, welche Tätigkeiten gemacht werden.

Und es ist m.E. sehr wohl ein Unterschied, wenn ich als Azubi weiss, da ist eh noch jemand, der meine Arbeit kontrolliert, da muss ich nicht so genau sein. Läuft eher unbewußt ab, ist aber so.
 
Naja das ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern das was wir in der Fortbildung gelernt haben, deshalb auch der Verweis auf das Buch. Und ich lasse einen Schüler nicht unbeaufsichtig Insulin injizieren und jeder verantwortungsbewußte Schüler zeigt mir von sich aus schon, wieviel Einheiten er aufzieht und welches Insulin! Alles andere finde ich völlig irre, weil ich doch dafür gerade stehen muss wenn was schief geht!
Interessant wird es, wenn eine ansonsten fitte Patientin unglücklich stürzt, aufgrund eines Fehlers des Schülers und das so der Versicherung angibt. Alleine das möchte ich nicht erklären müssen, bzw. verantworten müssen. Von den Konsequenzen die das ganze mit sich zieht ganz zu schweigen. Ich als Angehöriger würde ausrasten und das zurecht, wenn ich erfahre, dass meine Mutter aufgrund der Pflege durch einen Schüler ohne Aufsicht gestürzt ist etc. Es ist mit Aufsicht schon schlimm genug, keine Frage, aber so würde ich ja automatisch feststellen, dass es nur daran gelegen hat!

Das war keine Kritik an dem was Du gesagt hast! Ich glaube Dir ja, das es bei Euch üblich und erwünscht ist!
Ich höre im Gegenzug dazu immer wieder wie sich Schüler gerade über diese Art und Weise beklagen, dass sie rausgesetzt werden und alleine pflegen müssen!
Summa sumarum: jede Pflegekraft trägt für ihr Handeln die Verantwortung, und steht für ihre Fehler und die des Schülers gerade... wer denkt, dass er das mit allen Konsequenzen tun kann und will .....
Liebe Grüße Karbo
 
Ich war zum Glück nur 4 Wochen in der ambulanten eingesetzt. Das war ein halbes jahr vor meinem Examen.
Ich durfte gar nichts! Ich durfte die Grundpflege übernehmen, eine einfach Teilkörperwäsche, die man schon nach dem ersten Semester beherrschen sollte. Selbst dabei wurde mir penibel auf die Finger geschaut. Ich durfte an meinem letzten tag einen Verbandswechsel unter Aufsicht durchführen.
Den größten Witz an der sache fand ich aber, dass ich mit einer Arzthelferin gefahren bin, nicht mal mit einer examinierten Kraft.
Ich hatte zu der Zeit schon meinen 3-monatigen Einsatz auf Intensiv hinter mir, wo ich meine eigenen Patienten betreuen durfte.
Ich kam mir in dem Einsatz in der ambulanten vor wie der letzte Schlumpf und war froh, als der Einsatz beendet war. Selbst wenn wir unter Zeitdruck waren und cih angeboten habe, schon mal auszusteigen, die Patienten, die ich dann schon 2 wochen kannte, zu betreuen (die besagte Teilkörperpflege) und sie könne mich später wieder abholen, wurde das abgelehnt. Statt dessen wurde mir dann beim Waschen zugeschaut.
Ich hätte sehr gerne mehr Verantwortung übernommen. Der Einsatz hat mir die Lust auf die ambulante gründlich versaut...
 
Hallo,

Azubis, die fit sind, sind durchaus in der Lage, Grundpflege ohne Anwesenheit der exam. zu übernehmen und korrekt durchzuführen - unter der Voraussetzung, der Schüler wurde mehrere Tage hintereinander in Anwesenheit der exam. mit dem Pat. und seiner häuslichen Umgebung vertraut gemacht.

Bei Behandlungspflege sehe ich davon aber ab. Das bleibt in den Händen der exam., oder aber sie bleibt dabei und leitet an bzw. hat die Aufsicht.

Es gibt Azubis, so welche hatte ich auch schon mal mit (zum Glück selten), die sind von vorn herein davon überzeugt, dass ambulante Pflege "nichts für sie ist" und bringen entsprechende Motivation auf. Die hätte ich nicht wohlgemut alleine zu den Pat. gelassen.

Ich habe es meistens so organisiert, dass ich mit den Schülern gemeinsam die Tour gefahren bin, und die Arbeit beim Patient mit dem Schüler geteilt habe. Das ist ebenfalls Arbeitsteilung und man ist immer beim Schüler dabei.
So manchmal war es gut, dass ich dabei war....Schülern passieren in ihrer Euphorie, alleine Verantwortung übernehmen zu dürfen, oftmals Fehler aus Leichtsinn.
Das kann jedem passieren, aber als exam. trägt man die Verantwortung.

LG
Trisha
 
Man kann die Schüler doch selbständig arbeiten lassen bei den Patienten dann kann die ex. Pflegekraft doch schon die Leistungen eintragen oder man nimmt eine andere Tour wo man etwas mehr zu tun hat.
Schließlich bezahlen die Kassen/Patienten dafür das eine examinierte Kraft kommt.
 
Man kann die Schüler doch selbständig arbeiten lassen bei den Patienten dann kann die ex. Pflegekraft doch schon die Leistungen eintragen. Schließlich bezahlen die Kassen/Patienten dafür das eine examinierte Kraft kommt.

Die exam. soll also (vorab???) die Leistungen dokumentieren und den Schüler alleine - selbständig - beim Pat. arbeiten lassen.
Wenn Pat. und Kassen für examinierte Kräfte zahlen, so wie Du schreibst, dann wäre doch diese Variante paradox.
Ich trage als examinierte Kraft die Verantwortung - wenn ich sicher bin, der Schüler erbringt tadellos die zu verrichtenden Leistungen, kann ich den Schüler alleine zum Pat. lassen und danach die Leistungen dokumentieren, mit dem Schüler zusammen.

Nichtsdestotrotz: Schüler sind fast immer eine sehr große Hilfe!

LG
Trisha
 

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