Frisch Examinierter Altenpfleger im Krankenhaus - Vollzeitstelle - Gehalt

Lucius

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Guten Tag, ich habe gerade meinen Examen zum Altenpfler gemacht und würde gerne als Examinierter Altenpfleger im Krankenhaus arbeiten. Nun würde ich gerne eure Erfahrungen hören.

- Was bekommt man am Anfang für ein Gehalt?
- Welche Zulagen kommen dazu und wie Hoch fallen diese aus?
- Wieviel Urlaub hat man im Jahr?
- Was bekommt man am Ende "NETTO" ausgezahlt?

Lg

Lucius
 
Guten Tag, ich habe gerade meinen Examen zum Altenpfler gemacht und würde gerne als Examinierter Altenpfleger im Krankenhaus arbeiten. Nun würde ich gerne eure Erfahrungen hören.

- Was bekommt man am Anfang für ein Gehalt?
- Welche Zulagen kommen dazu und wie Hoch fallen diese aus?
- Wieviel Urlaub hat man im Jahr?
Das hängt maßgeblich vom Tarifvertrag, der Eingruppierung anhand der Station und Tätigkeit sowie den aktuellen Einsätzen laut Dienstplan ab.
- Was bekommt man am Ende "NETTO" ausgezahlt?
Das hängt von der Lohnsteuerklasse, den anfallenden Zulagen, eventuellen Abzügen für ZVK und privaten Rentenversicherungen ab...
 
Ich habe noch nie einen Altenpfleger im KH arbeiten sehen.
 
Schwester Rabiata 2 - das wollte ich auch gerade schreiben :-)
 
In Zukunft werden immer mehr Altenpfleger auch für Krankenhäuser gesucht, da Altenpfleger mit Krankenpfleger gleichgestellt werden. Natürlich muss ein examinierter Altenpfleger das Wissen über die Krankheitslehre und andere Fächer erweitern. Aber das arbeiten in einem Krankenhaus steht nicht im Wege.

Lg

Lucius
 
In Zukunft werden immer mehr Altenpfleger auch für Krankenhäuser gesucht, da Altenpfleger mit Krankenpfleger gleichgestellt werden. Natürlich muss ein examinierter Altenpfleger das Wissen über die Krankheitslehre und andere Fächer erweitern. Aber das arbeiten in einem Krankenhaus steht nicht im Wege
Es wird in naher Zukunft sowieso auf einen generalistischen Abschluss hinauslaufen- die heutigen Ausbildungen sind auch schon in großen Anteilen aneinander angeglichen worden, wenn auch die AP logischerweise einen deutlicheren Schwerpunkt in der Gerontologie/Geriatrie hat. In meinen Augen macht ein Qualifikations-Mix auf einer Station durchaus Sinn, da auf allen Stationen immer mehr Patienten mit geriatrischem Schwerpunkt bzw. mit dementieller Erkrankung liegen. Hierin ist die GuKP i.d.R. nur unzureichend ausgebildet worden- beide Berufsgruppen können sich im Krankenhaus ergänzen und voneinander lernen.
 
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Ich kenne Krankenpflegeschulen, in denen es heut zu Tage schon normal ist, das die ersten beiden Ausbildungsjahre mit der Kinderkrankenpflege und Altenpflege zusammen unterrichtet werden... da man voneinander viel lernen kann. Nur das dritte Jahr ist dann unterschiedlich...!

Ich habe/hatte Kollegen auch aus der Altenpflege bei uns auf Station.
Die machen die gleiche Arbeit wie jeder andere auch!!
Und soweit ich weiß, wird beim Gehalt nicht unterschieden.
 
In einem paralellen Tread schreibt ein Altenpfleger dass er eine Infusion nicht ziehen darf. Sogar auf ärztliche Anordnung.

Dann sollen diese die Gleiche Arbeit machen und machen dürfen wie GuKs im KH? Das klingt für mich momentan nicht logisch.
Allerdings sind Altenpfleger für mich auch nicht so "verkehrt" im KH.
 
Sie "darf" es nicht, weil sie es nicht gelernt hat.

Wenn ich in der Ausbildung nie einen Dauerkatheter gelegt habe und es nicht kann, dann darf ich es als Krankenschwetser auch nicht. Ich muß die Sachen schon können, die ich ausführe. Und dazu gehört, dass man es gelernt hat.

Selbst wenn ich es gelernt habe und kann es nicht mehr und artikuliere es, dann muß man nochmal anleiten. Es gibt ein Übernahmeverschulden im Haftungsrecht, das bedeutet, dass die PDL gerade steht, wenn sie beauftragt etwas zu tun, was man nicht kann.
 
Sie "darf" es nicht, weil sie es nicht gelernt hat.

Wenn ich in der Ausbildung nie einen Dauerkatheter gelegt habe und es nicht kann, dann darf ich es als Krankenschwetser auch nicht. Ich muß die Sachen schon können, die ich ausführe. Und dazu gehört, dass man es gelernt hat.

Selbst wenn ich es gelernt habe und kann es nicht mehr und artikuliere es, dann muß man nochmal anleiten. Es gibt ein Übernahmeverschulden im Haftungsrecht, das bedeutet, dass die PDL gerade steht, wenn sie beauftragt etwas zu tun, was man nicht kann.
Deine PDL kann nicht wissen, dass du keine Dauerkathteter mehr legen kannst.

Wenn du es tust, obwohl du es aber weißt, trägst DU die Haftung. Deine PDL kann davon ausgehen, dass das in deiner Ausbildung enthalten war.

Viggo und Altenpflege ist dann wieder etwas anders
 
Deine PDL kann nicht wissen, dass du keine Dauerkathteter mehr legen kannst

Selbst wenn ich es gelernt habe und kann es nicht mehr und artikuliere es

Wenn ich sage, dass ich es nicht mehr kann, dann trägt sie ebenso ein Verschulden, wenn sie es dennoch an mich deligiert.
 
Auf meiner Station im Krankenhaus (Reha) arbeitet auch ein Altenpfleger. Ich habe schon mehrfach Altenpfleger in Kliniken gesehen, sind aber trotzdem eher die Ausnahme und vor allem in weniger "akut" ausgerichteten Bereichen zu finden (Geriatrie, ggf. Innere, Reha).
Ich finde es auch völlig legitim - die Ausbildungen GuK und AP gleichen sich immer mehr an.
Wobei ich Bauchschmerzen hätte, wäre, wenn ein AP im Krankenhaus arbeiten würde mit solch einem Ausbildungshintergrund wie der Ersteller des Threads, in dem es darum ging, einen peripheren Zugang zu ziehen und der TE sich geweigert hatte aufgrund fehlenden Fachwissens. Nun ja...früher waren die Ausbildungen tatsächlich sehr verschieden und Braunülen habe ich bereits im ersten Einsatz als Schülerin gezogen (auch wenn ich dies nur auf Anordnung tat...ich selbst hätte wahrscheinlich nicht erkannt, wann genau eine Braunüle vernichtungswürdig gewesen wäre und bei wem ich sie hätte belassen müssen...insofern ist da schon Fachwissen, Hautbeobachtung und ein gewisser organisatorischer Überblick gefragt)
(Nicht falsch verstehen - die Reaktion des oben erwähnten TE, die Tätigkeit aufgrund fachlicher Unkenntnis abzulehnen, finde ich in Ordnung!)
 
(Nicht falsch verstehen - die Reaktion des oben erwähnten TE, die Tätigkeit aufgrund fachlicher Unkenntnis abzulehnen, finde ich in Ordnung!)
Ich im übrigen auch.
Allerdings...
Wenn ich es nicht lerne darf ich nicht.
Die Altenpfleger lernen es ja nicht... Schlussfolgerung......?
 
Nun ja...gottseidank gibt es auch noch Fort- und Weiterbildungen und Einarbeitungen. Wenn man nur nach dem arbeiten würde, was man in der Ausbildung gelernt hat, da wäre ein Stillstand in der Pflege garantiert...zudem undenkbar, dass Pflegende zB Beatmungsgeräte ablesen oder gar einstellen oder im OP, in der Endoskopie, in der Herzchirurgie, in der Frühreha oder wo auch immer ihre fachspezifische Pflege durchführen. Man entwickelt sich im Berufsleben gottseidank weiter - egal ob AP oder GuK. Bei AP würde ich jedoch schon auch hinterfragen, was Inhalt der Ausbildung gewesen ist
 
Allerdings...
Wenn ich es nicht lerne darf ich nicht.
Die Altenpfleger lernen es ja nicht... Schlussfolgerung......?
...dann eignet man es sich "on the job "an und führt es durch. By the way: wer das seit 20 Jahren nicht mehr gemacht hat (ungeachtet dessen, dass es aufgrund einer Ausbildung mal gekonnt wurde), der muss es sich ja auch wieder aneignen.
 
...dann eignet man es sich "on the job "an und führt es durch.

So ist es. Ich habe in der Ausbildung auch nicht gelernt, wie ein C-Bogen bedient und eine Fraktur eingegipst wird. Geschweige denn, dass ein Tubus-Lagewechsel oder die korrekte Niveau-Einstellung einer externen Ventrikeldrainage Bestandteil der Ausbildung gewesen wäre.

Also hätte ich all das nie tun dürfen?

Quark - die Ausbildung schafft eben nur das Grundgerüst.
 
Ihr habt mich falsch verstanden :)
Wollte die getätigte Aussage nur mal spitz formulieren und zur Diskussion stellen.

Natürlich ist das so. Aber irgendwie muss man auch einfach ne gewisse "grundahnung" haben, um die Durchführung nach Anleitung ordentlich durchzuführen, oder? Wenn ich bei der Anleitung zum Viggo ziehen erstmal damit anfangen muss wie eine Vene aufgebaut ist, wie die Viggo dort platziert ist etc wirds schwierig.
"kosten Nutzen Faktor". Da kommt dir der Altenpfleger teurer wie gleich ne GuK anzustellen :-)
 
"kosten Nutzen Faktor". Da kommt dir der Altenpfleger teurer wie gleich ne GuK anzustellen :-)
Das ist theoretisch zu Hause angelesen, in der Pause besprochen und dann am Patientenbett gezeigt...Der Mehraufwand für das Haus läge wahrscheinlich bei 5 min. Wenn man so argumentiert, dann darf ein Haus auch keine Schüler ausbilden, frisch ausgebildete GuKP einstellen bzw. jemanden ohne FWB in den Bereichen Intensiv, OP. Psychiatrie etc. einsetzen. *Ironie an* Jetzt erklärt sich aber, warum neues Wissen kaum in der Pflegepraxis ankommt bzw. Schülern, frisch examinierten Fachkräften oder GuKP nach einer Bildungsmaßnahme kein Gehör geschenkt wird - Kostenersparnis *Ironie aus*
 
Selbst wenn ich es gelernt habe und kann es nicht mehr und artikuliere es, dann muß man nochmal anleiten. Es gibt ein Übernahmeverschulden im Haftungsrecht, das bedeutet, dass die PDL gerade steht, wenn sie beauftragt etwas zu tun, was man nicht kann.
Du hattest das schon woanders geschrieben, daher eine kurze Korrektur: Das "Übernahmeverschulden" trifft dich als Pflegekraft, wegen "Übernahme" der Täötigkeit.

Den AG nimmt ein Organisationsverschulden in Kauf, wenn er nicht ausreichend qualifizierte Pflegekräfte für diese Tätigkeiten einsetzt.


Edit: Wurde anscheinend umgehängt der post? Könnt ihr mich mit umhängen? Danke :)
 

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