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#1 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 03.01.2008
Beiträge: 26
Ort: Hauptstadt
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Seit 04/2010 OTA-Schüler an der Charité - Universitätsmedizin Berlin
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Hallo.
Leider habe ich nur ältere Threads zu diesem Thema gefunden. Wie oben schon beschrieben, wollte ich mal nachfragen ob sich jemand mit diesem Thema auskennt?? Ich fange als Auszubildender am 01.04.10 als operationstechnischer assi in Berlin an. Da ich mir aus privatlichen Gründen eine eigene Wohnung suchen muss und mir das Gehalt als OTA vorne und hinten nicht reichen wird (knapp 600€), ist meine frage, ob es die Möglichkeit bestehen würde, dass ich Wohnungszuschuss oder sogar Ausbildungsbeihilfe bekommen kann? Ich bin 25 d.h. Kindergeld fällt schonmal weg und finanziell ist es meinen Eltern auch nicht möglich mich zu unterstützen. Außerdem habe ich bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung. Als ich mich schonmal in der Vergangenheit beim Amt erkundigt habe, meinte die Dame, dass es schwierig wäre Beihilfe zu bekommen,wenn man eine ab. Ausbildung in der Tasche hat. ("Aber versuchen kann man das ja trotzdem-sehe jedoch wenig Chancen" -> ihre Worte) Man muss dazu sagen das ich zu diesem Zeitpunkt gedacht hätte 700km von meinem Wohngebiet zu arbeiten. Wie kann das Amt soetwas ablehnen, wenn man woanders hinziehen muss und das Geld zum leben nicht reicht. Ist das rechtlich überhaupt erlaubt? Naja jedenfalls bleibe ich in Berlin und da stellt sich die Frage, ob ich es überhaupt versuchen soll? Vielleicht hat der eine oder andere schon mit diesem Problem zu kämpfen gehabt oder kennt sich aus und kann mir diesbezüglich paar hilfreiche Tipps geben. Lieben Grüß
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#2 |
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Bereichs-Moderation
![]() Registriert seit: 20.07.2004
Beiträge: 2.489
Ort: Witzenhausen
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Dipl.-Berufspädagogin (FH); Krankenschwester; Kinaestheticstrainerin Stufe 2, QMB (TÜV)
Bereich: Kinaesthetics DE
Funktion: Projektmitarbeiterin
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Hallo,
nun....Beihilfen beziehen sich meines Wissens nach immer nur auf eine Ausbildung. Damit soll jedem die Chance gegeben werden, am Berufsleben zu partizipieren. Das Du im ersten Beruf nun nicht arbeitest, ist Deine Sache; eine zweite Ausbildung somit "Privatvergnügen". Aber überleg doch mal, ob Du nicht Kosten reduzieren könntest:
__________________
Die Dinge, die wir wirklich wissen, sind nicht die, welche wir gehört oder gelesen haben. Vielmehr sind es Dinge, die wir gelebt, erfahren, empfunden haben. (C.M. Woodwards) |
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#3 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 16.03.2009
Beiträge: 19
Ort: Stuttgart
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Azubi Gesundheits- und Krankenpflege
Bereich: Neurologie
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hi,
schon eine ganze Weile her das ich meine BAB bekommen hab .Ich gehe mal davon aus, dass dir kein Wohnheim o.ä. zur Verfügung steht und dein Arbeitsplatz/ Ausbildungsplatz zu weit weg ist um ihn mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.Also meinem Kenntnisstand nach steht dir BAB für eine zweite Ausbildung nur zu, wenn eine anderweitige berufliche Eingliederung nicht möglich ist. Das ist vor allem bei Berufskrankheit etc. der Fall. Also ist das schonmal eine Einzelfallentscheidung, deswegen würde ich den Antrag grundsätzlich erstmal stellen. Du hast ja nichts zu verlieren! ( Vll kann die dieser Link schon mal eine kleine, unverbindliche Orientierungshilfe sein: BAB-Rechner ) Sollten die Bearbeiter deinen Antrag ablehnen, würde ich mich mal mit denen kurzschließen und Fragen ob es Möglichkeiten auf Wohngeld gibt. Das habe ich aber auch noch nicht beantragt, vll kann da jemand andres bessere Auskunft zu geben. ![]() Hoffe konnte dir ein bissle Helfen. |
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#4 | ||
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Newbie
![]() Registriert seit: 03.01.2008
Beiträge: 26
Ort: Hauptstadt
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Seit 04/2010 OTA-Schüler an der Charité - Universitätsmedizin Berlin
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Danke schonmal für die hilfreichen Antworten.
Zitat:
Geplant war es ja eine WG zu gründen bzw ein WG Zimmer zu nehmen. Ein Bildungskredit klingt sehr verlockend, aber ich denke da verschuldet man sich recht schnell und auf sowas risikohaftes würde ich gerne verzichten. Zitat:
möglich. Vielleicht sollte ich mit Wohngeldmöglichkeiten anfangen? Kann ich das eigentlich alles schon beantragen, obwohl noch keine Informationen bzgl. Wohnung etc. vorhanden sind? Geändert von muki_bln (10.01.2010 um 16:06 Uhr) Grund: falsch |
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#5 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 16.03.2009
Beiträge: 19
Ort: Stuttgart
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Azubi Gesundheits- und Krankenpflege
Bereich: Neurologie
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hey,
als erstes mal: Was hast du den für eine erste ausbildung gemacht? Damit man sich da auch mal etwas drunter vorstellen kann. Und warum willst du jetzt nochmal was neues lernen? Einfach weils dir doch net gefällt oder wegen Berufskrankheit etc. ?Wenn(!) ich es noch richtig in Erinnerung habe, hängt auch viel davon ab, ob du schon eine eigene Wohnung hast oder in einer WG wohnst o.ä. Die Agentur fördert natürlich nur Wohnungen etc. die nicht zu teuer oder zu gross sind. Solltest du noch bei deinen Eltern wohnen (so habe ich es bis jetzt rausgehört) würde ich als erstes morgen zum Amt gehen oder anrufen und mal nachfragen welche Möglichkeiten es gibt und unter welchen Voraussetzungen. Soweit ich weiss gibt es z.B. Wohngeld nur mit dem Bescheid über abgelehnte BAB. Das alles geht aber zu sehr ins detaillierte, da empfehle ich dir bei den Sachbearbeitern nachzufragen. |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wie wärs damit:
Such dir nen Nebenjob! Klar ist es nicht so prickelnd, schließlich machst du eine Vollzeit-Ausbildung. Aber wenn du mit deinem Geld nicht klar kommst, dann musst du dir eben was suchen. Du bekommst immerhin eine Ausbildungsvergütung. Ich verdiene in meiner Physioausbildung nichts, im Gegenteil zahle Schulgeld (gut meine Eltern). Habe mit Kindergeld und Bafög nicht mal 400 Euro zum leben. Da bleibt einem nix anderes übrig als sich nen Job zu suchen. |
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#7 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 03.01.2008
Beiträge: 26
Ort: Hauptstadt
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Seit 04/2010 OTA-Schüler an der Charité - Universitätsmedizin Berlin
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das war eine duale Ausbildung. Die Ausbildung fand auch direkt in der Schule statt (Ausbildung im Bereich Computer-und Automatisierungstechnik). Klingt sehr kompliziert, aber beschäftigt sich zum größten teil mit Informatik.
Ist eine tolle Ausbildung, aber ich habe mir spät was anderes darunter vorstellen können und wollte dann nur noch im sozialen Bereich was machen. Z.Z wohne ich noch zuhause.Aber meinen Eltern zu Last zu fallen ist ja auch nicht mehr das wahre und außerdem wäre eine Wohnung in der Nähe der Ausbildung doch effektiver als dort wo ich jetzt wohne. Beim welchem Amt muss ich mich da melden? Bekomm ich nicht das Formular und die Beratung beim jeweiligen Bürgeramt wegen Wohngeld? |
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#8 | |
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Newbie
![]() Registriert seit: 03.01.2008
Beiträge: 26
Ort: Hauptstadt
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Seit 04/2010 OTA-Schüler an der Charité - Universitätsmedizin Berlin
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Zitat:
Ich arbeite momentan als Vollzieher bei Starbucks. Kann auch neben der Ausbildung dort problemlos weiter arbeiten. Die Frage ist nur immer dabei, ob man das alles schafft. So eine lari fari Ausbildung möchte ich nicht hinlegen. Falls Zeit übrig bleibt werde ich mit Sicherheit als Nebentätigkeit dort weiter beschäftigt sein. Diese Möglichkeit habe ich also bereits in Betracht gezogen
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#9 |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 04.09.2004
Beiträge: 2.591
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester, Fachweiterbildung Palliative Care
Bereich: Palliativpflege
Funktion: stellv. Stationsleitung, Praxisanleiterin, Bachelor of Nursing
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Als Vollzieher? Was ist denn das? Klingt brutal....
Bitte beachte, dass jede Nebentätigkeit vom Arbeitgeber (in Deinem Fall: von der Krankenpflegeschule) genehmigt werden muss. |
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#10 |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 08.10.2009
Beiträge: 65
Ort: Gütersloh
Aufenthaltsland:
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Hey,
ich war einige Zeit bei der Arbeitsagentur als Ausbildungssuchend gemeldet und hatte daher das ein oder andere Gespräch mit meiner Berufsberaterin. Dabei ging es unter anderem auch um BAB. Dazu sagte sie mir, dass BAB ausschließlich bei Erstausbildungen gezahlt würde. (Ob da irgendwelche Einzelfälle anders entschieden werden weiß ich nicht) Zudem kommt noch das BAB nur bei betrieblichen, nicht aber bei schulischen Ausbildungen gezahlt wird. Da die OTA Ausbildung aber als schulische Ausbildung gehalten wird, gibt es hierfür von vornerein kein BAB. So sind zumindest meine Infos von der guten Dame ;) Also solltest du dir über andere alternativen Gedanken machen. LG
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