Hallo,
ich bin gerade auf dieses Forum aufmerksam geworden, als ich das WWW nach dem Bundesurlaubsgesetz durchsuchte. Ich bin Schüler in einer Bayerischen Krankenpflegeschule und lerne den Beruf des Gesundheits- und Krankenpfleger. Im Moment befinde ich mich im zweiten Kurs. Während der Ausbildung, ist es bei uns üblich, dass wir den Urlaub fix vorgegeben bekommen.
Nun tritt folgende Situation ein:
Erster Arbeitstag nach Urlaub: 26.07.2008
nächster Urlaub: 3 Tage im März 2009
nächster Urlaub: Resttage im September 2009 nach Examen
In unserem Kurs herrscht über diese Entscheidung der Schulleitung großes entsetzen. Leider finde ich im Bundesurlaubsgesetz nichts darüber.
Hat jemand eine Ahnung ob das zulässig ist?
Vielen Dank schon mal im voraus für die vielen (kommenden) Antworten.
Grüße aus Bayern
peng
ich bin gerade auf dieses Forum aufmerksam geworden, als ich das WWW nach dem Bundesurlaubsgesetz durchsuchte. Ich bin Schüler in einer Bayerischen Krankenpflegeschule und lerne den Beruf des Gesundheits- und Krankenpfleger. Im Moment befinde ich mich im zweiten Kurs. Während der Ausbildung, ist es bei uns üblich, dass wir den Urlaub fix vorgegeben bekommen.
Nun tritt folgende Situation ein:
Erster Arbeitstag nach Urlaub: 26.07.2008
nächster Urlaub: 3 Tage im März 2009
nächster Urlaub: Resttage im September 2009 nach Examen
In unserem Kurs herrscht über diese Entscheidung der Schulleitung großes entsetzen. Leider finde ich im Bundesurlaubsgesetz nichts darüber.
Hat jemand eine Ahnung ob das zulässig ist?
Vielen Dank schon mal im voraus für die vielen (kommenden) Antworten.
Grüße aus Bayern
peng