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#1 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 04.08.2004
Beiträge: 4
Ort: Bremen
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Sekretärin
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Hallo zusammen,
nach dem ich eine gefühlte Ewigkeit mit googeln und Steuerforen durchsuchen verbracht habe, versuche ich mein Glück hier... Ich bin noch in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin. Für 2006 habe ich auch noch Kindergeld erhalten, nach meiner Berechnung komme ich aber leider nicht 2007 unter die Einkommensgrenze mehr, selbst nach Abzug des Paschalbetrages von 920 €. Jetzt versuche ich es mit den Werbungskosten (Arbeitsmittel, Bücher, usw.), dazu habe ich aber leider noch ein paar Fragen... Ab 2007 kann man als Fahrtkosten zwischen zuhause und Arbeitsstätte leider nur noch die sog. Entfernungspaschale ab dem 21. km mit 0,30€ ansetzen. Das reicht bei mir leider nicht... - Kann ich eigentlich bei einer Lerngruppe die gesamten Kilometer ansetzen oder auch erst ab dem 21. km??? - Wir fahren im Sommer auf Studienfahrt, kann ich die Kosten von 250 € dafür auch ansetzen??? - Zum Punkt Arbeitskleidung: Die Anschaffungskosten kann ich ja absetzen, aber wie ist es mit der Reinigung? Wieviel darf man denn da ansetzen??? Ich hoffe es kann mir jemand helfen... Vielen lieben Dank im Voraus! |
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#2 |
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Senior-Mitglied
![]() Registriert seit: 17.09.2005
Beiträge: 165
Ort: Berlin
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Gesundheits-und Krankenpflegerin
Bereich: Ambulante Krankenpflege
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bin mal gespannt auf antworten, da mich selbiges interessiert.........
__________________
Wenn Krankenpflege einfach wäre, würde sie Medizin heissen
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#3 |
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Stammgast
![]() Registriert seit: 03.03.2006
Beiträge: 258
Ort: Ruhrgebiet
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Exam. Gesundheits- u. Krankenpflegerin
Bereich: A bit of everything
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Wie sieht diese Änderung denn konkret aus!? Und gilt diese bundesweit?
__________________
Liebe Grüße, Saedis | Bücher zur Examensvorbereitung zu verkaufen! > Weitere Infos unter "Literatur & Lehrbücher" ;-) |
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#4 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 04.08.2004
Beiträge: 4
Ort: Bremen
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Sekretärin
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Ab 2007 erhalten Eltern für ihr Kind nur noch bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Bisher betrug die Altersgrenze 27 Jahre. Wer heute älter ist als 24 Jahre, profitiert noch von der alten Regelung. Denn die Altersgrenze wird schrittweise abgesenkt.
• Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis 27 Jahre • Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis 26 Jahre • Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis 25 Jahre Außerdem kann man die Fahrtkosten nur noch ab dem 21. km als Werbungskosten absetzen, das auch nur für die einfache Strecke. Ist echt kompliziert, wenn man in der Ausbildung mehr als die Einkommensgrenze von 7680€ verdient, und trozdem auf das Kindergeld angewiesen ist. Muss jetzt hart darum kämpfen (und rechnen...) |
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#5 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 26.01.2007
Beiträge: 7
Aufenthaltsland:
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Hallo,
ich hab mich auch gerade erst aus nem ähnliches Anlass mit dem ganzen thema beschäftigt und mir wurde folgender Link empfohlen: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2079365,00.html Ich hoffe der funktioniert. Ich bekomme nach dem Tariflohn in der Ausbildung, jetzt im 2. Lehrjahr noch Kindergeld. Ab 2008 isses dann eh vorbei, bin 83er Jahrgang. |
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#6 |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 09.12.2002
Beiträge: 5.743
Ort: NRW
Aufenthaltsland:
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Ihr wisst aber schon das seit der Neuregelung die Sozialabgaben abgezogen werden dürfen?! D.h. du musst mit dem nettowert (+die paar Euro Steuern die im 3. Jahr dazukommen) rechnen
Damit dürfte man ohne Nebenjobs keine probleme bei der Ausbildung haben. Im 2. Jahr wars recht kompliziert, aber als dann die neuen Richtlinien rauskame kein Problem mehr... |
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#7 |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 69
Ort: Köln
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Azubi
Bereich: Innere
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ist das wirklich wahr?
ich hab mir ausgerechnet, dass ich brutto im jahr irgendwas mit 8700 euro verdienen würde, netto läge der betrag jedoch unter der einkommensgrenze bei ( etwa ) 6700. Heißt das, ich muss mir um mein Kindergeld keine Sorgen machen? Man, mir würde echt ein Stein vom Herzen fallen. Bitte bestätige mir nochmal jemand, dass das auch stimmt! Jolanda |
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#8 |
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Administration
![]() Registriert seit: 11.02.2002
Beiträge: 6.373
Ort: Grossraum Hannover
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenpfleger
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Hallo Jolanda,
niemand von uns entscheidet hier über die Gewährung von Kindergeld im Detail, deshalb orientiere dich dort: Kindergeld - arbeitsagentur.de Fragen, die auch dort nicht beantwortet sind, erfragst du am besten selbst vor oOrt, die Familienkasse ist eine Abteilung der Arbeitsagentur!
__________________
Liebe Grüße von Flexi |
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#9 | |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 22.06.2006
Beiträge: 32
Ort: Leipzig
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Azubi Gesundheits- und Krankenpflegerin (gelernte Sozialassistentin)
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Also das hier niemand entscheidet ist natürlich richtig.
Aber da ich mich vor einiger Zeit intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt habe ist es wirklich so. Einkommen (Brutto) - Sozialversicherungsbeiträge - (920 € Werbungskosten) mehr als 7680 € raus hast (Achtung auch Zinserträge/Mieterträge etc zählen zum Einkommen, dann bekommst du kein Kindergeld. Wenn du weniger Verdienst dann bekommst du das. Wie im Beitrag schon geschrieben liegt die Grenze bei 25. Lebensjahr Zitat:
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#10 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 19.12.2005
Beiträge: 24
Aufenthaltsland:
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werden die werbungskosten immer mit 920 euro veranschlagt? oder wie muss man das nachweisen?
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