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#21 |
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Senior-Mitglied
![]() Registriert seit: 07.06.2007
Beiträge: 162
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Kinderkrankenschwestern- schülerin
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Die regeln kenne ich ja und wenn man die Werbungskosten pauschel nimmt also 920 Euro dann ist auch die Voraussetzung für jeden gleich!! Darum hatte ich gefragt. Das man auch sagen kann man berechnet sie lieber selber weiß ich ja auch, aber auf mehr kommt man wohl kaum wenn man sich nicht sehr viel Mühe gibt.
Mal sehen ob sie kasse das noch sehen will, denn wenn, dann ja rückwirkend. Im MOment kann ich ja nichts vorlegen und man kann ja auch nicht von einem Monat hochrechnen wegen Schule und unterschiedlicher Arbeitszeit. |
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#22 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 3
Aufenthaltsland:
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Hallo ihr Lieben,
ich hab da mal ne Frage .Ich fange zum 1.04 mit meiner Ausbildung an und muss von zu Hause ausziehen... bekomme ich denn im 1ten Jahr noch Kindergeld ? Ich wollte dies eigentlich zum Thema "Kindergeld" schreiben aber dort war das Thema schon gesperrt! SRY! Hoffe einer weiß hier bescheid ![]() Alles liebe... Miz |
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#23 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 17.10.2007
Beiträge: 12
Ort: Gronau
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: GuKSchülerin
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Hmm, so ganz genau weiß ich das auch nicht, aber haben uns heute bei der Kindergeldkasse erkundigt, weil ich auch ab dem 1.4. eine Ausbildung anfange.
Da wurde gesagt, die zahlen das Kindergeld jetzt erstmal bis zum 1.8. weiter. Wir würden dann sowieso wieder Bescheid bekommen und könnten dann einen neuen Antrag stellen und bis dahin sollte das halt noch so weiterlaufen. Hab zusätzlich noch eine Freundin (macht eine Ausbildung zur GuKK) gefragt und sie bekommt im 1. und 2. Lehrjahr noch Kindergeld. Vielleicht hilft dir das jetzt wenigstens etwas weiter
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we all look like we feel ![]() |
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#24 |
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Senior-Mitglied
![]() Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 194
Ort: BW
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Azubi GuKP Mittelkurs
Bereich: Neurologie und Unfallchirurgie
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Also mir wurde das Kindergeld auch fürs erste Jahr auf jeden Fall "versprochen" und fürs zweite Jahr auch mit großer warscheinlichkeit (hab mich beim Jugendamt erkundigt).
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#25 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 3
Aufenthaltsland:
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Das klingt spitze... dann kann ich mir ja meine Wohung leisten
![]() ...DANKE an euch |
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#26 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 20.05.2007
Beiträge: 2
Aufenthaltsland:
![]() |
Hallo ihr Kindergeldbezieher,
ja im zweiten und dritten Jahr wirds eng - ein kleiner Tipp: Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden nicht beim zu versteuernden Einkommen berücksichtigt. Dadurch blieben die Einkünfte von Euch gegebenenfalls unter der Grenze von 7.680 Euro. Erkundigt euch in eurem Personalbüro, ausserdem gibts oft vom Arbeitgeber noch was dazu. Filirator |
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#27 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 01.07.2006
Beiträge: 14
Ort: Bayern
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: krankenschwester
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bekommt man noch im 2. ausbildungsjahr noch kindergeld oder nicht mehr. ich hab im ersten jahr noch bekommen aber jetzt weiss ich nicht ob ich es noch bekomme.
kann mir einer helfen ? lg
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#28 |
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Stammgast
![]() Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 311
Ort: München
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Gesundheits u. Krankenpfleger
Bereich: Chirurgie
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Ja du wirst es noch bekommen.
Du musst eben nur den Antrag stellen. Hier im Forum gibt es dazu auch schon einiges. Einfach mal suchen.
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Strawberries cherries and an angel's kiss in spring Lies alles, hinterfrage alles, glaube nichts! |
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#29 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 23
Aufenthaltsland:
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hi!
Ich fange im Oktober eine Ausbildung zu Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin an. Da ich von zu Hause ausziehe, habe ich mir von der Familienkasse einen Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes zuschicken lassen. Aber da ich noch nicht so die Übung bei solchen anträgen habe und mir noch einige Infos fehlen, weiß ich nicht, was ich in einigen Feldern eintragen soll. Wär echt lieb wenn mir da jemand von euch helfen könnte. Und zwar müsste ich den Arbeisnehmer-Anteil zur Sozialversicherung für alle 3 Ausbildungsjahre wissen. Bekomme im 1. Lehrjahr 737,00 brutto, im 2. 797 und im 3. 896. Zusätzlich wird in dem Antrag nach Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikation gefragt sofern diese in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt werden. Bekommt man sowas in der Ausbildung? oder ist das überall verschieden? Genausowenig weiß ich, was ich in den Feldern: pauschal versteuerten Arbeitslohn oder steuerfreie Einnahmen ( zb steuerfreie Zuschläge für Sonntags-Feiertags-,oder Nachtarbeit; steuerfreier Reisekostenersatz) Wenn ja: Art der Leistungen... Kalenderjahr: Gesamtbetrag brutto: eintragen soll. Woher soll ich denn jezt schon wisen wie viel ich in dem Jahr bekomme wnen ich noch nichtmal mit der Ausbildung angefangen hab? ![]() Wär euch echt dankbar wenn ihr mir sagen könntet, was ich dort eintragen soll bzw wo ichs rausfinden kann! Danke schonmal im voraus Mary |
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#30 | |
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Administration
![]() Registriert seit: 11.02.2002
Beiträge: 6.374
Ort: Grossraum Hannover
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenpfleger
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Zitat:
dieser Antragsteil "Ausbildungsbescheinigung" soll eigentlich von deinem (künftigen) Arbeitgeber ausgefüllt werden!! Also schicke das Formular in das zuständige Personalbüro mit der Bitte um Ausfertigung!
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Liebe Grüße von Flexi |
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